Gewalt auf Volksfesten

    • Erster Beitrag

    Ist die Gewalt auf Veranstaltungen anders geworden ? 2

    1. Mehr und härter (1) 50%
    2. Gleich viel aber härter (0) 0%
    3. Unverändert (0) 0%
    4. Weniger aber härter (1) 50%
    5. Weniger und weniger hart (0) 0%

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,577406,00.html


    Ich schreib es mal direkt hier hinein anstatt in die Pressenotizen. Der Artikel ist einfach mal der Aufhänger:


    Wie sind eure Erfahrungen im Veranstaltungsschutz in den letzten Jahren ?

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von inquisitor

    Der Abschnitt mit dem Alkohol kann ebenso interpretiert werden das ein Tragen von Waffen nicht
    erlaubt werden darf, wenn es nicht ausgeschlossen ist das der Träger Alkohol konsumiert.


    .


    diese stellen gefallen mir ja am besten:
    das ich die waffen nicht mitführen darf, wenn damit zu rechnen ist, dass sich teilnehmer der veranstaltung unfriedlich verhalten
    also darf ich waffen nur zu friedfertigen leuten mitnehmen- wie hilfreich!


    aber weit vorne muß ich ja den interpretationsansatz einordnen:
    "... nicht erlaubt werden darf, wenn es nicht ausgeschlossen ist das der Träger Alkohol konsumiert."
    ??? darf ich dann jetzt ohne waffen bei der arbeit trinken???
    :lol:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Nee, bei DIR ist es so, dass Du ohne zu trinken keine Waffe bei der Arbeit führen darfst.
    Oder war es so, dass Du ohne Waffe nicht betrunken arbeitest? :shock:


    Boah, das Ding is mittlerweile sowas von oT...
    Wie oft haben wir schon auf diesem Punkt rumgedacht?


    Ach ja:
    Prost. :mrgreen:

  • Zitat von stinkefuchs

    Nee, bei DIR ist es so, dass Du ohne zu trinken keine Waffe bei der Arbeit führen darfst.
    Oder war es so, dass Du ohne Waffe nicht betrunken arbeitest? :shock:


    Boah, das Ding is mittlerweile sowas von oT...
    Wie oft haben wir schon auf diesem Punkt rumgedacht?


    Ach ja:
    Prost. :mrgreen:


    :todlachen: hab hier einen Arbeitsvertrag einer Ex-Firma liegen:


    Restalkoholwert zum Dienstbeginn maximal 0,8 %. Promille :todlachen:

  • Zitat von Tom511

    hab hier einen Arbeitsvertrag einer Ex-Firma liegen:


    Restalkoholwert zum Dienstbeginn maximal 0,8 %. Promille :todlachen:

    Is´n Witz, oder?? :shock:


    Scheisse...

  • Zitat von bambam6666

    :? ....
    mhhhhhh...?!
    da warte ich lieber noch 2-3 stunden bevor ich puste!
    HICK's :kotz:

    Warum? Machst dann Feierabend und willst nüchtern durch die heimatliche Haustür kommen?
    Ich glaube, wir sollten mal wieder das eigentliche Topic aufgreifen...

  • Zitat von stinkefuchs

    Is´n Witz, oder?? :shock:


    Scheisse...


    @ Tom511


    Haste dich verlesen oder verschrieben???

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von stinkefuchs

    War bestimmt ein Arbeitsvertrag für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Gefäßchirurgen, Lehrer einer Waldorfschule oder sowas...


    Weder verlesen noch verschrieben :lol: ist ein Angestelltenvertrag als Detektiv :wink:


    :todlachen: und müsst euch mal vorstellen manch einer hält sich dran :roll:

  • Bin der Meinung man brauch keine Ausnahmegenehmigung nach § 42 alles Blödsinn, wenn ich als Auftragnehmer über das Hausrecht verfüge kann ich dies als Besitzdiener im befriedeten Besitzum so umsetzen wie ich dies mit den notwendigen Mitteln in der momentanen Situation für angebracht halte und in diesem Moment wo etwas pasiert oder vorfällt angemessen ist.


    Alles andere ist Humbug und Geldmacherei seitens der Behörden, bzw....stehen wir eh im Kreuzfeuer und das letzte Wort hat der richter egal ob Ausnahmegenhmigung hin oder her letzendlich ist es mit Genehmigung genauso beschissen wie ohne!


    Und diejenigen die sich zu wehren wissen und im umgang mit der Situation zurecht kommen wissen wie Sie was einzusetzen haben!

  • Was habe ich da von Alkohol gelesen?
    Wer trink den und geht zum Dienst?


    Doch was mich aber am meisten ankotzt ist das ich hier nur was von Paragraphen lese................


    Was geht????
    Ich bin da zum Schutz und Punkt.
    Nie würde ich im Dienst Alkohl oder Drogen nehmen.
    Ich muß für mich garantieren können das ich im Notfall handeln kann und nicht irgentein Teufel der mich gerade reitet.


    EHRE................................


    LG
    Dany

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