Hallo,
wie versprochen, nun einmal grundsätzliches bezüglich Alarmverfolgung.
Zunächst einmal zu den 2 Arten von AV:
1. Innerbetriebliche AV ( Großbetriebe ,Messen)
2. Außerbetriebliche AV (der „Regelfall“)
„Gefahrenmeldungen“ sind nicht nur die klassischen Einruchalarme,
sondern auch:
a) Überfall
b) Notruf ( Ältere Leute mit Handsender z.B.)
c) Aufzugsmeldungen („Stecken“ bleiben im Aufzug/Parkhaus)
d) Technische Störungen (Ausfall Kühlanlagen z.B.)
Alle diese Gefahrenmeldungen laufen bei einer Notrufzentrale auf.
Ich verwende hier bewusst den Begriff „Notrufzentrale“, weil solche nämlich
nicht nur Wachfirmen, sondern auch durch „Normale“ Firmen bzw. durch
spezielle Dienstleister betrieben werden.
Dabei sind diese Konzern – Notrufzentralen von der „Verbunkerten“
Hochsicherheitsanlage bis hin zum normalen Empfang, der das mit macht,
vertreten. Teilweise sind diese Notrufzentralen bei Multi-Nationalen Konzernen
nicht einmal in Deutschland ansässig (dank der modernen Kommunikationstechnik
ja auch kein Problem mehr…..:-) ).
Geht nun bei einer Notrufzentrale eine „Gefahrenmeldung“ ein, so wird von dieser
die „Alarm-Verfolgung“ eingeleitet. Je nach der Meldung wird entweder
a) die Polizei
b) ein AV-Fahrer einer Wachfirma (oder sogar eigenes Personal)
c) ein Techniker
d) ein RTW (bei Hausnotruf-Anlagen)
angefordert (wobei es durchaus zu Kombinationen von allem kommen kann).
Für eine Wachfirma ist die idealste Kombination natürlich, das ein AV-Objekt
gleichzeitig auch ein Revier-Objekt ist. Denn das bringt folgende Vorteile:
a) der RV-Fahrer kennt das Objekt „wie seine Westentasche“
b) die „Anrückzeit“ ist im Regelfall sehr kurz, da der RV-Fahrer im RV ist
c) der RV-Fahrer kann „Unterstützung“ durch besetzte Objekte (sofern dort
mehrere Leute im Einsatz sind, erfahren)
Die nächste Stufe ist dann ein seperater AV- Fahrer (bzw. die Wahrnehmung durch den
KI-Dienst, zwingend z.B. bei „bewaffneter“ AV, da hier von den KPB nur für wenige Personen die Genehmigung zum Führen der Waffe erteilt wird (offen wie bei G+W-Transporten zu führen)).
Zum Ablauf der AV:
Grundsätzlich!!!
Straßenverkehrsordnung beachten……ein AV-Fahrer, der einen Unfall baut ,kann nämlich KEINE AV verfolgen……….
(Außerdem sind gute Ortskenntnisse mehr Wert als ein „Bleifuss“……ich bin jetzt auf einem WS- Objekt im Einsatz und habe es bisher immer geschafft, bei Brandalarmen in unseren
„Satelliten“ (das Werk besteht aus 3 voneinander getrennten Werken, die mehrere Kilometer
auseinander liegen) VOR der Feuerwehr mit Blaulicht dazu sein und zwar ohne die zulässigen
HG zu überschreiten…….)
Beim Eintreffen am Objekt ist IMMER zuerst eine äußere Sichtkontrolle durchzuführen!!
Ergeben sich dabei Anhaltspunkte für einen Einruch bzw. eine sonstige Gefahrensituation
SOFORT die Polizei (oder Feuerwehr/Rettungsdienst) verständigen und die Notrufzentrale.
Danach so parken, das man das Objekt im Auge behalten kann und auf die Hilfskräfte
warten. Bei vielen Objekten ist es so, das auch der Kunde von der Notrufzentrale informiert
wird bzw. das man auf den Kunden warten muss, weil er die Objektschlüssel hat.
Bei Einbruchsspuren beruhigend auf den Kunden einreden und ihn bis zum Eintreffen der
Polizei am Betreten des Objektes hindern…..sofern möglich…….schließlich weiß man ja
nie, wie viele „Gauner“ sich innen befinden……….
Sobald die Polizei eintrifft, übernimmt diese die „Weisung“ über den weiteren Ablauf…
Erst wenn der den Einsatz leitende Beamte der Polizei einem „Grünes Licht“ gibt, darf
man sich vom Ort des Geschehens entfernen und sich der Notrufzentrale wieder als
„Einsatzbereit“ melden……….
(So ein Einsatz kann übrigens schon mal bis zu 5 Stunden dauern……..das kann einem auch im Revierdienst passieren….nun dann ist das Revier halt im „A*****“…..aber jeder Kunde hat dafür Verständnis, denn es hätte ihn ja genauso treffen können……).
Kommen wir nun zu den AV, die fast 90 % aller AV ausmachen, nämlich den „Fehlalarmen“.
Auch hier wieder zahlt sich eine gute Objekt-Kenntnis aus………
Ist es nach der äußeren Sichtkontrolle eher unwahrscheinlich, das ein Einbruch stattgefunden
hat, so muß man als AV „zwangsweise“ das Objekt betreten ,um die EMA wieder scharf zu
schalten. Nichts desto Trotz sollte man Vorsicht walten lassen (Stichwort: Einschließen lassen). Wenn irgend möglich, die gesamte Beleuchtung im Objekt einschalten…..leider ist das mittlerweile bei vielen Objekten wegen der „High-Tech“ nicht mehr möglich, sondern
man muss mit der „Not-Beleuchtung“ vorlieb nehmen…….
Dann anhand der Auslösung der EMA den entsprechenden Bereich kontrollieren.
Kleiner TIPP am Rande….wer als AV-Fahrer eingesetzt wird, sollte sich ein Diktiergerät
Geben/Besorgen…..das ist ungeheuer praktisch….
So das wäre der Große Überblick…………..
Nun noch ein praktischer Tipp:
Immer über den „Tellerrand“ schauen…….
Egal ob man nun 3 Punkte auf der Uniform hat oder Streifen oder………..
Wir arbeiten in einem „besch*****“ Gewerbe und sollten uns daher nach Möglichkeit immer
Helfen, wenn es geht…..schließlich kann es ganz schnell gehen, das man plötzlich eine andere
„Kutte“ anhat……von daher habe ich es in meiner Laufbahn als RV,AV sowie jetzt im WS
immer so gehalten, das ich auch Kollegen von anderen Firmen unterstützt habe, soweit es möglich war….Nehmen wir meine aktuelle Tätigkeit…….gegenüber unserem Werk 2 liegt
ein Speditionslager einer bekannten Firma…..dieses ist AV- aufgeschaltet…….
Bestreife ich gerade unser Werk 2 und sehe den AV-Fahrer der „Konkurrenz“, fahr ich immer rüber und mache die „Rückendeckung“……(Betreten darf ich das Objekt ja aus
Rechtlichen Gründen nicht).
Das „beste Erlebnis“ aus meiner RV-Zeit poste ich mal unter Smaltalk…….
Mit freundlichen Grüßen