Was darf ein Securitymitarbeiter, bzw. welche Rechte und Pflichten hat dieser?

  • Folgender Vorfall:


    Ich bin mit meinem E-Bike zu einer Bank gefahren. Da dort kein Fahrradständer vorhanden war, habe ich die Absicht gehabt das Bike mit in den Vorraum/Automatenraum der Bank kurz reinzunehmen, macht sogut wie jeder hier bei uns. Bei meinem Vorhaben kam ein Mann in blauer Kleidung auf mich zu und hinderte mich daran die Bank zu betreten, bzw. fasste sofort mein E-Bike am Lenker an mit den Worten, dass hier keine Fahrräder mit rein dürfen. An diesem Mann war nicht erkennbar dass es sich um einen durch die Bank Beauftragten Sicherheitsmitarbeiter handelt. Denn nach § 18 BewachV Abs.3 muss der Gewerbetrieb, hier die Bank, dem einzusetzenden Wachmann ein Schild ausstellen mit Bezeichnung des Gewerbebetriebes, sowie des Namen oder einer Kennnummer des Wachmanns, welches der Wachmann sichtbar für alle zu tragen hat. Dieses Schild war nicht vorhanden, bzw, hat dieser sich mir weder vorgestellt, noch ausgewießen.

    Auf meine Aufforderungen das Bike bitte loszulassen reagierte dieser nicht, sondern zerrte weiter an dem Bike wie ein wilder.

    Da mir das zuviel wurde versuchte ich nun dem entgegen zu wirken und zog ebenfalls daran, um es irgendwie aus seinen widerlichen Griffeln zu bekommen.

    Nun behauptet der, ich hätte ihn weiter in den Eingangsbereich gedrückt, versucht seine Hand mit Gewalt vom Lenker meines Fahrrades zu lösen, dabei seinen Daumen gequetscht und umgeknickt, wobei dieser erhebliche Schmerzen erlitt. Dazu kommen noch andere Vorwürfe von ihm, die hier aber nicht von wesentlicher Bedeutung sind.

    Durch diese Gerangel habe ich seitlich rechts von diesem einen Schlag versetzt bekommen, oberhalb des Beckenknochens, wobei dadurch ein Hämatom entstand, und ich heute nach 3 Wochen noch immer unter Scherzen an dieser Stelle leide.


    Anzeige wegen falscher Verdächtigungen, Körperverletzung gegen diesen Mann ist gestellt. Natürlich wird der alle meiner Vorwürfe abstreiten.


    Wie seht ihr den Fall, und habe ich aus meiner Sicht richtig gehandelt, bzw. darf der ohne Gefahr in Verzug einfach mein Eigentum anfassen?

  • und habe ich aus meiner Sicht richtig gehandelt

    Nein.



    bzw. darf der ohne Gefahr in Verzug einfach mein Eigentum anfassen?

    Ja. Stichwort Hausrecht.



    an mit den Worten, dass hier keine Fahrräder mit rein dürfen.

    Damit war Dir ja klar, was Du nicht durftest und trotzdem weiter probiert hast.


    An diesem Mann war nicht erkennbar dass es sich um einen durch die Bank Beauftragten Sicherheitsmitarbeiter handelt.

    Sicher?



    Und nein, ich brauche keine Antworten darauf.

    Genausowenig wie wir hier einseitige, meist falsche Tatsachenbehauptungen durchdiskutieren werden. Daher ist hier jetzt dicht.

  • Peter S.

    Hat das Thema geschlossen
  • Nur für den Fall dass sich jemand wundert, warum es von diesem User hier keine Beiträge mehr geben wird:


    Und meine Vermutung, wer hier warum der Verursacher war, hat wohl gestimmt.

  • Und nein, regelmäßige Neuanmeldung und Neueröffnung dieses Themas wird auch nicht helfen. Ich habe garantiert den längeren Atem.


    Die Umgangsformen und das Verhalten dabei, auch in Konversationen mit anderen Usern hier, bestätigen aber erneut wer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hier die Ursache für den angeblichen Vorfall geliefert hat und wer falsch liegt.


    Im Übrigen viel Spaß mit der Hobbyjuristerei und dem unbeholfenen Paragaphenzitieren um die eigenen Handlungen nachträglich zu rechtfertigen, das wird vor Gericht für alle Beteiligten sicherlich eine lustige Sache. :D