Ex zonen/Brandschutz

  • Hallo. Ich bin seit 2monaten in der Branche. Ich bin seid 10 Jahren freiwilliger Feuerwehrmann und mir wurde der Brandschutz quasi eingeprügelt. Auf unserem Objekt habe ich einen Mitarbeiter des Werkes bei meiner Kontrollrunde darauf aufmerksam gemacht, daß er mit seinem PKW nicht durch den ex Bereich zu fahren hat. Dieser hat sich nächsten Tag bei meinem Chef beschwert. Habe ich alles richtig gemacht? Mein Chef meinte ich soll das lasse . Der darf das! Ist es aber nicht die Aufgabe eines wachmannes Schaden vom Objekt abzuhalten?

  • Peter S.

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Ist es aber nicht die Aufgabe eines wachmannes Schaden vom Objekt abzuhalten?

    Im Prinzip ja, aber...


    ...die Art von Schaden, die eine Wachperson verhindern soll, ist üblicherweise eine andere, es sei denn, das Unterstützung bei Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes mit im Aufgabengebiet definiert ist. Wäre das so, sollte es in der objektspezifischen/-bezogenen Dienstanweisung stehen.


    Wäre ich in dieser Situation, würde ich die Aufforderung an den Mitarbeiter im Wachbuch vermerken (ggf. incl. der Beschwerde und der Rücksprache mit dem Vorgesetzten, incl. dessen "Arbeitsanweisung") und ggf. Kontakt mit dem Brandschutzbeauftragten des Auftraggebers suchen und ihn über den Umstand informieren. Letztenendes ist es dann seine Aufgabe, das zu unterbinden (oder den Werkschutz offiziell damit zu beauftragen, soetwas zu unterbinden).


    Ob Du das mit oder ohne Wissen Deines Chefs machst, musst Du mit Dir ausmachen (und im Zweifelsfall die Folgen tragen). Allzuiel Rückgrat scheint er ja nicht zu haben, denn am Ende kann es ihm genauso egal sein wie es Dir egal sein kann, wenn sich ein Mitarbeiter des Kunden bei ihm beschwert, wenn er etwas tut, dass er nicht tun sollte.


    Habe ich alles richtig gemacht? Mein Chef meinte ich soll das lasse .

    Was soll man Dir da antworten?


    Die Antwort dessen, der Dein Gehalt bezahlt hast Du ja bereits: Nein.


    Wenn wir Dir antworten, dass Du das doch irgendwie richtig gemacht hast und ein ruhiges Gewissen haben darfst, hilft Dir das nicht wirklich weiter. Wir zahlen ja nicht Dein Gehalt.

  • naja er bezahlt mein Gehalt ja nicht. Er ist quasi der objektleiter für dieses Werk. Es gibt noch höhere Instanzen im Unternehmen

  • Mit "mein Chef" bezeichnet man üblicherweise den, der einem das Gehalt bezahlt. Nicht eine seiner angestellten Führungskräfte. Aber hey, YMMV.


    Bevor ich Dir hier die Hierarchie in Deinem Unternehmen mühsam Schritt für Schritt aus der Nase ziehe solltest Du einfach selber überlegen, wer in Deiner Firma Dir gegenüber weisungsbefugt ist, was Deine tatsächliche(n) Aufgabe(n) gemäß Dienstanweisung sind und wie die Melde- und Eskalationskette aussieht, wenn Dir etwas bei Weisung oder Dienstanweisung auffällt oder nicht passt und wie weit Du willens bist, auf Konfrontationskurs zu gehen und welche Konsequenzen Du bereit bist zu tragen.

  • Oh, schwieriges Thema. Was sagt denn eure Dienstanweisung zu dem Thema? Macht die Aussagen dazu? Wenn ja, dann gilt grundsätzlich erstmal das, was in der Dienstanweisung drin steht, inklusive der definierten Meldewege oder Ereignisketten.


    Gibt es in dem Objekt eine Brandschutzordnung? Was sagt die zu dem Thema?

    Gehört der Ex-Bereich auch zu dem von euch zu bestreifenden Bereich?

    Wenn es einen Ex-Bereich gibt, dann sollten Verhaltensregeln dazu normalerweise in der Brandschutzordnung stehen.


    Ein grundsätzlicher Tipp: Sicherheitsvorfälle mit Ort, Zeit und Datum, Zeugen und Ablauf immer schriftlich/nachweisbar dokumentieren. Im Idealfall hat der Chef dann den Vorfall schon mitbekommen, bevor eine Beschwerde kommt und er ist nicht unangenehm überrascht.

    Das Problem beschreiben und schriftlich festhalten. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, die Information des Kunden vorzuschlagen und dann dem Chef zu überlassen. Somit bist du aus dem Schneider und hast gleichzeitig den Vorgesetzten nicht übergangen und dem Vorgesetzten ist hoffentlich klar, welches Problem es gibt. Das Problem zu ignorieren ist oft die schlechteste Variante.

  • Es gibt beim Kunden eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Warum meldest Du den Vorfall nicht schriftlich über diese Schiene?
    Wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit informiert ist hast Du Deine Pflicht erstmal erfüllt.
    Dokumentation im Wachbuch über den Vorfall und dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit darüber informiert wurde.

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