wache mit begleithund

  • hallo an alle,
    wie sieht es aus(nach gewerbeordnung) wenn ich
    mit einem nicht geprüftem hund alleine zb.baustelle
    bewache?bis jetzt habe ich keine vernünfte
    aussage erhalten.darum die frage an die profis
    im forum.
    mfg
    turbonix


  • Ein nicht geprüfter Hund ist kein Schutz- / Wachhund. Entpsrechend nicht eingesetzt weden darf wenn gemäß Auftrag der Dienst als DIENSThundeführer mit Schutzhund gefordert ist.


    Generell ist der Einsatz von Schutzhunden in der BGV C7 geregelt und dort auch aufgeführt was erlaubt ist und was nicht....


    Ein ungeprüfter Hund darf (unter bestimmten Voraussetzungen siehe BGV C7) als sogenannter "Melder" genutzt werden. Sprich als Alarmglocke der von Natur aus meldet wenn da irgendwo was nicht stimmt oder sich was tut.


    Aber niemals als Schutzhund geführt werden. Und auch nicht als solcher bezeichnet werden....


    Grundsätzlich mußt Du aber wenn es sich um ein Festobjekt handelt wie bei der Baustellenbewachung umfangreiche Vorgaben erfüllen (e.G. Zwingeranlage, Hund darf NICHT IM WACHLOKAL sich aufhalten, strenge Vorgaben was den Umgang betrifft, und und und...).


    Also einfach mal mitnehmen und nutzen ist nicht. Klarer Verstoß gegen die BGV C7. Übrigens wird auch Deine Betriebshaftpflichtversicherung da Mucken machen sollte es zu nem Schaden kommen......


    Lese Dir die BGV C7 bitte mal genaustens durch bezüglich Hundeeinsatz. Schau besonders in die kommentierte Fassung der BGV C7, da dort viele Beispiele genannt sind.


    Das vorerst mal dazu.


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Hallo Turbonix,



    zunächst einmal ist das ALLERWICHTIGSTE,das der Auftraggeber
    dem Zustimmt..........Also dem Einsatz eines Hundes...........
    Nur wenn dein Auftraggeber es dir schriftlich gibt.....z.B.
    "Ich genehmige hiermit Herrn XXXX bei seiner Tätigkeit auf meinem
    Grundstück seinen Hund (Name) mitzuführen....."
    darfst du überhaupt deinen privaten Hund mitnehmen..........


    Das nächste sind die rechtlichen Probleme..........
    Nur ein ausgebildeter Hund gilt als "Schutzhund" und darf die Erleichterungen
    der "Hundeverordnung" nutzen......


    Und "Last but not Least"..........ist das Objekt "Hundegeeignet" ????
    Ich würde meinem Wau-Wau z.B niemals in Metall-Betriebe oder dahin minehmen,wo gefährliche Splitter lauern.........



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • hallo
    die bgv c7 besagt nur über den gepr.hund bzw.
    seine haltung.ich will hier bestimmt nicht provozieren
    aber die leute in der vbg bergisch gladbach wissen
    mal grade,wie ein hund aussieht.ich habe meinen hund
    bis scher 3 gebracht und möchte ihn halt mit
    erlaubnis des ag nur dabei haben.
    mfg
    turbonix

  • Und ob da was über ungeprüfte Hunde drin steht.


    siehe BGV C7 § 12 Abs. 2


    "Abweichend von Absatz 1 dürfen auch ungeprüfte Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden, wenn hierbei der Führer seinen Hund unter Kontrolle hat."


    Sprich, er darf bellen oder irgendwie anders anzeigen dass jemand im Objekt ist. Er muss dir auf's Wort gehorchen und darf nicht beissen oder dergleichen.


    Andere Frage, ist das Unternehmen bei dem du arbeitest nach DIN 77200 zertifiziert? Wenn ja, dann gelten hier ncoh mal verschärfte Regelungen.


    MfG
    Stephie D.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Also ich kenne einige Hundeführer, deren Hund keinerlei Prüfungen abgelegt hat. Das kommt bestimmt vom Mangel an Hundeführern und der "guten" Bezahlung! Denn reich wirst du als Hundeführer im Sächsischen nicht, da reicht die Hundezulage pro Schicht für ein paar Dosen Futter. Selbst Kosten für versicherung, Stauer und Tierarzt muss der HF in voller Höhe selber tragen.


    Den Job kannst du nur als Hobby machen... :?:

  • In meiner Firma läuft das anders. Die übernehmen sowohl Steuer, als auch Futter- und Tierarztkosten... und in BW sind die Löhne ja eh anders...

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Jepp, nur das BaWü kein Freistaat is, höhö. Wir sind also ned Ausland aaaaaaber wir können alles, nur kein Hochdeutsch, so wie die Bayern :wink:

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

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