GSSK Fernstudium

  • Hallo zusammen,


    in meinem Fernstudium zur GSSK muss ich diese Fragen beantworten.


    (Man sollte alles sehr kleinlich erklären)



    Hat jemand Verbesserungsvorschläge?


    Meine Antworten dazu:

    1.) Da Wachsam von der Person gewürgt wurde, hat er einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich selbst abgewehrt und handelte somit in Notwehr.

    2.) Wer in Notwehr handelt, handelt nicht widerrechtlich und verstößt gegen keine Grundrechte.

    3.) Schadensersatzpflichtig besteht nicht, da der Schaden in Notwehr entstand und somit Wachsam nicht widerrechtlich handelte.

  • Peter S.

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Meine Antwort hilft Dir wenig, weil ich in der Prüfung nicht neben Dir sitzen werde und Dir auch dort nicht die richtigen Antworten geben kann.


    Daher lieber selber erarbeiten.


    Die gestellte Frage lautet: In welche Grundrechte des Fremden wird eingegriffen.


    Deine Antwort lautet: Wer in Notwehr handelt, handelt nicht widerrechlich und greift in keine Grundrechte ein.


    Beantwortet ist damit nicht: Gegen welche Gesetze verstößt der Wachmann? Welche Grundrechte werden beim Fremden dadurch betroffen? Das ist die Frage, die solltest Du also ggf. aufzählen.


    Warum der Wachmann gegen ein Gesetz verstoßen und damit in diese Grundrechte eingreifen darf und warum er nicht widerrechtlich handelt, ist eher Teil der Antwort zu Frage 1.


    Im Übrigen würde ich mir zu Frage Nr. 3 auch noch einmal überlegen, wo genau Schadensersatzansprüche zwischen Bürgern abgehandelt werden und warum er sich hier zwar auch auf Notwehr berufen kann, aber dass es sich hierbei um ein anderes Gesetz(buch) handelt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass man das in der Antwort vielleicht auch noch gerne sehen würde.

  • Da ich diese Aufgabe aus meiner GSSK noch gut kenne gebe ich dir gerne einen Tipp. Es gibt insgesamt 10 Punkte. Der Dozent möchte hier also mind. 10 einzelne Punkte sehen. Bei manchen Aufgaben gibt es sogar pro Aussage nur einen halben Punkt.


    Das heißt bei 1. müssen z.B. alle entscheidenden Punkte aus dem Notwehrparagraph genannt werden (Tatbestandsmerkmale) und dazu noch die Erklärung wie die einzelnen Punkte erfüllt wurden.


    Das gilt auch für die Prüfung dann. Es reicht nicht hinzuschreiben das es Notwehr war oder vielleicht noch die wichtigsten Wörter aus dem Paragraph sondern es muss auch begründet werden warum das so ist.


    Für IHK Prüfungen gilt immer wenn dran steht "Erklären Sie" oder "Begründen Sie" dann muss man das schon sehr genau ausführen alles.


    Dir jetzt zu sagen was du schreiben solltest hilft dir wenig da du es in der Prüfung dann ja eigenständig umsetzen musst.


    Da ich aber wie gesagt die Aufgaben kenne und auch den Dozenten dort kannst du dich gerne bei mir melden falls du weiterhin Probleme hast.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

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