Hallo zusammen,
in meinem Fernstudium zur GSSK muss ich diese Fragen beantworten.
(Man sollte alles sehr kleinlich erklären)
Hat jemand Verbesserungsvorschläge?
Meine Antworten dazu:
1.) Da Wachsam von der Person gewürgt wurde, hat er einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich selbst abgewehrt und handelte somit in Notwehr.
2.) Wer in Notwehr handelt, handelt nicht widerrechtlich und verstößt gegen keine Grundrechte.
3.) Schadensersatzpflichtig besteht nicht, da der Schaden in Notwehr entstand und somit Wachsam nicht widerrechtlich handelte.