Moin, ich suche schon länger im Netz. Finde das nicht. Wo kann ich nachlesen wieviel man in der Militärbewachung an Stunden arbeiten muss. In unserer Schicht haben wir immer 12 Stunden. Nach 5 Tagen Somit 60 Stunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man trotzdem sogar 6 Tage und mehr die Woche arbeiten darf. Wo finde ich da gezielt was. Bei uns heißt es immer, in der Militärischen Sicherheitsbewachung ist das erlaubt. Ich frage nicht nur für mich. Wir haben manchmal auch 5 Schichten. Dazwischen 1 Tag frei und wieder 5 Schichten. Auch das scheint mir nicht korrekt. Danke für die Antworten.
Maximale Arbeitsstunden in der Woche
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Moin, ich suche schon länger im Netz. Finde das nicht.
Du hast Dir aber schon mal das Arbeitszeitgesetz und die Tarifverträge angeschaut, oder?
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Ich finde nichts passendes, was zur zivilen Wache in der Militärbewachung passt. Würde mich freuen, wenn man mir einen Link zeigt. Suche schon länger.
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Liegt daran das es für das Militär grundsätzlich keine gesonderte Regelung über die Gesamtstundeanzahl gibt.
Daher empfehle ich ihnen, beim Manteltarifvertrag ihres Bundeslandes zu suchen.
Ich kann es hier mal für Bayern zeigen.Mindestens:
Regelarbeitszeit:
Ab der Stundeanzahl beginnen die Überstunden in Bayern.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass man trotzdem sogar 6 Tage und mehr die Woche arbeiten darf.
Da ich nicht weiß um welches Bundesland es geht kann ich mich jetzt mal nur auf den Mantelrahmentarifvertrag beziehen.
In dem ist im Abschnitt Freizeit klar geregelt das pro Woche mindestens ein freier Tag sein muss. Somit ist demnach eine 6 Tage Woche durchaus im Rahmen des möglichen. Die Monatliche Regelarbeitszeit beträgt maximal 228 Stunden somit sind bis zu 19 Schichten pro Monat machbar was dann wiederum 4,4 Schichten pro Woche im Schnitt wären.
5 Schichten 1 Tag frei 5 Schichten ist rein vom Tarifvertrag her durchaus im grünen Bereich, wenn auch gesundheitlich sicherlich auf Dauer nicht gerade förderlich. Dann müsste halt irgendwo mal ein längeres Frei drin sein damit die maximalen Stunden passen.
Auch die 12 Stunden Schichten sind in der Militärbewachung nicht unüblich und rechtlich durchaus in Ordnung da man dort in den meisten Fällen sehr viel Bereitschaftszeit hat was ja lt. Mantelrahmentarifvertrag gefordert ist als Bedingung für die 12 Stunden Schichten. Lt. Mantelrahmentarifvertrag sind sogar 24h Schichten durchaus machbar wenn 50% Bereitschaft und mindestens 6 Stunden Ruhezeit drin sind (davon 4 Stunden mind. am Stück)
Abweichungen hiervon kann es dann aber je nach Tarifvertrag für das Bundesland natürlich geben und müssen dort geprüft werden.
Also stand jetzt mit deinen Infos sehe ich noch keine Verstöße gegen irgendwelche Rechte solange das was ich geschrieben habe eingehalten wird und in jeweiligen Tarifvertrag nicht etwas anderes geregelt ist.
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Vielen Dank für eure Antworten. Dann weiß ich wo ich suchen kann.
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Hallo Bathory, Arbeite auch als Zivile Wache (Rheinland Pfalz).
Gibt´s bei euch das Problem mit den 18ern wenn jemand kurzfristig Krank wird?
Haben das bei uns in der Liegenschaft relativ oft gehabt das wenn kurzfristig jemand ausfällt einer von uns 18 oder auch 24 std machen "muss".
Jeder weiss ja wie das abläuft, man muss nicht, wird aber dazu gedrängt.
Auf die Vorgeschriebenen Bereitschaftszeiten kommen wir bei uns in der Liegenschaft nicht, auch wenn man mal 18 oder 24 std macht bekommt man keine Ruhezeiten.
In dem Gewerbe gibt es m.M.n so immens viele Probleme, habe letztes Jahr im September auch mal den Zoll angeschrieben, nachdem ich 1 Jahr lang nichts von denen gehört habe habe ich die Generalzolldirektion angeschrieben und mich zu allem was (zumindest bei uns in der Liegenschaft) schief läuft Informiert (18 bzw 24 std, Mehrarbeit wird nicht vergütet, Schießen wird nicht Bezahlt, kleine Lehrgänge (2-3 std vor oder nach der Arbeit) werden nicht Bezahlt, keine Ausreichende Bereitschaft) usw usw. Wenn jemand Interesse hat kann ich die m.M.n dürftige Antwort von der Generalzolldirektion hier mal hochladen
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Tja, wenn man zur falschen Behörde geht.
Für die Kontrolle und Durchsetzung der Arbeitszeitgesetze und Bezahlungen ist in Deutschland in der Regel die Gewerbeaufsicht oder Arbeitsschutzbehörden auf Landesebene zuständig.
Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich organisiert.Darüber hinaus kann die Deutsche Rentenversicherung bei Verstößen gegen Arbeitszeitregelungen ebenfalls zuständig sein, insbesondere, wenn es um die ordnungsgemäße Meldung von Arbeitszeiten geht.
Zoll interessiert z.B. Schwarzarbeit oder arbeiten ohne Arbeitserlaubnis.
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Gut zu wissen, danke dir. Mir wurde immer nur von jedem gesagt das der Zoll für alles zuständig wäre.
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Ja Mythen gibt es viele und dann werden die immer weiter verbreitet.
Damit habe ich leider oft zu tun.
Märchen Nr.1 ist die Unterrichtung wird abgeschafft, das höre ich seit, ach schon immer.
Oder wenn man krank ist, kann man nicht gekündigt werden, dabei kann man immer gekündigt werden.
Und sooo Vieles mehr.
Dabei kann man heute so einfach an die richtigen Informationen kommen.
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Mehrarbeit wird nicht vergütet, Schießen wird nicht Bezahlt, kleine Lehrgänge (2-3 std vor oder nach der Arbeit) werden nicht Bezahlt, keine Ausreichende Bereitschaft
Warum arbeitest Du da noch?
Sowas würde ich mit mir nicht machen lassen.
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Leider lassen es auch andere mit sich machen und wenn sich nur einer wehrt, ist´s blöd. Dabei könnte der TE sogar den Job kündigen, ohne eine Sperre durch die Arbeitsagentur zu erhalten...
Wenn die Schießzeiten und unbezahlten Stunden auf einem Dienstplan stehen und noch nachweisbar sind, dann sollten diese aufbewahrt werden, um nach einer Kündigung auf den Ausstehenden Lohn klagen zu können. ChatGPT sagt dazu:
In Deutschland gibt es klare Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen auf ausstehenden Lohn. Diese Fristen hängen davon ab, ob es sich um eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage handelt und welche Art von Anspruch vorliegt.
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Verjährung des Anspruchs auf Lohn: Der Anspruch auf Lohn unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nach § 195 BGB beträgt diese Frist drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, wenn der Lohn zum Beispiel für den Monat Juni 2024 fällig war, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.
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Wann beginnt die Verjährungsfrist?
- Der Anspruch auf den Lohn entsteht in der Regel dann, wenn der Lohn fällig wird (also am letzten Tag des Monats oder gemäß vertraglicher Regelung).
- Die Verjährungsfrist beginnt jedoch nicht sofort mit der Fälligkeit, sondern erst am 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
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Unterbrechung der Verjährung: In bestimmten Fällen kann die Verjährung durch sogenannte "Hemmung" oder "Unterbrechung" gestoppt werden, etwa wenn der Arbeitgeber die Zahlung verweigert oder der Arbeitnehmer bereits gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgeht.
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Besondere Fristen für Zahlungsklagen: Es gibt auch spezielle Regelungen, wenn es um die Durchsetzung von Lohnansprüchen geht, z. B. wenn der Arbeitnehmer eine Klärung der Höhe des Lohns oder eine Lohnnachzahlung fordert. Auch hier gilt in der Regel die Verjährungsfrist von drei Jahren, aber es können sich je nach konkretem Fall auch Sonderregelungen ergeben.
Es ist also wichtig, rechtzeitig zu handeln, um die Ansprüche nicht durch die Verjährung zu verlieren. Wenn du also Lohnansprüche geltend machen möchtest, solltest du dies innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit tun.
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Vorsicht, der Dienstplan reicht oft nicht als einziger Beweis aus.
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Dann schaut´s übel aus. Wenn es Anwesenheitslisten gibt, dann werden diese nicht ausgehändigt, wegen Datenschutz. Die Kollegen werden sich Tage / Wochen später an nichts mehr erinnern...
Somit blieben nur noch GPS Daten vom Smartphone. Wenn auch das nicht geht, dann sehe ich keine weitere Chance ausstehenden Lohn einzuklagen.
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