Azubi fühlt sich verarscht - was könnte man tun ?

    • Erster Beitrag

    MoinMoin,


    undzwar ersteinmal zu meiner Person ich bin 20 Jahre alt, mache zurzeit eine Ausbildung zur
    Fachkraft für Schutz und Sicherheit und bin im ersten Ausbildungsjahr in Hamburg.


    So bevor es zu meinem eigentlichen Problem geht, ersteinmal ein paar Informationen.
    Ich mache Nachtschichten sowie Früh- und Tagschichten von 8-12 stunden ist alles dabei.
    Ich bin alleine auf Objekten ohne einen 34a Schein zu besitzen.
    Hab auchschon eine 19 Stunden Schicht hinter mir aufgrund von schlechter Planung.
    Das mal am Rande erwähnt.


    So nun zu meinem Anliegen undzwar hatte ich diesen Monat bezahlten Erholungsurlaub gehabt.
    Wie wird ein Urlaubstag verrechnet ?( Ich dachte 8 Stunden pro Urlaubstag wird gerechnet )
    Ich hatte Urlaub vom 1ten bis zum 6ten.So nun hab ich noch 180 Arbeitsstunden zu absolvieren.
    Aber diese 180 Stunden arbeite ich ja in 25 Tagen ab als üblich in 30 oder 31 weil ich vorher
    Urlaub hatte, ich finde da stimmt das Verhältnis nicht, stellt euch vor ich hab 15 Tage lang Urlaub
    dann können sie mir doch nicht auch 180 Stunden aufbrummen die ich in 15 Tagen zu erledigen
    habe, oder ?.
    Der Urlaub wurde quasi nicht verrechnet und ich habe jetzt einen 25 Tage Monat mit 180 Stunden
    als Azubi im ersten Ausbildungsjahr. Ist das Rechtens ? Quasi hat mir der Urlaub nochmehr Streß
    beschert als Erholung da ich ya mehr in kürzerer Zeit arbeite.



    So Frage Nummer 2 : Ich arbeite z.B an einem Freitag von 15 Uhr bis 22 Uhr und am
    darauffolgenden Tag (Samstag) soll ich um 7 Uhr morgens dasein. Heißt 9 Stunden liegen
    zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang im Arbeitsschutzgesetz steht was von mindestens 10-12
    Stunden Ruhepause. Dazu muss ich erwähnen wenn ich um 22 Uhr schluss habe, bin ich erst um
    23.30 Uhr zuhause und muss morgens um 5.30 Uhr wieder los um pünktlich zu erscheinen heißt
    ich hab exakt 6 Stunden die ich zuhause verbringe. Heißt ich hab nurso um die 4 Stunden Zeit zum
    Schlafen ich muss ya noch essen duschen u.s.w die alltäglichen Dinge halt.
    Ist das Rechtens ? Zeittechnisch liegen halt 9 Stunden dazwischen - wobei 3 Stunden für den
    Weg draufgehen heißt 6 bleiben übrig.



    So mein Anliegen Nummer 3 : Ich arbeite jetzt quasi vom 20`ten bis zum 31`ten DURCH! quasi
    ohne einen freien Tag - sie haben mir einen freien Tag gegen am 24`ten aber ich arbeite am
    23`ten wieder von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens heißt am 24`ten habe ich ya garnicht frei weil ich vom
    23`ten auf den 24`ten arbeite, versteht ihr wie ich das meine ? Ich arbeite vom 20`ten bis zum
    31`ten durch mit einem freien Tag der eigentlich kein freier Tag ist. Ist das Rechtens, dass ich
    soviel am Stück arbeite als Azubi ?


    Nunja das wars jetzt auchschon wieder ich muss mich fertig machen gleich gehts ab zur Arbeit :/

  • Ließt sich echt wild. Leider ist es aber so, dass du nicht mehr in das JuArbSchG fällst und von daher keinen besonderen Schutz mehr in Anspruch nehmen kannst.
    Was deine Arbeitszeiten angeht musst du dich also auf deinen Ausbildungsvertrag stützen. Da muss schließlich drinstehen wie deine Arbeitszeit auszusehen hat.
    Darauf kannst du dich (wenn es wirklich zu bund wird) berufen.


    Was deine OL angeht, so rate ich dir DRINGEND dich nicht gegen seine Anweisungen zu stellen. Dwight hat schon angedeutet, dass du wahrscheinlich den kürzeren ziehen wirst. Denn entgegen einiger Meinungen, kann ein Ausbildungsverhältnis ( auch wenn es noch so beschissen ist) aus dringendem Grund gekündigt werden. Ein dringender Grund ist zum Beispiel eine körperliche Auseinandersetzung ;-)


    Auch wenn man in der Lehre einiges an Scheiße fressen muss (das gehört einfach dazu), solltest du dir vielleicht Gedanken über den Wechsel der Ausbildungsstelle machen. Wir haben an unserem Objekt z.B drei fertige FSS und die haben haben bei weitem nicht so einen Mist durchgemacht wie du. So wie sich das anhört, haben die einen Ausbilder gehabt der sich wirklich Gedanken um deren Ausbildung gemacht hat. Die Jungs wurden in Bereichen eingesetzt, die zum erreichen der Ausbildungsziele nach der Ausbildungsverordnung wichtig sind und nicht dort wo man die meiste Kohle mit ihnen machen konnte.

  • Noch so ein kleiner Tipp bezüglich OLs, mrnice.


    Die Jungs sind nicht zwingend OL, weil Dein Chef das so will, sondern weil der Kunde das so haben möchte, z.B. weil man den Mann oder Frau schon kennt - am Ende von der Vorgängerfirma übernommen haben wollte - und da alles gut klappt, wenn der sich um etwas kümmert. Oft sind das Leute, die das Objekt mit aufgebaut haben und sich im Detail auskennen. So gut wie sonst keiner. Ein OL ist meistens im Bezug auf organisatorisches und in Fragen Personal beim Kunden [=aus Sicht des Kunden] dem Einsatzleiter in der Zentrale überlegen. Wenn ein OL Dich nicht haben will oder Du ihn ärgerst, dann regelt er das - wenn er schlau und/ oder fies ist - über den Kunden und nicht über die Einsatzleitung.


    Ganz nebenbei... was ist so schlimm dran, wenn Du Dich daheim schon komplett anziehst und dann zur Arbeit fährst? Ich mach' das schon immer so.

  • Ich hab mir das jetzt auch mal durchgelesen.


    Die Arbeitsverträge der Azubis kommen ja im übrigen von der Handwerkskammer und sind auch unter anderem von denne Unterschrieben. Es handelt sich also nicht wie üblich um einen Vertrag zwischen AN und AG.


    Mein erster Schritt wäre, das Gespräch mit dem Betriebsrat, wenn vorhanden, suchen und danach mit dem Betriebsleiter.
    Danach würde ich die ganze Problematik in einem 4 Auge Gespräch mit dem Ausbildungsbeauftragten klären. Der ist in der Regel sehr hellhörig wenn es um Verstöße und wie hier um das ausnutzen von Lehrlingen geht. Er hat auch die Möglichkeit, dir bei einem Wechsel des Ausbildungsplatzes behilflich zu sein.


    Der Objektleiter, wäre für mich der letzte, mit dem ich dieses Problem besprechen würde. Dasalles zeugt eh von seiner Unfähigkeit.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von mrnice00

    danke für die Antworten, also hab mir jetzt mal meinen Dienstplan angeguckt, sie haben meinen Urlaub definitiv nicht mitgerechnet heißt da kommen nochma über 20 Stunden hinzu macht sich hoffentlich bemerklich bei der Abrechnung, werde gleich inner Firma anrufen und bescheid geben.


    zur Berechnung Urlaubsentgelt:


    Vorsicht, hier werden in aller Regel keine Stunden angesetzt, sondern ein durch eine Durchschnittsberechnung ermittelter Tageslohn. Hierzu wird der Gesamtbrutto-Lohn (incl. Zulagen) eines im jeweilig gültigen MTV bestimmten Zeitraums herangezogen und auf einen Tag heruntergerechnet.


    So ist zumindest die Regelung bei gewerblichen Arbeitnehmern.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Bei Azubis ist das aber anders


    Muss mal den Vetrag von meir rausholen.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • jo, müsste eigentlich anders sein... Azubi erhält ja praktisch wie ein Angestellter immer die gleiche Vergütung - zumindest nach TV...


    Ich find nur nix...

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  • Also im Ausbildungsvertrag steht dass die wöchentliche Arbeitszeit lediglich 40 Stunden betragen.


    Urlaubstage


    2008 = 25 Tage
    2009 = 27 Tage
    2010 = 27 Tage
    2011 = 2 Tage


    Ausbildungsbeginn war Februar 08


    Die Vergütung laut Tarifvertrag

    Gruss
    Ghost


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  • laut Tarifvertrag....


    Hab den nur grad nicht hier.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Jo... der sagt zum Urlaubsentgelt des Azubi goar nix.


    (muss er ja aber auch nicht zwangsläufig... 40h/Woche sagt eigentlich alles aus... dafür gibt es die tarifliche Azubi-Vergütung von festen XX EUR..., hat er eine Woche Urlaub, bleibt es trotzdem bei den XX EUR... man könnte auch sagen, ein Urlaubstag wird mit 8h verrechnet)

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    Team_Signatur

  • Ich hörte mal von Arbeitsverträgen,welche den Mitarbeiter verpflichten den Arbeitsweg in voller Dienstbekleidung zurück zu legen. Wohl aus Werbungsgründen. Ich weiß nicht ob das rechtens ist,aber du könntest ja mal schauen ob dein Vertrag eine demensprechende Klausel enthält. Falls nicht, dann kann dich eh keiner dazu zwingen.
    Ich verstehe es,wenn man speziell in öffentlichen Verkehrsmitteln lieber zivil unterwegs ist.
    Wenn man dienstlich mit unangenehmen Menschen zu tun hat, fühlt man sich oftmals am Bahnhof wohler,wenn da nicht 15 Mann auf einem Haufen stehen,welche man letzte Nacht dienstlich verwiesen hat. Ohne Uniform/Dienstbekleidung ist der Wiedererkennungswert nämlich eher gering.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Privat natürlich nicht, aber wenn ich aus dem Haus gehe, habe ich die Sachen schon an, steige in mein Auto und fahre zum Objekt und fertig. Sehe da kein Problem mit.

  • Nunja wenn ich ein Auto hätte, hätte ich damit auch kein Problem, das Ding ist nur ich hab halt einen Weg von einer Stunde und dreißig Minuten zur Arbeit ( öffentliche Verkersmittel ). Und da ich hier in einer Gegend wohne, welches Berliner Vorstadt Kids als Ghetto bezeichnen würden(wobei es hier in DE garkeine Ghettos gibt, es findet höchstens eine Ghettorisierung statt., aber das ist ein anderes Thema ), hätte ich auf lange Sicht aufjedenfall Schwierigkeiten mit Dienstkleidung zur Arbeit zu gehen. Nicht aus Angst angeriffen zu werden sondern weil über dich geredet wird. Es muss ya nicht jeder wissen dass ich beim Sicherheitsdienst arbeite und dabei auf hochklassige Geräte aufpasse die bestimmt in hunderttausend Euro bereich gehen. Da kriegt man sehr viele Angebote die man nicht unbedingt ausschlagen kann. Nich weil sie so verlockend sind, sondern aus anderen Beweggründen. Außerdem hab ich auch keine Lust inne Bahn zu steigen und jeder 5te denkt ich sei ein Fahrkartenkontrolleur - aber eigentlich ist der Grund ya auch vollkommen egal - wenn ich in zivil zur Arbeit gehen will dann mach ich das auch - Objektleiter hin oder her.


    Dazu muss ich sagen ich versteh mich mit den Leuten die auf dem Objekt arbeiten sehr gut - Putzleute - Arbeiter - Sekretärinnin ^^ das ganze Paket das passt alles.
    Und ich glaub selbst der Kunde hat einen guten Eindruck von mir.
    Verhältnis Kunde - Objektleiter ist da weitaus angespannter.


    Ähm ya Betriebsrat ist so eine Sache - die stecken eigentlich alle unter einer Decke und sind nur an einem Tag in der Woche ansprechbar ( also muss ich noch Glück haben dass ich nicht arbeite )


    So auf die anderen Sachen werde ich Morgen eingehen, muss noch meine Tasche packen, für Arbeit. Bis dann, danke für die Resonanz.


    edit: Ich glaube ich werde mal über die Handelskammer gehen anstatt über den Betriebsrat ich glaub die sind unparteiischer wenns ums Probleme zum Arbeitsverhältnis geht, was meint ihr ?.

  • Zitat von Dwight

    Privat natürlich nicht, aber wenn ich aus dem Haus gehe, habe ich die Sachen schon an, steige in mein Auto und fahre zum Objekt und fertig. Sehe da kein Problem mit.


    Ich nur teilweise, also die Hose und maxi noch das Hemd. Über dem Hemd ein normaler Pulli.

  • Zitat von TDS-Security

    Hallo!


    Ich bin schockiert, wenn ich die Aussagen von mrnice00 lese. Ich bin nunmehr seit einem Jahr selbstständig. Habe noch keine Azubi's. Aber wenn ich höre, wie sehr die Azubi's ausgenutzt werden, kommt mir das kalte Kotzen!!!



    Von den Behörden offensichtlich gewünscht, bzw. geduldet ansonsten würde man doch hören das sich irgendwo jemand einen Dämpfer eingefangen hätte...

  • Hallo zusammen!


    Also das so viel zu einem Thema geschrieben wird ist ja immer wieder interessant.


    Zu diesem Thema kann man leider aber nur kurze und einfache Antworten geben.


    Jeder Ausbildungsvertrag ist Verbindlich, jedoch sind Ausbildungsverträge an die Tarifverträge und an das Ausbildungsgesetz gebunden.
    Das Gesetz spricht definitiv gegen die Arbeitszeiten. Wenn 40 Stunden im Ausbildungsvertrag stehen ist das Richtig, denn das sagt das Gesetz aus. Der Tarifvertrag übrigens auch... Denn er ist an die Gesetze gebunden. Die Urlaubstage sind an die gesetzliche Arbeitszeit gekoppelt. Wenn du also 40 Stunden die Woche im Vertrag stehen hast, müssen dir auch 40 Stunden pro Urlaubswoche und pro Tag 8 Stunden berechnet werden.
    Jedoch ist das als Azubi viel einfacher!!!
    Du hast keinen Stundenlohn!!!!!!! Du darfst 40 Stunden die Woche arbeiten. Diese Stunden auf den Monat umgerechnet ergeben die Gesamtarbeitszeit im Monat. Von dieser Zeit sind die Urlaubstage á 8 Stunden abzuziehen.
    Das Ausbildungsgesetz ist nicht mit dem Arbeitsgesetz zu vergleichen. Das schlimme ist nur, dass man hier viel zwischen den Zeilen lesen muss und das Ausbildungsgesetz auf bestimmte Teile im Arbeitsgesetz verweist.


    Fazit: Du darfst gemäß Gesetz nur 40 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einer 7 Tage Woche wären das nunmehr 5 Tage á 8 Stunden und Ende. Da gibt es nichts zu diskutieren. Natürlich kann dein Arbeitgeber dir auch 12 Stundenschichten zumuten, muss diese aber auf die 40 Stunden Woche umrechnen. Bist du 18 Jahre alt, so darfst du auch Wochenend- und Feiertagsarbeit leisten. Jedoch sind diese Tage im Ausgleich innerhalb von 3 Monaten mit Dienstausgleich auszugleichen.


    Wenn Du also auf dein Recht und, oder auf das Gesetz bestehst, so wendet man sich am besten an den Ausbildungsleiter der zuständigen IHK. Die sind in solchen Fällen dafür Zuständig und helfen einem da weiter. Jedoch kann man dazu nur sagen, dass diese Arbeitszeiten nunmehr normal sind und wenn du im Sicherheitsdienst arbeiten möchtest mußt du dich an so etwas gewöhnen. Vorallem versucht dein Chef in solchen Fällen auch sehr oft die Zuverlässigkeit und deine Flexibilität zu testen.

  • Zitat von Georg.Os


    Was deine OL angeht, so rate ich dir DRINGEND dich nicht gegen seine Anweisungen zu stellen. Dwight hat schon angedeutet, dass du wahrscheinlich den kürzeren ziehen wirst. Denn entgegen einiger Meinungen, kann ein Ausbildungsverhältnis ( auch wenn es noch so beschissen ist) aus dringendem Grund gekündigt werden. Ein dringender Grund ist zum Beispiel eine körperliche Auseinandersetzung ;-)


    ...und ein verweigern deiner Hauptpflicht - der Arbeitsleistung - ebenso.


    Zitat


    ...Bist du 18 Jahre alt...


    Er ist sogar bereits 20 und da gilt das JArbSchG für ihn nicht mehr....

  • So war bei meiner Firma beim Betriebsrat die meinen 9 Stunden zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind zumutbar - Es ist sogar seit letztem Jahr erlaubt und wurde von 11 Stunden auf 9 Stunden gekürzt ( In Ausnahmefällen es sollte halt nicht zur Regel werden ).
    Ein Urlaubstag wird mir mit 8 Stunden berechnet, sie haben mir angeboten entweder weniger zu arbeiten ( Mindestsatz ) oder ich krieg die Überstunden halt ausbezahlt. Also kann ich nur sagen - Betriebsrat sehr nett ich kam gut dem mit einem klar hab kurz mit ihm geschnackt und er meint, wenn ich der Meinung bin zuviele Stunden zu haben, regelt er das für mich.
    Natürlich wird er den Fehler korriegieren und mein Urlaub mit einberechnen in den Monatsplan.
    War ya nicht sein Fehler sondern der vom Einsatzleiter ( denk ich ma ).


    So an die Handelskammer werde ich mich ersteinmal nicht wenden, das wird dann eines der letzten Mittel.
    Der Streß mit dem Objektleiter ist mir jetzt ziemlich egal geworden - ich steh da drüber er hat mir nix zu melden, solang ich meine Arbeit richtig ausführ.
    Wenn er Streß macht kriegt er ein Problem - ich glaub das hat er jetzt verstanden.
    Ansonsten läuft alles - versteh mich sehr gut mit jedem, bin mittlerweile zufrieden - auch privat läuft es gut.
    Kann natürlich auch nur eine Phase sein und nächsten Monat siehts wieder anders aus.
    Aber trotzdem ich bedank mich für eure zahlreichen Antworten. Bis denn.

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