Azubi fühlt sich verarscht - was könnte man tun ?

  • MoinMoin,


    undzwar ersteinmal zu meiner Person ich bin 20 Jahre alt, mache zurzeit eine Ausbildung zur
    Fachkraft für Schutz und Sicherheit und bin im ersten Ausbildungsjahr in Hamburg.


    So bevor es zu meinem eigentlichen Problem geht, ersteinmal ein paar Informationen.
    Ich mache Nachtschichten sowie Früh- und Tagschichten von 8-12 stunden ist alles dabei.
    Ich bin alleine auf Objekten ohne einen 34a Schein zu besitzen.
    Hab auchschon eine 19 Stunden Schicht hinter mir aufgrund von schlechter Planung.
    Das mal am Rande erwähnt.


    So nun zu meinem Anliegen undzwar hatte ich diesen Monat bezahlten Erholungsurlaub gehabt.
    Wie wird ein Urlaubstag verrechnet ?( Ich dachte 8 Stunden pro Urlaubstag wird gerechnet )
    Ich hatte Urlaub vom 1ten bis zum 6ten.So nun hab ich noch 180 Arbeitsstunden zu absolvieren.
    Aber diese 180 Stunden arbeite ich ja in 25 Tagen ab als üblich in 30 oder 31 weil ich vorher
    Urlaub hatte, ich finde da stimmt das Verhältnis nicht, stellt euch vor ich hab 15 Tage lang Urlaub
    dann können sie mir doch nicht auch 180 Stunden aufbrummen die ich in 15 Tagen zu erledigen
    habe, oder ?.
    Der Urlaub wurde quasi nicht verrechnet und ich habe jetzt einen 25 Tage Monat mit 180 Stunden
    als Azubi im ersten Ausbildungsjahr. Ist das Rechtens ? Quasi hat mir der Urlaub nochmehr Streß
    beschert als Erholung da ich ya mehr in kürzerer Zeit arbeite.



    So Frage Nummer 2 : Ich arbeite z.B an einem Freitag von 15 Uhr bis 22 Uhr und am
    darauffolgenden Tag (Samstag) soll ich um 7 Uhr morgens dasein. Heißt 9 Stunden liegen
    zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang im Arbeitsschutzgesetz steht was von mindestens 10-12
    Stunden Ruhepause. Dazu muss ich erwähnen wenn ich um 22 Uhr schluss habe, bin ich erst um
    23.30 Uhr zuhause und muss morgens um 5.30 Uhr wieder los um pünktlich zu erscheinen heißt
    ich hab exakt 6 Stunden die ich zuhause verbringe. Heißt ich hab nurso um die 4 Stunden Zeit zum
    Schlafen ich muss ya noch essen duschen u.s.w die alltäglichen Dinge halt.
    Ist das Rechtens ? Zeittechnisch liegen halt 9 Stunden dazwischen - wobei 3 Stunden für den
    Weg draufgehen heißt 6 bleiben übrig.



    So mein Anliegen Nummer 3 : Ich arbeite jetzt quasi vom 20`ten bis zum 31`ten DURCH! quasi
    ohne einen freien Tag - sie haben mir einen freien Tag gegen am 24`ten aber ich arbeite am
    23`ten wieder von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens heißt am 24`ten habe ich ya garnicht frei weil ich vom
    23`ten auf den 24`ten arbeite, versteht ihr wie ich das meine ? Ich arbeite vom 20`ten bis zum
    31`ten durch mit einem freien Tag der eigentlich kein freier Tag ist. Ist das Rechtens, dass ich
    soviel am Stück arbeite als Azubi ?


    Nunja das wars jetzt auchschon wieder ich muss mich fertig machen gleich gehts ab zur Arbeit :/

  • WIe es genau bei Azubis aussieht, kann ich nicht genau sagen, aber das, was du da schilderst, ist in der Branche nunmal Standard...


    Zumindest meiner Erfahrung nach...


    LG, Magneto

  • Zitat von Magneto

    WIe es genau bei Azubis aussieht, kann ich nicht genau sagen, aber das, was du da schilderst, ist in der Branche nunmal Standard...


    Zumindest meiner Erfahrung nach...


    Meiner Erfahrung nach ist es nicht Standard.


    Zitat

    So bevor es zu meinem eigentlichen Problem geht, ersteinmal ein paar Informationen.
    Ich mache Nachtschichten sowie Früh- und Tagschichten von 8-12 stunden ist alles dabei.
    Ich bin alleine auf Objekten ohne einen 34a Schein zu besitzen.
    Hab auchschon eine 19 Stunden Schicht hinter mir aufgrund von schlechter Planung.
    Das mal am Rande erwähnt.


    Du darfst sehr wohl alleine auf einem Objekt sitzen, solange ein Ansprechpartner verfügbar ist. Da reicht auch eine NSL die weit weg ist... eine Schicht zu 19 Stunden ist keinesfalls OK, aber warum fällt Dir das nicht auf, wenn Du einen Dienstplan bekommst? In der Dispo passieren Fehler. Das kann vorkommen.



    Urlaubstage werden mit einem bestimmten Stundesatz pro Tag verrechnet. Müssten 6 sein. Also zählt ein Tag Urlaub als 6 Stunden Dienst.



    Die Ruhezeit beträgt 11 Stunden. Wegezeit gehört hierbei zur Ruhezeit! Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmen zulässig.


    [quiote]So mein Anliegen Nummer 3 : Ich arbeite jetzt quasi vom 20`ten bis zum 31`ten DURCH! quasi
    ohne einen freien Tag - sie haben mir einen freien Tag gegen am 24`ten aber ich arbeite am
    23`ten wieder von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens heißt am 24`ten habe ich ya garnicht frei weil ich vom
    23`ten auf den 24`ten arbeite, versteht ihr wie ich das meine ? Ich arbeite vom 20`ten bis zum
    31`ten durch mit einem freien Tag der eigentlich kein freier Tag ist. Ist das Rechtens, dass ich
    soviel am Stück arbeite als Azubi ? [/quote]


    Ja. Ist zulässig.

  • Zitat von Dwight

    Die Ruhezeit beträgt 11 Stunden. Wegezeit gehört hierbei zur Ruhezeit! Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmen zulässig.


    Bitte etwas genauer erläutern.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Bitte etwas genauer erläutern.


    Die Zeit die man auf dem Weg von und zur Arbeit gehört, ist keine Arbeitszeit, sondern geht (ggf.) von der Ruhezeit ab.

  • Ok, dann meinen wir das Gleiche... hab das zunächst etwas anders gelesen.


    Wohnt der Arbeitnehmer 100km vom Arbeitsplatz weg und braucht dafür 2 Stunden für Hin- und Rückweg, ist das Pech - für den Arbeitnehmer. Auch wenn seine effektive Ruhezeit dann nur 9h beträgt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Dwight

    Die Zeit die man auf dem Weg von und zur Arbeit gehört, ist keine Arbeitszeit, sondern geht (ggf.) von der Ruhezeit ab.


    Schon etwas paradox, wenn man bedenkt, daß wenn einem auf dem Weg zur Arbeit oder umgekehrt ein Unfall passiert und es dann ein Arbeitsunfall ist. Aber das nur mal am Rande bemerkt :wink: .

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Lese noch mal genau Deinen Arbeitsvertrag durch. Da steht genau, was Du an Stunden zu Bringen hast.
    Selbstverständlich kann Dich Dein Chef zu Überstunden verdonnern, auch zu einer Doppelschicht, wenn Not am Mann ist. Selbstverständlich darf Dich Dein Chef weitaus mehr Stunden und Schichten im Monat Schaffen lassen. wenn Not am Mann ist. Im mehrmonatlichen Durchschnitt muss es aber laut Vertrag sein.
    Jetzt bin ich mal ganz gemein, Cheffe darf sogar zu bestimmten Voraussetzungen Pausenzeit abziehen.


    Die restlichen Sachen wurde ja bereits beantwortet.

  • danke für die Antworten, also hab mir jetzt mal meinen Dienstplan angeguckt, sie haben meinen Urlaub definitiv nicht mitgerechnet heißt da kommen nochma über 20 Stunden hinzu macht sich hoffentlich bemerklich bei der Abrechnung, werde gleich inner Firma anrufen und bescheid geben.


    Noch eine Frage ma nebenbei... in welcher Position steht eigentlich ein Objektleiter ?
    Hab da so ein Problem undzwar befehlt er mir dass ich in Dienstkleidung zur Arbeit erscheinen muss sobald ich durch die Tür bin beginnt mein Dienst. (Seiner Aussage nach )
    Nunja inner Dienstanweisung steht davon nix sondern nur das man bei der Arbeit in Arbeitskleidung zu sein hat.
    Und ich komme ya meistens früher, damit ich noch Zeit habe mich umzuziehn.
    Dienstbeginn beginnt für mich nach der Übergabe und nicht nach betreten des Gebäudes.


    Natürlich werde ich weiterhin so zur Arbeit kommen wie ich es für richtig halte und mir das von ihm nicht vorschreiben lassen, was denkt er denn wer er ist.
    Kann mir nicht vorstellen dass er im Recht ist mit seiner Aufforderung. Wie seht ihr das ?

  • Das Unterstellungsverhältnis sollte durch Zusätze im Vertrag oder durch eine firmeninterne Dienstanweisung geregelt sein.


    Beispiel:
    Sicherheitsmitarbeiter
    Wachschichtführer
    Wachleiter
    Einsatzleiter
    Betriebsleiter
    Geschäftsführung


    Ich kenne es generell so, dass ein Objektleiter den Mitarbeitern im Objekt weisungsbefugt ist.

  • Die Aussage deines Objektleiters hat auch einen anderen Grund. Wenn ihr erst auf Arbeit die Dienstkleidung anziehen sollt oder könnt, muss der Arbeitgeber entsprechende Örtlichkeiten zur Verfügung stellen.


    So kannst du sicher weiter machen was du willst, aber kannst nicht verlangen einen geeigneten Umkleideraum zu bekommen, ganz einfach :lol:


    Gruß WR

  • Alles klar, nein ich brauch auch keinen Umkleideraum zieh mich in einem seperaten Raum ist sowas ähnliches - mir ging es nur darum, dass mir mein Objektleiter nicht vorschreiben kann inner voller Montur zu erscheinen - ich glaub mittlerweile hat ers eh aufgegeben es durchzusetzen - was soll er auch tun mehr als petzen kann er nicht. Ob das dann Sinn macht für ihn, wag ich zu bezweifeln. Er ist halt ein Wichtigtu(h)er und will irgendwelche Regeln aufstellen - nicht mit mir. Hab ihm das oft genug klargemacht ich hoffe jtzt hat er es verstanden - war auchschon kurz vor körperlicher Auseinandersetzung. Aber Situation hat sich gebessert. Ich wünsch euch einen schönen Abend, muss mich langsam fertig machen.Danke für die Antworten, bis denn.

  • Hallo!


    Ich bin schockiert, wenn ich die Aussagen von mrnice00 lese. Ich bin nunmehr seit einem Jahr selbstständig. Habe noch keine Azubi's. Aber wenn ich höre, wie sehr die Azubi's ausgenutzt werden, kommt mir das kalte Kotzen!!! Andererseits :roll: ne bessere Gewinnspanne kann ich gar nicht haben.
    Die Aussage er darf auch alleine auf Objekten Dienst tun, sofern eine NSL erreichbar ist, teile ich nicht. Der junge Mann gab an, noch nicht die SKP zu haben.
    mrnice00 mich würde wohl interessieren bei welchem Hamburger Unternehmen du bist, gerne PN an mich.
    Bei meinem letzten Arbeitgeber, haben wir auch mehrere Azubi's gehabt, aber die haben sich nicht so ausnutzen lassen.
    Vielleicht stehe ich als Arbeitgeber mit meiner Ansicht ja alleine da, aber auf diese Schiene begebe ich mich nicht.
    Zudem wären meine Auftraggeber bestimmt total begeistert, wenn Sie erfahren, dass ich Auszubildende alleine tätig werden lasse. Selbst wenn zulässig, wäre ich meine Aufträge zum nächstmöglichen Vertragsende los.


    Mfg


    M. Hansmann

  • Zitat von mrnice00

    - war auchschon kurz vor körperlicher Auseinandersetzung. Aber Situation hat sich gebessert. Ich wünsch euch einen schönen Abend, muss mich langsam fertig machen.


    Lass dich nicht von solchen Deppen fertig machen, aber begeh auch nicht den Fehler deinem Arbeitgeber einen Grund für eine Kündigung zu geben. Seh zu deine Ausbildung gut zu beenden und man wird sehen wer dann obenauf schwimmt.


  • Den meissten Kunden ist es vollkommen wurscht.
    Es reicht tatsächlich, das ein verantwortlicher Ansprechpartner erreichbar ist für den Azubi. Den 34a braucht ein Azubi auch nicht, genausowenig wie ein Praktikant.
    Ähnliche Vorgehensweisen sieht man leider bei äusserst vielen Firmen, auch wenn da die Qualität auf der Strecke bleibt. Aber mir sind auch viele Objekte bekannt, wo der Auftraggeber ausdrücklichkeine Azubis will.

  • Zitat von klaus


    Den meissten Kunden ist es vollkommen wurscht.
    Es reicht tatsächlich, das ein verantwortlicher Ansprechpartner erreichbar ist für den Azubi. Den 34a braucht ein Azubi auch nicht, genausowenig wie ein Praktikant.
    Ähnliche Vorgehensweisen sieht man leider bei äusserst vielen Firmen, auch wenn da die Qualität auf der Strecke bleibt. Aber mir sind auch viele Objekte bekannt, wo der Auftraggeber ausdrücklichkeine Azubis will.


    ... und es gibt auch Kunden, die ausdrücklich für bestimmte Aufgaben/ Einsätze Azubis wollen, wenn sie auch nur für einen Azubi zahlen müssen... :?


    Bzgl. Weisungsbefugnis OL rate ich noch einmal, dass sich mrnice firmenintern schlau macht. Denn wenn sein OL weisungsbefugt ist - wovon ich einfach einmal ausgehe [Erfahrungswert] - dann zieht er gewaltig den kürzeren. Wichtigtuer hin oder her. Anweisung ist Anweisung.

  • Ist 34a nicht eine Einstiegsvorraussetzung in das Gewerbe (Azubi hin oder her)?
    Ich meine mal gehört zu haben, daß wenn ein Mitarbeiter keine 34a hat, es vom Arbeitgeber sogar eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Zitat von Femmefatale

    Ist 34a nicht eine Einstiegsvorraussetzung in das Gewerbe (Azubi hin oder her)?
    Ich meine mal gehört zu haben, daß wenn ein Mitarbeiter keine 34a hat, es vom Arbeitgeber sogar eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.


    => 34a und Ausbildung

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