Waffenlagerung in NRW

  • Hallo Gemeinde.


    In unserem Objekt (Millitärisch) haben wir nun doppelt so viele Schußwaffen wie wir benötigen, da die Ersatz- und Ausbildungswaffen nun nicht mehr in den Waffensaves der Fillialen eingelagert werden dürfen, was 20 Jahre lang überhaupt kein Problem war. Angeblich eine Auflage von Kölns neuer Polizeipräsidentin -oder so ähnlich. Schußwaffen dürfen nur noch in den Objekten gelagert werden,wo sie auch eingesetzt werden, so sagte man mir bei der Übergabe wörtlich. Alle sind genervt davon.
    Zur Waffenunterweisung oder zum Quartalsschießen müssen die Ausbilder nun erst mal Meilenweit fahren um die Knarren zu holen.
    Versucht da gerade irgend jemand das Rad neu zu erfinden?


    Gruß,
    Trapper

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Stelle diese Frage am besten schriftlich an das NRW Innenministerium.
    Örtlich können sehr wohl eigene Süppchen gekocht werden, aber eine übergeordnete Behörde gibt es trotzdem. Aber Achtung, das die nichtbenötigten Waffen dann auch nicht noch dazu nicht mehr benutzt werden dürfen im Dienst. Oder auf Hochdeutsch, gestrichen werden.
    Im Zweifelsfalle, macht es einfach, wenn diese Regelung wirklich schriftlich bestehen sollte. Erspart viel Ärger. Aber unlogisch ist es schon irgendwo.

  • Machen wir ja auch. Ist aber nicht nur unlogisch sondern auch sehr zeitraubend für die ELs. Der Kunde im Gegensatz ist davon sogar ganz begeistert,da im Falle einer kurzfristig nötigen Wachverstärkung sofort die nötige Waffe da ist. Ich dagegen hab ungern mehr im Objekt als nötig. Nützt mir schließlich nichts,sondern kann höchstens was mit schief gehen.

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  • Klar...aber trotzdem. Ich ziehe es eben vor wenn jeder sein Eisen am Mann trägt und ich nicht zusätzlich noch ein Arsenal verwalten darf.

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