Wie sieht es mit Resturlaub nach Betriebsaufgabe aus??

  • Hallo an alle,


    Wer kann mir weiter helfen? Folgendes Problem ich bin noch bei einer Sicherheitsfirma bis zum 30.11.2008 beschäftigt
    werde dann mit meinem Kollegen alle samt entlassen wegen Betriebsaufgabe. Soweit so schlecht,jetzt zu meinem Problem
    Ich habe noch 20 Tage Urlaub die ich nicht nehmen kann da ich auf dem Weg zum Dienstantritt vor drei Monaten einen
    unverschuldeten Verkehrsunfall hatte und ich seit dem Arbeitsunfähig krankgeschrieben bin. :?:


    Danke im Voraus
    CICAGO

    Die Party beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Wer will kann danach wieder gehen.

  • Das wird dann wohl oder übel mit der letzten Lohnabrechnung verrechnet werden... sprich der Resturlaub wird ausbezahlt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Muss man diese ANsprüche vorher anmelden?? Ich frage nur, weil es den "Laden" danach nicht mehr gibt?

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Inwiefern vorher anmelden?


    Die letzte Lohnabrechnung wird überprüft... wenn da etwas fehlt, wird das entsprechend geltend gemacht innerhalb der Ausschlussfrist.
    Die Ansprüche gehen auch nicht verloren, nur weil der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde.


    Meinst du das Finanzamt verzichtet auf etwas, nur weil der Betrieb eingestellt wurde?

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hallo,
    erst mal danke für deine Antwort guardian_bw könntest du mir erklären was eine Ausschlussfrist ist?


    danke im voraus
    cicago :o

    Die Party beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Wer will kann danach wieder gehen.

  • Die Ausschlussfrist findet sich in den Tarifverträgen... danach muss ein Anspruch aus dem Arbeitsvertrag innerhalb einer im Tarifvertrag bestimmten Frist geltend gemacht werden.
    In den meisten Fällen liegt diese Frist bei 3 Monaten - im Gegensatz zur gesetzlichen Verjährung, die ja bekanntlich um einiges länger ist in zivilrechtlichen Angelegenheiten.


    Sollte z.B. deine Lohnabrechnung fehlerhaft sein, hast du 3 Monate Zeit um dies zu beanstanden.

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