Mündliche Ergänzungsprüfung BWL

  • Hi zusammen,



    Ich habe bei RBH 76 Punkte

    ZIB 78 Punkte

    Leider habe ich BWL nicht bestanden mit 36 Punkten und die IHK bietet mir eine mündliche Ergänzungsprüfung an.


    In dem Schreiben steht:

    Die schriftlichen Ergebnisse werden dabei doppelt gewichtet


    Jetzt habe ich unterschiedliche Infos dazu bekommen.


    Einmal: 36*2=72. beide Prüfungen zusammen wären maximal 200 Punkte quasi drin. Die Hälfte braucht man also in dem Fall mindestens 28 Punkte in der mündlichen.


    Zweite: 50 für die Mündliche + 28 für den Ausgleich also in Summe 78 Punkte holen.


    Dritte: 50 für die mündliche + 14 für den Ausgleich.


    Was stimmt denn nun?

  • 36+36+mündliche Punkte geteilt durch 3


    also z.b. 50 Punkte im Mündlichen 36+36+50=122/3=40,66 somit nicht bestanden.


    In der mündlichen müssten mindestens 78 Punkte erreicht werden um zu bestehen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Okay das ist natürlich schwer.


    Hast du oder jemand anders, Erfahrung was darin gefragt wird. Bzw. Worauf liegt der Schwerpunkt.

    Ich denke ja nicht das ich dort mit dem Taschenrechner rein gehe und Aufgaben löse.

  • ich habe meine BWL schriftlich direkt bestanden von daher sein.


    Ich habe aber schon oft gehört das Recht und BWL mündlich selten klappen schon garnicht wenn die Schriftliche deutlich nicht bestanden ist.


    36 Schriftlich zu 78 mündlich ist ja mehr als nur ein bisschen mehr wissen was da sein muss


    Von daher würde ich eher dazu tendieren die schriftliche bei der nächsten Runde nochmal versuchen und die Zeit zum lernen nutzen

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


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  • Hallo DerMainzer,


    ich stimme Security-Mark vollinhaltlich zu. Selbst habe ich bei 38 Punkten schriftlich auf die Ergänzungsprüfung von vornherein verzichtet und meine Energie darauf verwendet, insbesondere das Rechnen und die Anwendung der Formelsammlung für den 2. Versuch schriftliche Prfg. BWH einzuüben. Dadurch kam es auch sodann zum Bestehen ohne den Stress, überdurchschnittliche Ergebnisse in der mdl. Ergänzungsprüfung erzielen zu wollen. Das ist sicherlich erfolgversprechender.

  • Okay das ist natürlich schwer.


    Hast du oder jemand anders, Erfahrung was darin gefragt wird. Bzw. Worauf liegt der Schwerpunkt.

    Ich denke ja nicht das ich dort mit dem Taschenrechner rein gehe und Aufgaben löse.

    Nein, du musst keinen Taschenrechner mitnehmen da wird nichts gerechnet ^^


    Du bekommst allgemeine BWH-Fragen, zum Beispiel: „Was ist eine AG?“ oder „Was sind fixe und variable Kosten?“ blablabla... Die werden es dir ermöglichen zu Bestehen. Wichtig ist dein Auftreten, ordentlich und höflich, bleib ruhig und diskutier nicht. Selbst wenn du nicht alles beantworten kannst, ist das nicht schlimm, da kommst du gut durch.


    Geh hin, du schaffst das.:thumbup:

    Meister für Schutz und Sicherheit – mit Stolz im Beruf.

  • Von wem gehört? vom Nikolaus?


    Gute Aufgeber-Mentalität hast du.:D

    Meister für Schutz und Sicherheit – mit Stolz im Beruf.

  • von diversen Prüfern und Prüflingen.


    Ich wüsste nicht das wir uns persönlich kennen so das du meine Mentalität beurteilen kannst.

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  • Du bekommst allgemeine BWH-Fragen, zum Beispiel: „Was ist eine AG?“ oder „Was sind fixe und variable Kosten?“ blablabla... Die werden es dir ermöglichen zu Bestehen.

    es kann auch deutlich über allgemeine Fragen rausgehen. Auch komplexe Fragen sind hierbei durchaus möglich.

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  • Welche hitzige Diskussion bei solch einem Thema..


    78 Punkte mündlich zu holen ist natürlich eine Hausnummer, wenn man die schriftliche mit 36 "verkackt" hat. Ein Versuch ist es allemal wert, wie emilia553 schon schrieb, mehr als durchfallen kann man nicht.


    Notfalls geht's eben im April nochmal zur schriftlichen Wiederholung.

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