Hi,
kann ich zu einem Gespräch verlangen, das ein BR-Mitglied aus einer anderen NDL anwesend ist wenn in unserer NDL noch kein BR besteht ! :?
Kann ich das dann evtl irgendwie untermauern (§ sowieso, usw.) !
MfG
Hi,
kann ich zu einem Gespräch verlangen, das ein BR-Mitglied aus einer anderen NDL anwesend ist wenn in unserer NDL noch kein BR besteht ! :?
Kann ich das dann evtl irgendwie untermauern (§ sowieso, usw.) !
MfG
Da du anscheinend in einer Firma arbeitest, in der die Niederlassungen in der Regel einen Betriebsrat haben, werdet ihr auch einen Gesamtbetriebsrat haben. Folglich kannst du nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, daß ein Mitglied des
(Gesamt)Betriebsrates bei dem Gespräch dabei ist.
Ruf im Zweifelsfalle mal beim Gesamtbetriebsrat an. Die können dir am besten sagen was sie für dich tun können. Unsere NDL ist in der selben Situation und ein Kollege hatte problemlos alle gewünschten Auskünfte vom Gesamtbetriebsrat erhalten. (Auch wenn ich mich manchmal frage warum der "Gesamtbetriebsrat" heißt, wenn man ihn nicht wählt und auch das ganze Jahr nix von ihm hört)
Aufgrund der Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass es zwar einen BR gibt, aber keinen Gesamtbetriebsrat.
Dann ist das mit dem Rechtsanspruch umstritten. Ich tendiere dazu, dass Du Dich am ehesten auf §4 berufen
kannst, da dieser § sicherstellen möchte, dass kein Arbeitnehmer von der Anwendung des Betriebsverfassungsrechts
ausgeschlossen wird.
Es ist jedoch auch in Sachen Rechtssprechung eine Frage der räumlichen Nähe des Hauptbetriebs, aber als
Grundlage sollte der § auf jeden Fall ausreichen. Ansonsten fehlt mir einfach der Aufbau und die Rechtsform
Deiner Firma um mehr helfen zu können.
Thx,
das ist mehr als ich erwartet habe !
Danke nochmal !
Kann dann zu
Nö kommt nicht zu.
Erst wenn Du dein Ergebnis hier gepostet hast
:lol:
Und ansonsten auch immer gerne mal bei der Gewerkschaft anrufen. Die helfen in der Regel auch schnell und unkompliziert, sollte es mal über das Wissen / die Kompetenzen des BR hinausgehen.
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