• Erster Beitrag

    Muss man z.B. für eine Baustellenbewachung nicht den §34a haben? Oder darf man solch ein Objekt auch ohne diesen Bewachen?


    Desweiteren soll ich diesen Auftrag für eine Firma machen, die selbst kein Bewachungsgewerbe hat, sondern nur als Sub-unternehmer arbeitet.


    Würde ich mich dabei nicht strafbar machen und auch der Arbeitgeber? Wo könnte sowas angezeigt werden und mit welchen Strafen muss ich dabei rechnen.


    Wäre um jede schnelle und vor allem richtige Antwort dankbar! (Bevor ich was falsches mache) Die Baustelle ist nicht umfriedet und für jedermann zugänglich!

  • @ Thales


    Bitte richtig lesen und nicht die Tatsachen verdrehen


    SoH arbeitet bei einer Firma die keine Bewachungserlaubnis hat. Diese Firma soll für eine andere Firma als Sub die Baustellenbewachung ausführen.




    Deine Aussage geht schlicht weg an der Sache vorbei.... :twisted:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • @ all


    Hiermit bitte ich die zuletzt gemachten Aussagen, besonders im ersten Teil meiner Ausführungen, zu entschuldigen. Ich war im Glauben, SOH sei in einem Bewachungsunternehmen tätig, dass für einen anderen, der im Auftrag eines anderen handelt.


    Insofern wenn es den nicht so ist, ist natürlich, der § 1 GewO nicht erfüllt und das Gewerbe unterliegt der Erlaubnispflicht, wenn das Unternehmen gewerbsmäßig weiter Aufträge wahrnehmen will. Allerdings ist die Erlaubnis nach § 34a GewO ein Verwaltungsakt, deren subjektiven Kritierien die Prüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist, nicht aber der Nachweis, dass dieser die für die Führung eines Bewachungsunternehmens notwendige Sachkunde hat.

  • Ich als Azubi mach auch Baustellenbewachung - 12 Stunden Schichten weder Sachkundeprüfung noch 34A Schein - weder eine Einweisung oder Dienstanweisung - weder Objektinformationen - noch sonst irgendwas. Das einzige was ich hatte war ein Schlüsselbund mit ettlichen Schlüsseln und ein Holzstuhl.

  • Zitat von mrnice00

    Das einzige was ich hatte war ein Schlüsselbund mit ettlichen Schlüsseln und ein Holzstuhl.

    Da bist du ja in ein richtig gutem Ausbildungsbetrieb gelandet. Du geniesst vollstes Vertrauen ( Schlüsselgewalt ) und kannst es dir gemütlich machen :wink:
    Aber Spass bei Seite, Baustellenüberwachung reicht normalerweise die Unterrichtung.
    2.1 Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
    Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss jeder erbringen,der
    Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr macht (z.B. Citystreifen; Sicherheitspersonal, in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
    vor Ladendieben schützt (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)
    als externe Wachperson den Einlassbereich gastgewerblichen Diskotheken bewacht (z. B. Türsteher)
    http://www.stuttgart.ihk24.de/…_im_Bewachungsgewerbe.jsp


    34a Schein ist nur die Erlaubnis für ein Gewerbe. Voraussetzung SKP oder 80Std. Unterrichtung.

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