Muss man z.B. für eine Baustellenbewachung nicht den §34a haben? Oder darf man solch ein Objekt auch ohne diesen Bewachen?
Desweiteren soll ich diesen Auftrag für eine Firma machen, die selbst kein Bewachungsgewerbe hat, sondern nur als Sub-unternehmer arbeitet.
Würde ich mich dabei nicht strafbar machen und auch der Arbeitgeber? Wo könnte sowas angezeigt werden und mit welchen Strafen muss ich dabei rechnen.
Wäre um jede schnelle und vor allem richtige Antwort dankbar! (Bevor ich was falsches mache) Die Baustelle ist nicht umfriedet und für jedermann zugänglich!