Servus !
kann mir bitte jemand aus dem Tarifvertrag Geld und wert für Bayern die Kündigungsfristen in der Probezeit sagen.
Find einfach nichts im internet!
Vielen Dank
Servus !
kann mir bitte jemand aus dem Tarifvertrag Geld und wert für Bayern die Kündigungsfristen in der Probezeit sagen.
Find einfach nichts im internet!
Vielen Dank
Wenn im MTV nichts anderes steht, gilt die 4 Wochen Frist (§ 622 BGB), auch in der Probezeit.
Ausnahme sind die ersten 4 Wochen, hier können 2 Tage gelten.
Zitat von fssma84Wenn im MTV nichts anderes steht, gilt die 4 Wochen Frist (§ 622 BGB), auch in der Probezeit.
Ausnahme sind die ersten 4 Wochen, hier können 2 Tage gelten.
Quatsch. Im BGB § 622 steht:"Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden"
Nicht patzig werden, darf mich auch verlesen
ok aber wo kann ich das selbst nachlesen?
Zitat von cooperationok aber wo kann ich das selbst nachlesen?
gehe davon aus, Du möchtest kündigen
>> besorge dir den Tarifvertrag, der gilt !
http://www.lutz-nelde.de/PDF/M…ag%20fuer%20die%20BRD.pdf
4. Es kann eine Probezeit bis zu 6 Monaten vereinbart werden.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
mit einer Frist von 2 Tagen gekündigt werden.
Lohntarifvertrag By 2008-10
http://blog.lutz-nelde.de/2008…v-nr-29-gehalts-tv-nr-28/
weitere Links zum Thema
http://www.lutz-nelde.de/Hauptseiten/Werkschutz.htm
http://www.lutz-nelde.de/wks/MTV10/index.html
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