Befr. Arbeitsvertrag endet Weiterbeschäftigung ohne möglich?

    • Erster Beitrag

    hallo @ all


    Für eine Freundin (auch ohne i-net) stellt sich folgendes Problem.
    Sie ist in FFM als Luftsicherheitsassistin befristet beschäftigt. Der Vertrag endet Mitte Januar, Vertragsbestandteil ist u.a., dass eine stillschweigende Weiterbeschäftigung nach § 625 BGB ausgeschlossen ist.
    Man hat ihr (und anderen Kollegen) mündlich seitens der Schichtleitung und des Betriebsrates zugesichert, dass sie eine Verlängerung bekommt.
    Der Dienstplan liegt über das Vertragsende hinaus vor. Einige Kollegen haben auf Drängen (zwecks Vorlage bei der Arbeitsagentur) einen Dreizeiler erhalten :Bestätigung Vertragsverlängerung Herr XX wird vom ... bis... (wieder ein Jahr) weiterbeschäftigt.
    Frage jetzt: reicht das aus, um ggfs. Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis abzuleiten?
    Müsste nicht eigentlich ein erneuter befristeter Vertrag geschlossen werden?
    Meiner Bekannten liegt der Dreizeiler noch nicht vor, sie hat momentan Urlaub, Ver.Di übrigens auch :( da wollte ich anfragen....
    Im Vertrag steht auch nichts über eine formlose schriftliche Verlängerung, lediglich dass Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
    Hmmm, die Gute ist ziemlich verunsichert und die Herren aus der Personalabteilung sind nicht erreichbar.
    Was meint Ihr dazu, ist so eine "shake-hand-Zusage" und/oder der "Dreizeiler" wirklich als Verlängerung des befristeten Vertrags anzusehen?
    Mein Laien-Verständnis sagt mir, wenn ein Vetrag endet, muss ein neuer geschlossen werden.
    Wie sehr Ihr das bzw. gibt es hierzu Erfahrungen?
    vielen Dank vorab
    BR

  • tach,
    danke, dass Ihr so lebhaft diskutiert habt in meiner Abwesenheit!
    Sorry, konnte leider nicht früher antworten, hab so richtig flachgelegen und da ging NIX mehr :kotz:
    Also jetzt kurzer Zwischenstand:
    Meine Freundin hat heute ihre "deadline", dumm nur, nach 7 Nachtschichten hat sie heute und morgen frei!
    Vorgestern teilte ihr der Oberschichtleiter noch mal mit, dass sie und eine weitere Kollegin "weiter" sind.Ein Vertrag liegt aber immer noch nicht vor....mal schauen, Donnerstag um 22.00Uhr weiß man mehr.
    Mein unmaßgebliches Rechtsverständnis ist übrigens das gleiche wie das vom faschusi, ich stolpere nur über die Formulierung "unverzüglich widersprechen" den AG betreffend.
    Und ja, sie hat den Job gern (obwohl die Nächte auf dem Vorfeld vergangene Woche wohl recht extrem waren,so - 20° etwa).
    Ich berichte weiter.
    lG
    BR

  • ...doch nix mit unbefristet
    hallo,
    gestern war der erste Tag im bisher ungeklärten Weiterbeschäftigungsverhältnis.Pünktlich zu Beginn der Nachtschicht wurde der neue Verzug gezückt, wieder befristet auf ein Jahr :(
    Also dann, auf ein Neues
    herzlichen dank an alle, die mitgegrübelt haben
    BR

  • Ja Blackrose es ist leider völlig legitim.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Wurst hin oder her:
    Ein Jahr mehr Job schafft Bodenhaftung und soziale Sicherheit. Freude sollte also angesagt sein...!
    Ich vermute mal die Crux liegt auch für den AG in der Laufzeit des Dienstleistungsauftrages.... wird jährlich verlängert.... kenne ich auch..
    Wie auch immer ein Jahr zählt auch für die LVA... :wink:

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