Befr. Arbeitsvertrag endet Weiterbeschäftigung ohne möglich?

  • hallo @ all


    Für eine Freundin (auch ohne i-net) stellt sich folgendes Problem.
    Sie ist in FFM als Luftsicherheitsassistin befristet beschäftigt. Der Vertrag endet Mitte Januar, Vertragsbestandteil ist u.a., dass eine stillschweigende Weiterbeschäftigung nach § 625 BGB ausgeschlossen ist.
    Man hat ihr (und anderen Kollegen) mündlich seitens der Schichtleitung und des Betriebsrates zugesichert, dass sie eine Verlängerung bekommt.
    Der Dienstplan liegt über das Vertragsende hinaus vor. Einige Kollegen haben auf Drängen (zwecks Vorlage bei der Arbeitsagentur) einen Dreizeiler erhalten :Bestätigung Vertragsverlängerung Herr XX wird vom ... bis... (wieder ein Jahr) weiterbeschäftigt.
    Frage jetzt: reicht das aus, um ggfs. Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis abzuleiten?
    Müsste nicht eigentlich ein erneuter befristeter Vertrag geschlossen werden?
    Meiner Bekannten liegt der Dreizeiler noch nicht vor, sie hat momentan Urlaub, Ver.Di übrigens auch :( da wollte ich anfragen....
    Im Vertrag steht auch nichts über eine formlose schriftliche Verlängerung, lediglich dass Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
    Hmmm, die Gute ist ziemlich verunsichert und die Herren aus der Personalabteilung sind nicht erreichbar.
    Was meint Ihr dazu, ist so eine "shake-hand-Zusage" und/oder der "Dreizeiler" wirklich als Verlängerung des befristeten Vertrags anzusehen?
    Mein Laien-Verständnis sagt mir, wenn ein Vetrag endet, muss ein neuer geschlossen werden.
    Wie sehr Ihr das bzw. gibt es hierzu Erfahrungen?
    vielen Dank vorab
    BR

  • was wird denn im vertrag erwähnt ? geht der vertrag dann in einem unbefristeten beschäftigungsverhältnis über ? + sie müsste eine bescheinigung bekommen können dass sie nach " dem vertragsende" weiterhin beschäftigt wird. dürfte eigentlich kein problem sein, jedoch je eher desto besser.

  • + sie müsste eine bescheinigung bekommen können dass sie nach " dem vertragsende" weiterhin beschäftigt wird.


    ich hatte mal bei einem arbeitgeber die gleiche situation und hatte mir eingeredet dass in diesem fall ein neuervertrag abgeschlossen werden soll ansonsten kann ich meine sachen packen. ich hab mir dann vom personalchef sagen lassen dann ab null uhr des vertragsende wenn keine schreiben vom arbeitgeber vorliegt dass ich dann festeingestellt wäre, was dann auch der fall war...ich hatte mir jedoch geraten ca 3 monate vor vertragsende nach diese bescheinigung zu fragen.

  • grüß Dich,
    also wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann wäre es quasi so:
    Kollegin arbeitet normal nach Dienstplan, über das Ende des Vertrages hinaus
    Kollegin hat bis dahin noch keinen neuen Vertrag
    Kollegin ist dadurch ab der ersten Arbeitsstunde nach Vetragsende unbefristet eingestellt


    Das wäre mehr als perfekt!!!
    *scan* bis das der Tod sie scheidet!
    Ich habe so etwas schon mal gehört, aber Du weißt ja sicher, wie das mit dem Hörensagen so ist.
    Ich hoffe, dass sich noch jemand meldet, der dafür ( bzw. das ganze Geschehen betreffend) vielleicht noch ein paar §§§ reinwerfen kann. Ich google zwischendurch mal im Arbeitrecht und guck später noch mal rein.
    Vorab aber schon mal ganz herzlichen Dank an Dich
    BR

  • Hey,


    also ich würde NEIN dazu sagen.


    Das ganze beläuft sich so. Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Datum XX.01.2009. Bis dorthin ist Sie angestellt und muss sich eine gewisse Zeit vorher bei der Agentur für Arbeit melden.


    Hat Sie am letzten Arbeitstag noch eine Schicht wird/muss diese vollendet werden und danach war es das.


    Auf eine Weiterbeschäftigung besteht hier kein Anspruch.


    Hat Sie jedoch etwas schriftlich dann ist Sie wie oben beschrieben um 1 Jahr weiter beschäftigt.


    Die mündliche Zusage würde aller höchstens unter Hilfe von Zeugen einholen ansonsten hat Sie falls später gerichtliche Schritte eingeleitet werden (das ist keine Rechtsberatung :wink: ) nichts in der Hand.


    Ein Tipp aus dem ich selbst gelernt habe. Immer alles schriftlich machen wenn es sich um Absprachen handelt oder ähnliches. Auch wenn es sich komisch anhört darauf bestehen. Ich lasse mir sogar jede Nachricht mit Erhalt quittieren für später :wink: damit ist man immer auf der richtien Seite.


    Ich würde am besten bei der Personalabteilung anrufen und nachfragen und um schnelle Bearbeitung bitten.


    Wünsch deiner Freundin viel Glück dabei.


    Tom

  • Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers über den vereinbarten Beendigungszeitpunkt hinaus fortgesetzt, gilt das Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Absatz 5 TzBfG als auf unbestimmte Zeit verlängert. Diese gesetzliche Fiktion tritt nicht ein, wenn der Arbeitgeber der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich widerspricht. Der Widerspruch ist jedoch nicht erst nach dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt - dann unverzüglich - möglich, sondern schon bereits vor diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wegen Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 -).


    Genial!
    Dann rate ich meiner Bekannten mal, den Ball flach zu halten und ihre Schichten ab Montag zu schieben.
    Sollten hier noch gegenteilige Meinungen kommen, bitte melden, bevor sie sich Sekt kauft (Korken würden dann am 14.01. knallen).
    nochmals:
    herzlichen Dank
    BR :respekt:


  • Hallo Tom,
    vielen Dank für Deine Meinung. Bzgl. Arbeitsagentur, das hat sie pünktlich erledigt und hätte ggfs. einen Termin am 15ten.
    Und mit der unbedingten Schriftform,ja nee,is klar....ich "manage" für einige Menschen Behördenkram, das war das Erste, was ich lernte (Behördenmitarbeiter sind ob des gesprochenen Wortes extrem "vergesslich")
    Was meinst Du zu meinem Fundstück?
    LG

  • Vorab wurde ja laut Vertrag " stillschweigende Weiterbeschäftigung nach § 625 BGB ausgeschlossen ist. " vereinbart.


    Es ist richtig, dass im Falle einer Weiterbeschäftigung, der befristete Vertrag in einen unbefristeten Vertrag übergeht.


    Zuerst muss überprüft werden, ob der befristete Vertrag rechtlich ist.
    1. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden. Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag gilt als unbefristet abgeschlossen.


    Dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Befristung ohne sachlichen Grund.


    Befristung ohne sachlichen Grund


    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz lässt in § 14 Abs. 2 und 3 in zwei Fällen eine Befristung ohne sachlichen Grund zu.Wichtig:
    Ohne sachlichen Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur bei einer Neueinstellung zulässig, also nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber schon einmal ein unbefristetes oder ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit wird den sogenannten Kettenbefristungen ein Riegel vorgeschoben.



    1. Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren, § 14 Abs. 2


    a) Nach § 14 Abs. 2 ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses für eine Dauer von höchstens zwei Jahren auch ohne sachlichen Grund zulässig.


    b) Das Arbeitsverhältnis kann während der Gesamtdauer von 2 Jahren insgesamt dreimal verlängert werden, wobei sich die jeweilige Verlängerung unmittelbar anschließen muss.Beispiel:
    Es wird zunächst eine Befristung von 10 Monaten vereinbart. Anschließend wird die Befristung um 6 Monate erweitert. Nach Ablauf dieser Befristung wird noch zweimal um 4 Monate verlängert.
    k
    Wichtig:
    Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von festgelegt werden.



    c) Allerdings ist die Befristung ohne sachlichen Grund unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Aus diesem Grund ist es seit dem 1.1.2001 nicht mehr möglich, eine Befristung ohne sachlichen Grund an eine solche, die aus sachlichem Grund erfolgte, anzuschließen.


    d) Auszubildende können nach Abschluss ihrer Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber nur mit sachlichem Grund befristet weiterbeschäftigt werden, da ja bereits ein befristetes Arbeitsverhältnis zu diesem Arbeitgeber bestanden hat.


    Auf das worauf Ihr hinauswollt, ist eine Weiterbeschäftigung trotz Befristung.


    Weiterbeschäftigung trotz zulässiger Befristung


    In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen, auch wenn die Befristung an sich wirksam ist.


    1. Ein wichtiger Fall ist nunmehr im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt (§ 15 Abs. 5):


    Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
    Es gelten dann die bisherigen Bedingungen weiter. Hinsichtlich etwa vereinbarter Kündigungsfristen gilt dies aber nur, wenn sie auf einen solchen Fall erstreckt werden sollten; andernfalls gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.


    2. Der Arbeitnehmer kann auch dann Weiterbeschäftigung verlangen, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende (beweisbare) Zusage auf Weiterbeschäftigung gegeben hat.


    3. Eine Weiterbeschäftigung kann der Arbeitnehmer darüber hinaus verlangen, wenn der Arbeitgeber die Erwartung geweckt hat, der Arbeitnehmer werde bei Eignung und Bewährung weiterbeschäftigt. Hat der Arbeitnehmer tatsächlich gute Arbeit geleistet, so würde sich der Arbeitgeber mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen, wenn er auf der Befristung bestehen würde. Deshalb kann der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung verlangen.


    Laut Punkt 2. wäre es doch gut wenn deine Freundin sich diesen Drei-Zeiler holen würde.


    Des Weiteren würde ich Ihr wirklich vorschlagen, sich rechtlich beraten zu lassen, da es sicher besser ist, einen Fachmann zu befragen der mehr Ahnung davon hat.

  • Zitat von stinkefuchs

    Hast aber viele Freunde in diesem Gewerbe - und keiner hat einen Internet-Zugang?


    ...wäre auch mißtrauisch, stinkefuchs!
    grüß Dich,
    ich glaube, ich muß (um vorhandenes Mißtrauen zu minimieren) jetzt doch mal kurz erklären, was ich so mache.
    Ich bin seit vielen Jahren im Tierschutz ehrenamtlich unterwegs.Dadurch lernt man zwangsläufig eine Menge Leute kennen, und leider seit der Zunahme prekär bezahlter Arbeitsplätze und nicht zuletzt Hartz4 sind da sehr viele Mitbürger dabei, die vordergründig "Hilfe in Sachen Tiere" benötigen, letztendlich aber Hilfestellung in Sachen ArGe,AfA und co benötigen.
    So habe ich mich die letzten 2 Jahre häufig mit nicht-tierischen Prob's beschäftigt und so gut ich konnte, Schützenhilfe geleistet.
    Der junge Mann (den ich mittlerweile als guten Bekannten/Kumpel bezeichne)aus meinen allerersten Beiträgen wurde nach seiner Ausbildung zum Tierpfleger nicht übernommen und hat dann kämpfen müssen, um eine Weiterbildung gem. 34a bewilligt zu bekommen.
    Ihn lernte ich durch meine Tierschutzaktivitäten kennen, und dass er noch kein i-net, besser noch, nicht mal nen PC hat, liegt schlicht daran, dass er sich das vorher von seinem Azubigeld nicht leisten konnte, als Erwerbsloser noch weniger.
    Er bewarb sich seinerzeit übrigens dual, einmal Tierpfleger und einmal Fachkraft SchuSi, und da Lehrstellen nicht grad im Überfluss da sind, hat er den erten "Zuschlag" angenommen.
    Meine Freundin ist gelernte Fachverkäuferin, wurde nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit bei XX rausgemobbt und galt mit Ihren 40 Lenzen bei jedem AG als "überqualifiziert", auf deutsch: zu alt und zu teuer.
    Ihre Bewerbung (die paarundachtzigste) bei XXX endete im Vorstellungsgespräch und der Zusage einer Einstellung, wenn sie in Lübeck 3Monate Ausbildung macht. Es war quasi ihre ltzte Chance, sie hat sie genutzt und ist seit einem jahr nun LuSiAssi. Und sie kann PC's nicht leiden.....
    So, das waren meine 2 Leuz, also sooo viele sind das nicht,oder?
    Es kann aber durchaus sein, dass noch welche hinzukommen, ich hoffe, ich muss mich dann nicht nochmal erklären :wink:
    Ich bin nu mal ein kommunikativer Mensch, obendrein in Frührente und habe Zeit und Lust zu helfen!
    BR

  • hallo und lieben Dank für Deine ausführliche Stellungnahme!
    die rechtliche Beratung werde ich am Montag über VerDi versuchen, sicher ist sicher.
    Ansonsten werde ich ihr genau das raten, den 3-Zeiler anfordern! Der Punkt mit den Zeugen ist aber auch interessant, da die mündliche Zusicherung in Anwesenheit von Kolleginnen erfolgte.Ob die aber im Extremfall etwas gehört haben...?
    Nebenbei, die Fa. ist wohl ziemlich ok, nur was "Papierkram" anbelangt, etwas chaotisch und da meine Freundin erwerbslos und das die schlimmste zeit in ihrem Leben war (verständlich nach 25 Jahren ununterbrochener Erwerbsbiographie), ist sie jetzt extrem vorsichtig!
    lG
    BR


    Edit


    Es muss nicht ijeder Beitrag komplett zitiert werden.
    Und ausserdem kann man auch Beiträge bearbeiten und muss dann nicht mehrere Beiträge untereinander bringen.
    Gg

  • Zitat

    Der Dienstplan liegt über das Vertragsende hinaus vor.


    Unter Stillschweigend versteht man de Jura nicht nur das Schweigen....


    An Stelle der "Kollegin" würde ich aber schweigen, und zum Dienst kommen.
    Mit Aushändigung des Dienstplanes sind alle rechtlichen Eckpunkte gegeben, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen...


    :?: :idea: :idea: :idea:

  • Vorsicht mit diesen hemdsärmlichen Versuchen, die Betonung liegt auf ARBEITGEBER und nicht auf der Fuzzi der den Dienstplan schreibt. Wir reden von einem leitenden Mitarbeiter wie im Betriebsverfassunggesetz definiert. Wenn vertraglich eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen ist, dann funktioniert diese Nummer nicht. Das funktioniert nur bei befristeten Verträgen ohne eine derartige Regelung. Wenn es nicht gewollt ist, dann gibt es genügend Mittel und Wege um eine Weiterbeschäftigung zu verhindern. Es reicht wenn man dem Mitarbeiter zum Schichtende sagt das es keine Verlängerung gibt, ist nicht ganz fair. Sich auf so eine Nummer zu verlassen bringt nicht immer wirklich was und endet meistens schneller als man gedacht hat.


    Des weiteren benötigt man für die Arbeitsagentur keine Bescheinigung das man weiterbeschäftigt wird, das entbindet nicht von der Pflicht sich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur zu melden.


    Und eine Prüfung ob befristete Verträge rechtlich im Sicherheitsgewerbe erlaubt sind ist irrelevant, das dies bereits im Tarifvertrag verankert ist und damit die rechtliche Relevanz geprüft wurde.


    Was hältst den von einer ganz abenteuerlichen Variante, deine Bekannte redet einfach mal mit dem Arbeitgeber und bittet um eine Entscheidung dann weiß sie wo es lang geht. Sie wird nicht sehr glücklich in der Firma wenn eine unbefristete Einstellung wirklich nicht gewollt war. Mit einem Jahr Betriebszugehörigkeit ist der Rauswurf wirklich kein Akt das macht ein Jurastudent im ersten Semester und volltrunken.


    Gruß WR

  • Hast ja Recht WSR, was die Möglichkeiten des AG's betrifft...


    Ich hatte nur die Idee dem Mädel, auch auf Basis des BVG ein Licht im Tunnel zu zeigen, halt eine Möglichkeit von vielen.
    (ob es dann der Gegenzug ist wird sich zeigen, wenn sie es versucht.... :roll:)
    Denn:


    § 625 BGB
    Stillschweigende Verlängerung


    Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.


    Nun steht da, das das BGB ausgeschlossen ist???
    Geht es noch??
    Der Passus hält ja wohl keiner anwaltlichen Prüfung stand!

    Sie wäre ja blöd, nicht auf Arbeit zu gehen, wenn sie den Job mag! :idea:

  • Sklaventum pur... ich stöber mal in den Akten...
    Einzige akzeptable Ausnahme ist in meinen Augen ein zufälliges Zusammentreffen von Vertragsende des Dienstleisters, mit Vertragsende des Mädels, dann würde ich der Sache sogar beipflichten.
    Sieht aber nicht so aus.

  • Ist sogar bei Behörden und vielen anderen, sehr großen Unternehmen ein Standardfloskel im Arbeitsvertrag. Mein Brötchengeber vergibt solche Verträge auch, wenn man behalten möchte oder kann erhält zeitnah einen neuen Zeitvertrag. Ab dem dritten Jahr erhält man einen unbefristeten Vertrag.


    Vielleicht mal das normale Prozedere bei uns (ACHTUNG KEIN SICHERHEITSUNTERNEHMEN). Das erste Jahr erfolgt die Einstellung über eine Zeitarbeitsfirma, das zweite und dritte Jahr mit befristeten Verträgen und ab dem dritten Jahr ein unbefristeter Vertrag. Das heißt man bläht mit diesem legalen Trick die Probezeit von 6 Monaten auf 3 Jahre, kann sich 3 Jahre Zeit lassen den Kosten-Nutzen-Effekt von dem Mitarbeiter zu analysieren und man kann ausloten wie wichtig dem Neuzugang der Job in dieser Firma ist. Viele scheuen den Schritt über die Zeitarbeitsfirma, da ich diesen Weg durch habe kann ich es auch verstehen.


    Nicht jeder hat Spass daran das man im Falle von Urlaub oder Krankheit nur die Hälfte des Stundenlohns hat und das man in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch auf Urlaub hat (Ich meine nicht das man keinen Urlaub nehmen kann, ich meine man bekommt keinen Urlaubstag angerechnet). Bevor die Frage nach dem Thema nicht legal kommt, diese Verträge hat VERDI abgesegnet :shock: .


    Gruß WR

  • Bin ich auch mal gespannt, wie das Rennen ausgeht!


    Nach meinem Rechtsverständnis (ohne zu googeln oder BGB zu wälzen):


    Die beidseitige Willenserklärung der Vertragsparteien liegt vor,


    - der AG hat den Dienstplan fortgeschrieben,
    - die AN hat die Arbeit fortgeführt =


    Arbeitsvertrag nach BGB ist zustande gekommen.


    MfG
    Faschusi

    Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen ist es, sie zu gestalten!

  • Bei mir ist mitte Januar so in etwa der 15............ :lol:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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