"Krankgeschrieben" und arbeiten?

    • Erster Beitrag
    Zitat von Oktay

    [...] Jetzt sitze ich zb grad wieder in nem Objekt obwohl ich mit dicker Bronchitis und Fieber ne Woche krankgeschrieben bin. Was will man machen, Ersatz gibts keinen und ansonsten is der Auftrag futsch...oder es säße hier ein nicht eingewiesener Kollege der absolut nich weiss was er machen soll. [...]


    Du weißt schon, dass wenn Du krankgeschrieben bist Du eigentlich daheim zu sein hast und Du dann auch nicht versichert bist, falls etwas passiert? Und wenn Du Dich dermaßen ausnutzen lässt, dann bist Du echt selber schuld, wenn Du verheizt wirst. Ist eigentlich schon unverantwortlich, wenn man in dem Zustand überhaupt zum Dienst erscheint.

  • Zitat von bkabb

    Sorry Dwight aber das stimmt einfach nicht. Wann du wieder fit bist kannst du problemlos selbst entscheiden ohne deinen Versicherungsschutz zu verlieren (man sollte natürlich auch tatsächlich fit sein :D )


    Das stimmt so nicht! Stimme dwight zu. Die AU muss zurückgenommen werden. Ein Bekannter hatte den Fall. Er war mit einer Grippe krank (Bettlegerisch) ist trotzdem arbeiten gegangen.


    Wegeunfall....Auffahrunfall mit Personenschaden (er). Die BG hat nicht einen Pfennig gezahlt obwohl Wegeunfall.
    Begründung...er hatte dort nichts zu suchen, da er eigentlich vom arzt Bett verschrieben bekommen hat.


    Ich persönlich finde es zudem höchst egoistisch seine Bazillen am Arbeitsplatz zu verbreiten und die Belegschaft in die Gefahr der Ansteckung zu bringen. Zumal ist es schon Körperverletzung.

    ______________________


    ..::Peace4Life::..

  • @ SiFa


    vollste Zustimmung


    dem ist auch garnichts mehr hinzuzufügen

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    @ SiFa
    vollste Zustimmung


    In diesem Zusammenhang ja. Aber nehmen wir an er hätte keine ansteckende Krankheit, sondern nur ein verstauchten Fuss. Bei dem Einen verheilt es schneller, beim Anderen dauerts länger. Was wäre dann?

  • das ändert an der tatsache gar nichts.
    Eas ist wenn er wieder umknickt und es wird schlimmer ???


    Also wir können das durchspielen bis zu Sakt Nimmerleinstag.


    Wer Arbeitsunfähig geschrieben ist geht nicht arbeiten.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Zumal es hier auch gar nicht um die Frage geht ob man krank arbeiten sollte oder nicht. Es geht ganz einfach darum, das einige hier behaupten man hätte keinen Versicherungsschutz wenn man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (tolles Wort^^) arbeiten geht. Und das ist schlicht und ergreifend falsch.

    2 Mal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • Zitat von ghostguard

    das ändert an der tatsache gar nichts.
    Eas ist wenn er wieder umknickt und es wird schlimmer ???


    Also wir können das durchspielen bis zu Sakt Nimmerleinstag.


    Wer Arbeitsunfähig geschrieben ist geht nicht arbeiten.


    dem stimme ich Dir mal voll (zurück) zu. :lol:

    ______________________


    ..::Peace4Life::..

  • Zitat

    Ein "Beschäftigungsverbot" muss wohl nicht unbedingt mit der BG und einem evtl. Verlust der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenhängen. Auch die Krankenkasse kann da wohl ein Wörtchen mitreden, schließlich zahlt ja auch diese die Behandlungskosten bei Krankheit/privatem Unfall


    Das ist übrigens auch die falsche Schlussfolgerung aus dem von dir kopierten Text. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt ganz einfach KEIN Arbeitsverbot dar. Und das sagt nichts anderes aus, als dass man selbst entscheiden kann wann man wieder Arbeitet ohne seinen Versicherungsschutz einzubüßen.



    Mich würden aber mal die Konsequenzen interessieren wenn man trotz "Verbot" durch die Krankenkasse arbeiten geht..... Kann eigentlich nicht viel bei raus kommen außer vielleicht das laufende Behandlungskosten nicht weiter erstattet werden (wenn überhaupt). Alles andere würde mich doch sehr wundern

  • Zitat von bkabb

    Das ist übrigens auch die falsche Schlussfolgerung aus dem von dir kopierten Text. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt ganz einfach KEIN Arbeitsverbot dar. Und das sagt nichts anderes aus, als dass man selbst entscheiden kann wann man wieder Arbeitet ohne seinen Versicherungsschutz einzubüßen.


    Das ist keine Schlussfolgerung, sondern erlebte Praxis.
    Die KK hat dem Kollegen definitiv verboten, während der Reha-Zeit (in welcher er vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurde) zu arbeiten. Das bekam er schriftlich von seiner Krankenkasse.


    Was die BG und deren Versicherungsschutz im Falle des Arbeitens trotz AU-Bescheinigung angeht: Warten wir doch einfach mal ab, was die BG selbst dazu sagt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Mag sein dass da so ein Schriftstück einflatterte, nur würde es mich wundern wenn ein solches Verbot irgendwelche weitreichenden Konsequenzen hätte. Falls es überhaupt haltbar ist....

  • Es war das übliche Blabla, von wegen "ernsthafte Gefährdung des Heilungsprozesses", "Verlust des Versicherungsschutzes wenn er trotz bescheinigter AU arbeiten gehe", "wenn etwas passiere, bestünde hierfür kein Versicherungsschutz" usw.


    Den genauen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen, obwohl ich das Schreiben damals gelesen habe. Kann den Kollegen aber mal fragen ob der den Schrieb noch hat.

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  • naj ich verstehe das so, wenn du als Fahrer im Geld und werttransport eingesetzt bist, hast den fuß gebrochen, dass du nicht fahren und nicht ohne gehhilfen laufen kannst, nicht verpflichtet bist zu arbeiten. erst wieder wenn der ursprüngliche gesundheitszustand hergestellt ist, sodass du wieder 100% einsatzfähig bist.

    hahah, geschnitten aber kräfig, der Herr!!!

  • Zitat von mister_right

    ...erst wieder wenn der ursprüngliche gesundheitszustand hergestellt ist, sodass du wieder 100% einsatzfähig bist.


    Schon klar, aber es gibt versch. Arten von Arbeitsunfähigkeit. Wir wollen hier nicht auf eine bestimmte Situation raus, sondern auf eine Allgemeine. Und man sollte auch wieder Gesund sein. Aber wie schon gesagt, der Arzt attestiert immer krangeschrieben vorläufig bis....Der Eine wird schneller gesund der Andere braucht länger.

  • Um was geht es Dir hier???


    Ist doch logisch, dass die Dauer zunächst nur vorläufig sein kann :roll:

    Gruss
    Ghost


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  • Zitat von ghostguard

    Um was geht es Dir hier???
    Ist doch logisch, dass die Dauer zunächst nur vorläufig sein kann :roll:


    Richtig, was hast du nicht verstanden? Wenn die Krankmeldung bis Sa. geht und er sich ab Mittwoch wieder gesund fühlt ist er früher gesund. Und vorläufig bedeutet ja auch er kann früher oder später gesund werden. Also muss er dann daheim bleiben wenn er gesund ist? Kann er nicht zur Arbeit, wenn er will?


    Und mir geht es hier ums Thema.

    Zitat

    Und das ist eben falsch. Wer trotz Krankschreibung arbeiten geht und sich dann verletzt oder bedingt ausfällt oder sich die Krankheit verschlimmert verliert seinen Versicherungsschutz.

    Zitat

    Die Aussagen sind so nicht ganz richtig. Auf den Krankmeldungen steht nicht ohne Grund "voraussichtlich Arbeitsunfähig bis..."


    Also was verstehst du nicht, worum es mir hier geht. Wir reden über Krankmeldung und früher zur Arbeit gehen, obwohl man noch Krankgeschrieben ist.

  • Zitat

    geht und er sich ab Mittwoch wieder gesund fühlt ist er früher gesund.


    Sicher? Nur weil man sich gesund fühlt, ist man es zwangsläufig auch?


    Beispiel: Schwere Infektion, Mensch total am Ende. Arzt verschreibt Antibiotika und gibt zunächst 1 Woche AU - voraussichtlich, da es auch länger gehen kann.
    Nun wirken Antibiotika bekanntlich recht schnell, der Mensch fühlt sich nach 2 Tagen bereits wesentlich besser, nach 3 Tagen fühlt er sich gesund.


    ...und nach 6 Tagen, 3 Tage nach dem "gesund fühlen" kommt der große Rückschlag. Antibiotika haben nicht ausgereicht. Krankheit nicht ausgeheilt... und dann kommt die große Gefahr des Verschleppens dazu, woraus sich nicht selten chronische Krankheiten entwickeln können.


    ...und alles nur deshalb, weil sich der Mensch "gesund fühlte". Es aber noch längst nicht war.

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  • Ob man wieder gesund ist,entscheidet der Arzt. Und wenn es nur ein Anruf ist.
    Man könnte sonst auch sehr leicht genötigt werden früher wieder gesund zu sein und "freiwillig" wieder zu arbeiten.


    Wenn der Arzt mich wegen Grippe krank schreibt und ich ins Bett soll, kann ich nicht selbstständig entscheiden das es mir wieder gut geht.
    Wenn ich dann z.B. auf der Autobahn nen Unfall baue und Menschen sterben, wird es den Richter sehr interessieren das ich krank geschrieben war.
    Würde ich mal fahrlässige Tötung nennen, wenn ich ein besonders linker Staatsanwalt wäre.


    Aber ernsthaft...
    wenn der gelbe Zettel nur ein Vorschlag vom Doc ist, könnte jeder AG Druck machen, das man gefälligst freiwillig früher zurück zur Arbeit zu erscheinen hätte.Geht meinens Erachtens nicht! Stellt euch mal nen Gerüstbauer vor, der mit Fieber auf nem Gerüst rumturnt, weil er "selber" entscheidet wann er wieder arbeiten geht. Unverantwortlich!


    Dann könnte man ja auch demnächst "freiwillig" beim Vorstellungsgespräch auf den halben urlaub verzichten um den Job zu bekommen.


    Ich steckte selber vor jahren in der Situation, das mein AG mich 3 mal täglich anrief um zu fragen ob ich nicht schon wieder gesund wäre. Freiwillig dürfte ich ja eher wieder kommen.
    Habe damals Material gesucht um das zu wiederlegen. Findet man kaum. Passiert anscheinend nicht oft das jemand in so eine Situation gebracht wird.


    Ich glaub auf der Rechtsberatungsseite vom Stern fand ich damals etwas dazu. Hatte es ausgedruckt und dem EL vorgelegt, der sich weigerte es zu lesen. *lach

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper

    Wenn ich dann z.B. auf der Autobahn nen Unfall baue und Menschen sterben, wird es den Richter sehr interessieren das ich krank geschrieben war.
    Würde ich mal fahrlässige Tötung nennen, wenn ich ein besonders linker Staatsanwalt wäre.


    Den Vorwurf haste aber auf jeden Fall an der Backe, wenn du bei einem Unfall jemanden tötest - egal ob krank geschrieben oder nicht 8)
    Und dazu muss der StA noch nicht mal link sein, das ist vollkommen normal.

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  • Die hier aufgebauten Zusammenhänge sind unlogisch und äußerst abenteuerlich. Wenn ein Arzt dich wegen Grippe eine Woche arbeitsunfähig schreibt, hast du das RECHT nicht aber die PFLICHT zu Hause zu bleiben. Da brauchts eigentlich nichtmal Gesetze als Rückendeckung (die es gibt) sondern nur den gesunden ( :D ) Menschenverstand. Ein Arzt kann dir ganz sicher wegen einer Grippe nicht das Arbeiten verbieten und dein Versicherungsschutz bleibt auch vollständig erhalten.


    Edit:


    Und wie stelle ich mir das mit dem Anruf eigentlich vor? Ferndiagnose??

  • Zitat

    und dein Versicherungsschutz bleibt auch vollständig erhalten


    ...was ja auch direkt bei der BG erfragt wurde. Warten wir doch einfach mal ab, was die dazu sagt.


    Nicht nur hier kursieren die wildesten Geschichten (siehe auch den Beitrag von SiFa, nachdem ein AU-geschriebener einen Wegeunfall hatte der aufgrund der Tatsache AU und trotzdem Arbeit nicht versichert war). Solche und ähnliche Geschichten hört und liest man viel.


    Zumindest die Frage nach der gesetzlichen Unfallversicherung kann die BG zuverlässig beantworten.


    Wie es aussieht mit der Krankenversicherung steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Kranke durch zu frühes Arbeiten eine Krankheit nicht richtig auskuriert und dadurch chronisch erkrankt, ist das weder im Sinne der Krankenkasse noch im Sinne des Arbeitgebers. Geschweige denn im Sinne der Solidargemeinschaft, die auch die Behandlungskosten mit finanziert, wenn aus einer nicht auskurierten Krankheit was chronisches wird.

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