"Krankgeschrieben" und arbeiten?

    • Erster Beitrag
    Zitat von Oktay

    [...] Jetzt sitze ich zb grad wieder in nem Objekt obwohl ich mit dicker Bronchitis und Fieber ne Woche krankgeschrieben bin. Was will man machen, Ersatz gibts keinen und ansonsten is der Auftrag futsch...oder es säße hier ein nicht eingewiesener Kollege der absolut nich weiss was er machen soll. [...]


    Du weißt schon, dass wenn Du krankgeschrieben bist Du eigentlich daheim zu sein hast und Du dann auch nicht versichert bist, falls etwas passiert? Und wenn Du Dich dermaßen ausnutzen lässt, dann bist Du echt selber schuld, wenn Du verheizt wirst. Ist eigentlich schon unverantwortlich, wenn man in dem Zustand überhaupt zum Dienst erscheint.

  • Zitat von guardian_bw

    Sicher? Nur weil man sich gesund fühlt, ist man es zwangsläufig auch?
    ...und alles nur deshalb, weil sich der Mensch "gesund fühlte". Es aber noch längst nicht war.


    Richtig, mit dem Verweis auf mein Beitrag

    Zitat von jelafot

    Wenn man sich wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, muss der Arzt zustimmen. Der Arbeitgeber braucht sich darauf jedoch nicht einlassen. Des Weiteren muss die Krankenkasse über einen früheren Arbeitsbeginn informiert werden.


    Also mit einem Besuch beim Arzt zum Überprüfen des Gesundheitszustandes und mit Absprache der Krankenkasse.

  • Zitat von bkabb


    Wenn der Doc deinen Zustand gesehen hat wird er nach 2 oder 3 Tagen sicher beurteilen können in wie weit es dir besser gehen kann. Ansonsten kann er ja sagen der Patient solle lieber noch mal bei ihm rein schauen.



    Was den Versicherungsschutz angeht....
    Die BG erhebt sicher keine Einwände.


    Aber ist mal jemand auf die Idee gekommen seine KFZ Versicherung zu fragen ob sie für Schäden haften würde, welche auf dem Arbeitsweg entstehen, wärend man arbeitsunfähig krank geschrieben war?Insbesonderen bettlägerig.
    Oder die private Unfallversicherung?
    Leicht kann der Eindruck entstehen,das man zum fraglichen Zeitpunkt nicht in der Lage war ein KFZ zu führen oder gefährliche Arbeiten zu verrichten -ähnlich wie unter Alkoholeinfluß. Folglich könnte der Versicherungsschutz je nach Situation entfallen.


    Oder fragt doch mal gezielt euren Arzt danach.


    Der Arzt eines Kollegen sagte ihm das er (der Arzt) entscheidet ab wann wieder gearbeitet wird. Wenn Leute ständig vorzeitig arbeiten gehen würden, würde er auch Ärger mit den Krankenkassen bekommen, da er ja offensichtlich überflüssig lange krank schreiben würde.
    Klingt für mich ziemlich logisch.


    Aber der Hauptgrund ist und bleibt für mich:
    Wenn ich nicht an den gelben Zettel gebunden bin, kann der Arbeitgeber mich zwingen zu kommen,obwohl es mir noch richtig dreckig geht.
    Dann entscheidet er am Telefon, das man sich ja schon wieder viel besser anhört und morgen wieder kommen kann.


    Ferndiagnose?

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  • Arbeitsunfähigkeit wird immer mit "vorraussichtlicher Dauer" bescheinigt, es handelt sich um eine Prognose.


    Wenn sich der Patient wieder arbeitsfähig fühlt steht es ihm frei wieder zur Arbeit zu gehen, ein wie auch immer gearteter Versicherungsschutz (welcher denn auch) geht nicht verloren. Der Patient bleibt mündiger Bürger....so tiefgehende Eingriffsrechte in meine grundgesetzlichen Rechte hat der Doc bei Grippe oder Fuss verstaucht nämlich nicht...


    Der Arbeitgeber kann verlangen, das sich der AN eine "Gesundschreibung" besorgt und ihn im Zweifelsfall ohne diese wieder heim schicken.


    Das Kritische kann dann eintreten, wenn sich bei einem AN durch die Arbeit während AU sein Zustand verschlechtert oder ein Unfall durch die Krankheit verursacht wird (oder die Medikamente dagegen).


    Bettlägerig kenn ich übrigens nicht, es gibt AU oder ärtzliche Auflagen....aber Bett??


    Wie ein Arzt den Zustand diagnostiziert steht ihm übrigens frei, ein AG darf sich hier nicht einmischen und definitiv auch keine Arbeitsaufnahme vor Ablauf AU verlangen.

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    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Und nochmal, weils so schön war und Landgrafs Beitrag zumindest im Kern bestätigt:


    http://www.arbeit-und-arbeitsr…azin/blickpunkt/09-05.htm


    Zitat

    Arbeitsrückkehr vor Ende der "Krankschreibung"?
    Wenn ein Arbeitnehmer, der z.B. wegen Grippe bis zum 30.11. arbeitsunfähig erkrankt ist, am 20.11. hustend an seinem Arbeitsplatz erscheint und erklärt, er fühle sich fit und wolle wieder arbeiten, stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber ihn arbeiten lassen? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann, ohne sich und andere zu gefährden, sollte der Arbeitgeber ihn auffordern, seinen Arzt aufzusuchen und sich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bescheinigen zu lassen.


    Und zu den versicherungsrechtlichen Fragen seitens BG auch nochmal:


    Warten wir ab, was die BG dazu sagt
    Die Anfrage wurde geschickt (siehe Beitrag dazu vorige Seite), Eingangsbestätigung ist da... da wird auch irgendwann eine aussagekräftige Antwort kommen.

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  • Dann frage ich aber mal:


    Wie kann der AN sich gegen Druck vom AG schützen, ohne direkt den Anwalt oder die Gewerkschaft einschalten zu müssen? Der Ball kommt eh wieder zurück.
    Vergesst nicht das unsere Branche viele Leute hat, welche dankbar sind, überhaupt nen Job zu haben.
    Der gelbe Zettel schützt ja also offenbar nicht, wenn der AG entscheidet das der AN sich nun besser zu fühlen hat.
    Ein Drohanruf...und Wachmann kommt arbeiten.
    Bei ner Kathastrophe kann der AG später jederzeit sagen: "Der ist doch freiwillig zurück gekommen. Hat gesagt ihm gehts wieder gut....also wenn ich das gewußt hätte....schade um den Mann. Hoffe der kommt wieder auf die Beine"


    Ist echt ne Schande.


    :cry:

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  • Interessant ist es mit Sicherheit was die BG dazu sagt, aber eigentlich ist alles schon gesagt und Landgraf bringt es nochmal auf den Punkt.


    Zitat

    Aber der Hauptgrund ist und bleibt für mich:
    Wenn ich nicht an den gelben Zettel gebunden bin, kann der Arbeitgeber mich zwingen zu kommen,obwohl es mir noch richtig dreckig geht.
    Dann entscheidet er am Telefon, das man sich ja schon wieder viel besser anhört und morgen wieder kommen kann.


    Ferndiagnose?


    Sag mal, verstehst du mich bewusst falsch? Der "gelbe Zettel" ist das RECHT des Arbeitnehmers die Arbeit für den angegebenen Zeitraum nicht anzutreten. Da kann dich der AG trotzdem zu nix zwingen. Aber eine Pflicht daheim zu bleiben entsteht daraus noch lange nicht. Was machst du eigentlich wenn du krank bist aber einkaufen musst?? Zu Hause bleiben weil du sonst nicht versichert bist und hungern?? Wohl kaum

  • Jetzt mal völlig losgelöst von evtl. ungeklärten versicherungsrechtlichen Fragen:


    Warum schützt der "gelbe Zettel" nicht? Der Arbeitgeber kann nicht darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer vor Ablauf der AU wieder arbeiten kommt.
    Druck? Der nützt nur bei denen etwas, die sich unter Druck setzen lassen. Kommt ein Anruf mit der Aufforderung wieder zu kommen, dann sagt der AN einfach "NEIN" - der Arbeitgeber kann nichts machen.

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  • Wie gegen AG schützen ?


    Er hat eine AU, erledigt.....alles andere ist strafrechtlich bewehrte Nötigung.


    Wer sich zwingen lässt ...tja....ehrliche Meinung ?


    SCHÖN BLÖD!


    Übrigens ist der AG nicht so einfach aus der Nummer raus......

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  • Zitat von bkabb

    Sag mal, verstehst du mich bewusst falsch? Der "gelbe Zettel" ist das RECHT des Arbeitnehmers die Arbeit für den angegebenen Zeitraum nicht anzutreten. Da kann dich der AG trotzdem zu nix zwingen. Aber eine Pflicht daheim zu bleiben entsteht daraus noch lange nicht. Was machst du eigentlich wenn du krank bist aber einkaufen musst?? Zu Hause bleiben weil du sonst nicht versichert bist und hungern?? Wohl kaum



    Sagen wir mal so....
    Es wird niemand gezielt gezwungen krank zu arbeiten. Aber wenn ein Kranker mehrfach am Tag angerufen wird, um dran erinnert zu werden das man schon vorzeitig zurück kann, wenn es einem besser geht...dann ist das für mich Druck! Und eine Krankmeldung sollte ein wenig vor so was schützen. Auch davor zu hause terrorisiert zu werden.


    Man muß ja nicht kommen...stimmt.
    Dann ist man nächsten Monat plötzlich in nem Objekt,welches man noch nie leiden konnte.
    Genau so funktioniert es bei vielen. Liest man hier ja auch nicht gerade selten.
    Ein Großteil der Branche ist eben nur ein leicht zu ersetzender Seperatwachmann. Kleiner Dienstleister halt.
    Alles was für den zählt ist der Job. Oft auf Kosten der Gesundheit. "Schön blöd"-würde ich diese Leute deshalb nicht nennen!


    *Ja ich gebs zu! Ich hatte nen ziemlich schlechten Tag und hab die rosarote Brille irgendwo verloren. :?

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  • Glaub ich ja auch alles gerne, aber wie sollte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor solchen Praktiken schützen können? Diese Vorgehensweise würde es auch dann noch geben wenn man tatsächlich durch die AU ein Beschäftigungsverbot hätte.....Leider

  • Zitat von mister_right

    Desweiteren zum Versicherungsschutz


    § 8 (2) SGB VII.


    Sie sind versichert auf dem Weg zur Arbeit, ob Sie an Krücken laufen, mit der Bahn fahren oder dem Auto ist egal. Auch ob Sie krank geschrieben sind. Einzige Vorraussetzung, Sie müssen die Arbeit auch antreten!


    Hier mal noch just for fun den Originaltext des von mister_right benannten § 8 SGB VII. Irgendwie lese ich da etwas vollkommen anderes als das, was oben steht 8)




    http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__8.html

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  • Die Aussage lese ich da auch nicht raus, ich denke er macht einfach den Umkehrschluss daraus, dass dort nicht geschrieben geht das ein Versicherungsschutz während der AU flöten geht.


    Zitat

    § 7 Begriff SGB VII
    (1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
    (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.


    Aber das hier sollte eigentlich aussagekräftig genug sein. Und da hier nicht mal ein Verbot, also auch kein verbotswidriges Verhalten vorliegt, warum sollte da der Versicherungsschutz betroffen sein

  • Hallo,



    zu diesem ganzen Thema möchte ich einmal zwei Dinge in den Raum stellen:


    a) "Mündiger Bürger"
    Außer in den Fällen,wo der Arbeitnehmer zwangsweise das (Krankenhaus)Bett hüten muss......ist es zwar jedem "Freigestellt"
    zu entscheiden,was ER/SiE macht...........


    A B E R


    der Arbeitgeber hat auch eine "Fürsorge-Pflicht" gegen über seinem Arbeitnehmer (und im weiteren Sinne auch gegen über seinen Kunden).........


    Im Falle (des Schadenfalles) wird er sich nämlich von seiner Haftpflichtversicherung diversen Fragen ausgesetzt sehen.......
    Im Zuge der "leeren Kassen" überall wird auf den "I-Punkt" geachtet......wenn die auch nur einen Silberstreiff am Horizont sehen
    (um sich vor Zahlungen drücken zu können.....) nutzen diese den auch.....


    und ein Krankenschein bleibt nicht unentdeckt.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    und ein Krankenschein bleibt nicht unentdeckt.......



    Bei einem Arbeitsunfall erstmal schon.....Ausserdem muss trotz allem eine haftungsbegründende Kausalität zwischen AU und Arbeitsunfall vorliegen damit die BG überhaupt versuchen kann sich rauszuwinden[/code]

  • Hallo Bkabb,



    ähhh von der BG rede ich doch gar nicht-.........:-)


    außerdem:

    Zitat

    Bei einem Arbeitsunfall erstmal schon.....Ausserdem muss trotz allem eine haftungsbegründende Kausalität zwischen AU und Arbeitsunfall vorliegen damit die BG überhaupt versuchen kann sich rauszuwinden[/code]....


    NEIN...gerade da erhält die BG ja die AU SOFORT.............wenn jemand einen Arbeitsunfall erleidet,wird die betreffende Person ja schließlich zum nächstgelegenen (von der BG bestimmten) Unfall-Krankenhaus gebracht.........damit erhält die BG
    SOFORT
    Kenntnis von einem ArBeits-Unfall.............. 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Gut, wir haben aneinander vorbei geredet. Ich meinte auch nicht das der BG der Unfall verborgen bleibt sondern der Krankenschein :D

  • @bkabb


    wie ich eingangs schon sagte: Ich weiss es nicht.


    Ich tendiere auch nicht zu der einen oder zu der anderen Seite, ich kann hier ganz objektiv an die Geschichte herangehen und mache das auch weitestgehend.


    Ich konnte sowohl Belege dafür finden, dass es erlaubt ist vor Ablauf der AU wieder zu arbeiten, als auch gute Argumente dagegen.
    Wie gesagt, was die BG angeht warte ich einfach mal ab was die antworten.


    Der Krankenkasse werde ich auch noch Fragen stellen und bin da ebenfalls auf Antworten gespannt.



    Frank


    ihr redet in der Tat aneinander vorbei.
    Natürlich erfährt die BG bei einem Arbeitsunfall von der AU. Schließlich zahlt die auch über die Krankenkasse das Verletztengeld aus, das dem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall mit daraus folgender Arbeitsunfähigkeit zusteht.


    Was bkabb jedoch meint ist, wenn ein bereits (unabhängig von einem erfolgten Arbeitsunfall) krankgeschriebener Arbeitnehmer dennoch arbeiten geht und erleidet dann einen Arbeitsunfall, weiss die BG zunächst grundsätzlich einmal nichts von der bereits bestehenden AU.

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  • Zitat

    Was bkabb jedoch meint ist, wenn ein bereits (unabhängig von einem erfolgten Arbeitsunfall) krankgeschriebener Arbeitnehmer dennoch arbeiten geht und erleidet dann einen Arbeitsunfall, weiss die BG zunächst grundsätzlich einmal nichts von der bereits bestehenden AU.


    Richtig, genau das meinte ich :D


    Bin ja mal gespannt zu welcher Aussage sich die BG in dem Thema hinreißen lässt^^

  • Eine Antwort der VBG liegt mir nun vor. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Original-Mail habe ich noch nicht, das muss zunächst mit der Geschäftsführung bzw. der Pressereferentin abgeklärt werden.


    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Arbeitnehmer, der trotz AU-Bescheinigung arbeiten geht, trotzdem den gesetzlichen Versicherungsschutz durch die BG hat.


    Es kann jedoch auch Ausnahmen geben, insbesondere dann wenn der Arbeitnehmer dann aufgrund seiner Krankheit einen Unfall erleidet - hier besteht dann die Unfallursache nicht aus der versicherten Tätigkeit, sondern liegt in der Person begründet.


    Den genauen Wortlaut der Antworten auf die 3 von mir gestellten Fragen werde ich nach Erlaubnis durch die BG hier veröffentlichen.

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