"Krankgeschrieben" und arbeiten?

    • Erster Beitrag
    Zitat von Oktay

    [...] Jetzt sitze ich zb grad wieder in nem Objekt obwohl ich mit dicker Bronchitis und Fieber ne Woche krankgeschrieben bin. Was will man machen, Ersatz gibts keinen und ansonsten is der Auftrag futsch...oder es säße hier ein nicht eingewiesener Kollege der absolut nich weiss was er machen soll. [...]


    Du weißt schon, dass wenn Du krankgeschrieben bist Du eigentlich daheim zu sein hast und Du dann auch nicht versichert bist, falls etwas passiert? Und wenn Du Dich dermaßen ausnutzen lässt, dann bist Du echt selber schuld, wenn Du verheizt wirst. Ist eigentlich schon unverantwortlich, wenn man in dem Zustand überhaupt zum Dienst erscheint.

  • Zitat von guardian_bw


    Es kann jedoch auch Ausnahmen geben, insbesondere dann wenn der Arbeitnehmer dann aufgrund seiner Krankheit einen Unfall erleidet - hier besteht dann die Unfallursache nicht aus der versicherten Tätigkeit, sondern liegt in der Person begründet.


    Na also.

  • "Na also" trifft es nicht wirklich.


    Wenn dem mit grippalem Infekt außer Gefecht gesetzten und trotzdem arbeitendem Menschen etwas auf den Fuss fällt und dieser dadurch gebrochen ist, dann ist dieser Unfall versichert.


    Nur wenn der Unfall in direktem und somit kausalem Zusammenhang mit der Krankheit aus der AU steht, kann der Versicherungsschutz hierfür gefährdet sein.
    Meine Beispielfrage bezog sich auf einen Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Krankheit zusammengeklappt ist und sich dabei den Arm gebrochen hat. Das wäre kein versicherter Arbeitsunfall, weil die Ursache nicht in der versicherten Tätigkeit sondern in der Person selbst lag.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Wie zu erfahren ist, stehen diverse VBG-Telefone zwisch S-M-MZ und HH nicht still.
    Fest steht klar und eindeutig, dass es kein Gesetz und keine DVO gibt, nach der ein Krankgeschriebener seine Arbeit unversichert fortsetzt.
    Dass allfällige Versicherungsleistungen u.U. entfallen können oder zurückgefordert werden, das kann theoretisch auch bei Besoffenheit auf dem Arbeitsplatz geschehen....

  • " Na also " trifft es in der Tat überhaupt nicht Dwight :wink:


    Womit jetzt hoffentlich geklärt wäre, dass eine AU den Arbeitnehmer nicht verpflichtet zu Hause zu bleiben

  • Zitat von bkabb

    " Na also " trifft es in der Tat überhaupt nicht Dwight :wink:


    Womit jetzt hoffentlich geklärt wäre, dass eine AU den Arbeitnehmer nicht verpflichtet zu Hause zu bleiben


    =>


    Zitat von Dwight


    Und das ist eben falsch. Wer trotz Krankschreibung arbeiten geht und sich dann verletzt oder bedingt ausfällt oder sich die Krankheit verschlimmert verliert seinen Versicherungsschutz.


    =


    Zitat

    Nur wenn der Unfall in direktem und somit kausalem Zusammenhang mit der Krankheit aus der AU steht, kann der Versicherungsschutz hierfür gefährdet sein.


    Noch Fragen?

  • Man kann also sagen:
    Man darf mit AU arbeiten gehen. Jedoch geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung - falls man wirklich aufgrund seiner AU einen Folgeschaden erleidet.



    ...und wer will das schon für nix und wieder nix riskieren?

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  • Zitat von Trapper

    Man darf mit AU arbeiten gehen. Jedoch geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung - falls man wirklich aufgrund seiner AU einen Folgeschaden erleidet.


    Und was wäre, wenn man vorher zum Arzt geht und der sagt man sei Gesund und kann arbeiten? Eine "Arbeitsfähigkeit" tut der ja bestimmt nicht ausstellen, oder doch?


  • Das ist nicht dein Ernst oder? Soll ich ernsthaft deine Aussagen rauskramen um dir zu beweisen dass du falsch liegst? Fakt ist dass man seinen Versicherungsschutz nicht verlieren kann wenn man trotz AU arbeiten geht. Es KANN in Einzelfällen Rückforderungen durch die BG geben, mehr aber auch nicht. Das kann doch nicht so schwer sein. Und man beachte übrigens die Verwendung des Wortes KANN in der Aussage der BG.
    Wenn man also während einer AU arbeiten geht ist man Gesund, so einfach ist das. Und wer der BG ernsthaft sagt dass er sich noch schwach fühlte weil er ja vor kurzem eine Grippe hatte hat auch nichts anderes verdient als zu zahlen. Denn das man krank arbeiten gehen soll hat ja auch nie jemand behauptet.

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • Zitat

    Man kann also sagen:
    Man darf mit AU arbeiten gehen. Jedoch geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung - falls man wirklich aufgrund seiner AU einen Folgeschaden erleidet.



    Hier wurde ja auch zu keiner Zeit behauptet dass man krank arbeiten gehen soll. Es ging um die AU und um das überflüssige "Gesundschreiben" durch einen Arzt. Und wenn ich nach einer Grippe gesund bin bin ich gesund. Das entscheidet man halt einfach selbst. Und dann ist man auch ganz normal wieder über die BG versichert. So einfach ist das. Alles andere sind Ausnahmen nicht etwa die Regel.

  • Ruhig, Jungs, ruhig...


    wenn ich den Originaltext von der VBG veröffentlichen darf, wird wahrscheinlich vieles klarer - auch für die letzten Zweifler.


    Was noch aussteht ist die Antwort der Krankenkasse.

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  • Zitat

    Es ging um die AU und um das überflüssige "Gesundschreiben" durch einen Arzt.


    Im Übrigen gibt es laut Aussage des VBG-Mitarbeiters eine derartige Gesundschreibung aus Sicht der BG versicherungstechnisch nicht.

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  • So, die Erlaubnis der VBG liegt nun vor, vielen Dank an dieser Stelle.


    Hier nun also die Fragen und die dazugehörenden Antworten:



    1. Wenn ein Arbeitnehmer vom Arzt "krankgeschrieben" wurde, er aber
    trotz dieser AU-Bescheinigung zur Arbeit geht, hat dies Auswirkungen auf den
    gesetzlichen Versicherungsschutz?


    VBG: Ausschlaggebend ist immer die Handlungstendenz des Arbeitnehmers, das
    heißt, was war der Grund dafür das er jetzt wieder die Arbeit
    aufgenommen hat. Hier ist zu unterscheiden zwischen betriebsbezogenen
    und privaten Interessen. Der Regelfall wird der sein, das der
    Arbeitnehmer zwar einen Krankmeldung erhalten hat, sich jedoch gesund
    genug fühlt seiner Arbeit nach zu gehen. In diesem Fall besteht
    gesetzlicher Versicherungsschutz.


    2. Wenn sich der Arbeitnehmer vor Ablauf der ärztlich prognostizierten
    Arbeistunfähigkeit wieder gesund fühlt, darf er dann ohne besondere
    Zustimmung des Arztes wieder arbeiten gehen, oder muss er sich "gesund
    schreiben" lassen?


    VBG: Einer Zustimmung des Arztes bedarf es nicht, eine "Gesundschreibung" aus versicherungstechnischer Sicht gibt es nicht,
    ansonsten siehe 1.


    3. Angenommen ein kranker Arbeitnehmer geht trotzdem arbeiten, während
    der Arbeit bricht er aufgrund seiner Krankheit zusammen und bricht sich
    dabei einen Arm, besteht hierfür gesetzlicher Versicherungsschutz?


    VBG: Dieser Fall ist etwas komplizierter. Zunächst ist jedoch festzuhalten,
    dass der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit trotz Krankheit
    grundsätzlich unter Versicherungsschutz steht. In Ihrer Fallgestalltung
    bricht der Arbeitsnehmer "auf Grund seiner Erkankung" zusammen. Jetzt
    haben wir den besonderen Fall der s. g. "inneren Ursache", d. h. die
    Ursache für den Zusammenbruch und dem daraus resultierenden Armbruch
    liegt nicht in der eigentlichen versicherten Tätigkeit sondern in der
    Person selbst, kam also von innen heraus. Unfälle aus innerer Ursache
    sind grundsätzlich unversichert. Es gibt jedoch einige wenige
    Fallgestaltungen, bei denen trotz der inneren Ursache
    Versicherungsschutz gewährt werden kann.


    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung wird jeder Unfall im Rahmen einer Einzellfallprüfung
    entschieden.


    4. Wenn der Arbeitnehmer trotz Krankheit (er fühlt sich auch noch nicht gesund) auf Druck vom
    Arbeitgeber, also betriebsbezogen wieder arbeiten geht, ist der Versicherungsschutz gefährdet?


    VBG: Auch bei dieser Fallgestaltung besteht gesetzlicher Versicherungsschutz. Die Handlungstendenz des Arbeitnehmer
    besteht darin, dem Unternehmen zu dienen und somit seiner versicherten Tätigkeit nachzugehen.

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  • Zitat von bkabb

    Das ist nicht dein Ernst oder?


    Durchaus.


    Letzter Beitrag Seite 1 und auf vorhergehende. Ich habe meine Aussagen ja spezifiziert, was sich dann auch mit dem deckt, was jetzt von der VBG kam. Ich bezog mich konkret auf das "Krankgeschrieben und krank" im Dienst und nicht auf "Bin krank geschrieben und fühle mich fit". Das sind zwei Paar Schuhe. Im ersteren kann man Dich - so lese ich es aus


    Zitat

    VBG: Dieser Fall ist etwas komplizierter. Zunächst ist jedoch festzuhalten, dass der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit trotz Krankheit grundsätzlich unter
    Versicherungsschutz steht. In Ihrer Fallgestalltung bricht der Arbeitsnehmer "auf Grund seiner Erkankung" zusammen. Jetzt haben wir den besonderen Fall der s. g. "inneren Ursache", d. h. die Ursache für den Zusammenbruch und dem daraus resultierenden Armbruch liegt nicht in der eigentlichen versicherten Tätigkeit sondern in der Person selbst, kam also von innen heraus. Unfälle aus innerer Ursache sind grundsätzlich unversichert. Es gibt jedoch einige wenige Fallgestaltungen, bei denen trotz der inneren Ursache Versicherungsschutz gewährt werden kann.


    heraus - schon gängeln.


    Ungeklärt ist noch die Frage was passiert, wenn ich ausfalle und analog ein Haftpflichtversicherungsschaden (auf den ich mich eigentlich ursprünglich bezog) entsteht, der nicht aufgetreten wäre oder weniger groß wäre, wenn ich handlungsfähig gewesen wäre. Denn dann wird die ebenfalls von mir angesprochene Sache mit der Fahrlässigkeit wieder interessant.

  • Es ist unglaublich wie manche Leute ihre eigenen Aussagen verdrehen um bloß nicht zugeben zu müssen im Unrecht gewesen zu sein. Ich habe darauf keine Lust mehr

  • Ich sehe das ähnlich wie Dwight.
    Das die BG keine schwierigkeiten macht, wurde nie bezweifelt.
    Die Frage ist:
    Wie sehen die übrigen (privaten) Versicherungen des AN das?


    Aus diesem Grunde habe ich nun mal meine KFZ-Versicherung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
    Habe gefragt ob ich noch KFZ-Haftpflicht/Kasko - Schutz habe, wenn ich auf dem Arbeitsweg einen Unfall baue, wärend ich noch AU krank geschrieben bin.


    Sobald ich was von denen höre , setzte ich es hier rein. Deren Einverständnis vorausgesetzt.

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  • Zitat von Trapper

    Das die BG keine schwierigkeiten macht, wurde nie bezweifelt.


    Nie bezweifelt? Das hab ich irgendwie anders in Erinnerung.



    Zitat von Trapper

    Aus diesem Grunde habe ich nun mal meine KFZ-Versicherung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
    Habe gefragt ob ich noch KFZ-Haftpflicht/Kasko - Schutz habe, wenn ich auf dem Arbeitsweg einen Unfall baue, wärend ich noch AU krank geschrieben bin.


    Frag dann auch gleich noch wie es aussieht, wenn du auf dem Weg zum Einkaufen einen Unfall baust, während du krank geschrieben bist. 8)
    (Dürfte aufs gleiche herauskommen)




    Was noch interessant ist, ist die noch ausstehende Antwort der Krankenkasse.
    Und dazu noch die Haftpflicht des Unternehmens, sollte der kranke Mitarbeiter einen Schaden verursachen.

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