"Krankgeschrieben" und arbeiten?

  • Zitat von Oktay

    [...] Jetzt sitze ich zb grad wieder in nem Objekt obwohl ich mit dicker Bronchitis und Fieber ne Woche krankgeschrieben bin. Was will man machen, Ersatz gibts keinen und ansonsten is der Auftrag futsch...oder es säße hier ein nicht eingewiesener Kollege der absolut nich weiss was er machen soll. [...]


    Du weißt schon, dass wenn Du krankgeschrieben bist Du eigentlich daheim zu sein hast und Du dann auch nicht versichert bist, falls etwas passiert? Und wenn Du Dich dermaßen ausnutzen lässt, dann bist Du echt selber schuld, wenn Du verheizt wirst. Ist eigentlich schon unverantwortlich, wenn man in dem Zustand überhaupt zum Dienst erscheint.

  • Zitat von Dwight

    Du weißt schon, dass wenn Du krankgeschrieben bist Du eigentlich daheim zu sein hast und Du dann auch nicht versichert bist, falls etwas passiert? Und wenn Du Dich dermaßen ausnutzen lässt, dann bist Du echt selber schuld, wenn Du verheizt wirst. Ist eigentlich schon unverantwortlich, wenn man in dem Zustand überhaupt zum Dienst erscheint.


    Selbstverständlich ist der Kollege versichert! Ein Krankschreiben sagt im Fall des Falles gar nichts aus, zumal man so einen Wisch jederzeit vom Hausarzt auch ungefragt aufgedrängt bekommen kann. Ich denke da vielmahr an jene Typen, die den ganzen Tag über vom Kampfsport herum quatschen und vom frisch erworbenen Gürtel, von ihrer Zeit als angebliche Kampfschwimmer und was weiß ich noch alles, jedoch bei jeder sich bietenden Gelegenheit als "Kranke" blau machen oder zumindest verschlafen den Dienstbeginn versäumen.


    Eine "Ausbildung" im Wach- und Sicherheitsgewerbe zu beginnen ist an sich ein Fehler. Schade um die Zeit. Organisierte Ausbeutung ist mit Einverständnis der Betriebsräte in großen Unternehmungen an der Tagesordnung. Azubis werden dem Kunden, z.B. einer "Staatsregierung" , "Landeshauptstadt", Bundesbehörde etc. als voll qalifizierte Wachleute verrechnet (was sie als junge, begeisterungsfähige, engagierte Menschen in der Regel ja auch sind).

  • Zitat von le123


    Selbstverständlich ist der Kollege versichert!


    Und das ist eben falsch. Wer trotz Krankschreibung arbeiten geht und sich dann verletzt oder bedingt ausfällt oder sich die Krankheit verschlimmert verliert seinen Versicherungsschutz.

  • Zitat von Dwight

    Und das ist eben falsch. Wer trotz Krankschreibung arbeiten geht und sich dann verletzt oder bedingt ausfällt oder sich die Krankheit verschlimmert verliert seinen Versicherungsschutz.


    Das ist auch mein Stand. Die Zeiten in denen die Versicherungen alles einfach so gezahlt haben sind vorbei. Und wenn ein Schaden eingetreten ist, wer haftet dann wenn nicht die Versicherung? Derjenige der grob fahrlässig gehandelt hat...der krankgeschrieben sich in die Arbeit gequält hat, an dem bleibts hängen. Nicht fair, aber wir sind ja auch nicht auf dem Ponyhof.

  • Die Aussagen sind so nicht ganz richtig. Auf den Krankmeldungen steht nicht ohne Grund "voraussichtlich Arbeitsunfähig bis..."


    Man kann allerdings Probleme mit der Versicherung bekommen wenn sich der Gesundheitszustand durch die Arbeit weiter verschlechtert oder aufgrund der Krankheit ein Arbeitsunfall verursacht wird. Prinzipiell kann man aber trotz Krankschreibung arbeiten gehen wenn man sich gesund fühlt.

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • Zitat von bkabb

    Kann man machen, muss man aber nicht


    Musst Du eben schon machen, weil sonst ist Schluss mit Versicherungsschutz. Ist sozusagen die Garantie vom Arzt, dass Du wieder fit warst als Du angefangen hast und falls dann etwas danach kommt, es wieder eine andere Ursache hat als eine nicht auskurierte Vorerkrankung.

  • Zitat

    Musst Du eben schon machen, weil sonst ist Schluss mit Versicherungsschutz


    Sorry Dwight aber das stimmt einfach nicht. Wann du wieder fit bist kannst du problemlos selbst entscheiden ohne deinen Versicherungsschutz zu verlieren (man sollte natürlich auch tatsächlich fit sein :D )

  • Zitat von bkabb

    Wann du wieder fit bist kannst du problemlos selbst entscheiden ohne deinen Versicherungsschutz zu verlieren [...]


    Und das stimmt eben nicht, insbesondere bei ansteckenden Krankheiten (denn niemand hat Bock, sich einen Infektionsträger zurück ins Unternehmen zu holen). Du kannst wieder arbeiten, wenn Deine Tätigkeit nicht von Deiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit betroffen ist und einer Genesung nicht im Wege steht (und ich sage mal, dass 12-Stunden-Schichten eher kontraproduktiv sind).


    Und letzendlich hat dann der Chef das letzte Wort, wenn Du vor Ende der AU auftauchst. Stichwort Fürsorgepflicht.

  • Dwight, wo steht das bitte geschrieben? Und das man mit der Pest nicht zur Arbeit gehen kann ist klar und wurde von mir auch nie behauptet.

  • Zitat von bkabb

    Dwight, wo steht das bitte geschrieben? Und das man mit der Pest nicht zur Arbeit gehen kann ist klar und wurde von mir auch nie behauptet.


    Ich leite das aus der Verpflichtung ab, dass man sich nach Krankschreibung auskurieren soll und nichts zu unternehmen hat, was den Heilungsprozess behindern kann. Ist generelles Arbeits- und Vertragsrecht. Die BGs werden auch fuchtig, wenn sie erfahren, dass man krank auf Arbeit kommt, ganz besonders dann, wenn was passiert.

  • Wer sich an diese Regeln hält, darf auch früher zur Arbeit, obwohl er noch krank geschrieben ist.


    Wenn man sich wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, muss der Arzt zustimmen. Der Arbeitgeber braucht sich darauf jedoch nicht einlassen. Des Weiteren muss die Krankenkasse über einen früheren Arbeitsbeginn informiert werden.


    Offiziell gilt aber:
    Wer krank geschrieben ist, darf seiner Arbeit streng genommen nicht nachgehen, weil man dadurch den Versicherungsschutz gefährden tut.

  • Nur mal nebenbei nen Auszug aus dem SGB VII. Das Gerücht mit der Gesundschreibung hält sich echt lange.....


    § 7 Begriff
    (1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
    (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.


    Soviel mal zum Versicherungsschutz durch die BG. Der Arzt muss einer früheren Arbeitsaufnahme nicht zustimmen. Prinzipiell kann man immer noch selbst bestimmen wann man wieder arbeitsfähig ist. Jede Rechtsberatung wird euch nichts anderes sagen.

  • Zitat von bkabb

    Soviel mal zum Versicherungsschutz durch die BG. Der Arzt muss einer früheren Arbeitsaufnahme nicht zustimmen. Prinzipiell kann man immer noch selbst bestimmen wann man wieder arbeitsfähig ist. Jede Rechtsberatung wird euch nichts anderes sagen.


    Die BG argumentiert dann: Wären sie daheim geblieben, wären sie nicht wieder krank geworden und daher: Viel Spass beim selber zahlen. Auch wird es schwierig, sich gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu wehren, wenn ich trot AUB im Dienst bin und dann etwas passiert, was einen Versicherungsfall auslösen würde.


    "Aber ich habe mich doch gesund gefühlt und bin deswegen wieder in den Dienst gegangen. Konnte ja nicht ahnen, dass es wieder losgeht, ich deswegen umfalle und dann der Wasserschaden enstanden ist, weil ich die Technikalarme nicht bearbeiten konnte." - "Sie haben sich also gesund gefühlt und selber wieder für tauglich gefühlt zu arbeiten. Sind sie Arzt?" - "Äh... nein." - "Hier ist die Rechnung für Trockenlegung, Notdienst und Sanierung. Danke!".


    :lol:

  • Hübsche Geschichte, hat nur leider überhaupt nix mit der Realität zu tun. Wenn man gesund ist, ist man gesund so einfach ist das. Da braucht man auch keinen Arzt fragen. Du fragst doch auch niemanden mehr ob du alleine auf Toilette gehen kannst :D . Außerdem erfährt die BG von Krankheiten i.d.R. gar nichts. Und dann stellt sich natürlich noch die Frage der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schnupfen, wenn man sich ein Bein bricht.

  • @dwight, bkabb: Ich weiss es nicht,


    Aber: Ich kenne jemand, der es weiss (oder wissen müsste: Die BG). Und dort werde ich fragen. Ganz offiziell. Und das Ergebnis teile ich euch hier mit.




    Nebenbei habe ich das Thema mal abgetrennt und in "Recht & Co" verschoben, da es doch ein grundsätzliches Interesse an diesem Thema geben könnte und es nicht wirklich was mit der Ausbildung zur FSS zu tun hat...




    Edit: Soeben über das Kontaktformular der VBG folgende Fragen gestellt:


    Zitat


    Wenn ein Arbeitnehmer vom Arzt "krankgeschrieben" wurde, er aber trotz dieser AU-Bescheinigung zur Arbeit geht, hat dies Auswirkungen auf den gesetzlichen Versicherungsschutz?


    Wenn sich der Arbeitnehmer vor Ablauf der ärztlich prognostizierten Arbeistunfähigkeit wieder gesund fühlt, darf er dann ohne besondere Zustimmung des Arztes wieder arbeiten gehen, oder muss er sich "gesund schreiben" lassen?


    Angenommen ein kranker Arbeitnehmer geht trotzdem arbeiten, während der Arbeit bricht er aufgrund seiner Krankheit zusammen und bricht sich dabei einen Arm, besteht hierfür gesetzlicher Versicherungsschutz?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Interessanter Beitrag unter http://www.arbeit-und-arbeitsr…azin/blickpunkt/09-05.htm


    Zitat

    Arbeitsrückkehr vor Ende der "Krankschreibung"?
    Wenn ein Arbeitnehmer, der z.B. wegen Grippe bis zum 30.11. arbeitsunfähig erkrankt ist, am 20.11. hustend an seinem Arbeitsplatz erscheint und erklärt, er fühle sich fit und wolle wieder arbeiten, stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber ihn arbeiten lassen? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann, ohne sich und andere zu gefährden, sollte der Arbeitgeber ihn auffordern, seinen Arzt aufzusuchen und sich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bescheinigen zu lassen.


    Und noch eine Geschichte aus der Praxis:
    Ein Kollege zog sich beim Fußball einen Kreuzbandriss zu. Nach der OP wollte er - während der Reha - wieder arbeiten. Grundsätzlich bei uns kein Problem, da wir hier eine sitzende Tätigkeit ausüben. Der Kollege hätte also durchaus sein Knie hochlegen können. Jedoch war er natürlich noch immer arbeitsunfähig geschrieben.
    Die Krankenkasse (nicht die BG) untersagte die Beschäftigung während der Rehazeit, da ansonsten der Erfolg der Reha und somit die vollständige Genesung gefährdet sei.


    Ein "Beschäftigungsverbot" muss wohl nicht unbedingt mit der BG und einem evtl. Verlust der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenhängen. Auch die Krankenkasse kann da wohl ein Wörtchen mitreden, schließlich zahlt ja auch diese die Behandlungskosten bei Krankheit/privatem Unfall ;-)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Es gibt keine "Krankschreibung", auch wenn das umgangssprachlich immer so genannt wird - es gibt nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.


    Wer arbeitsunfähig ist, darf nichts tun, was die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnte.


    Wenn aber ein Sicherheitsmitarbeiter (Revierdienstfahrer) wegen eines gebrochenen Beins seiner normalen Beschäftigung nicht nachgehen kann, dann darf er sehr wohl, etwa für die Zentrale , sitzend das Telephon bedienen.


    Das wird die Heilung seines eingegipsten Beins sicher nicht verzögern.


    Wer vom Arzt arbeitsunfähig "geschrieben" wurde, der darf sehr wohl, wenn er sich wieder fit fühlt, seine normal Tätigkeit wieder aufnehmen - das ist allein seine Entscheidung.


    Eine "Gesundschreibung" durch den Arzt gibt es nicht.


    Ich glaube, auf Wunsch wird auch jeder Arzt eine kurze schriftliche Zustimmung erteilen.
    Siehe auch: Sozialgesetzbuch im Fünften Buch § 74 "das Hamburger Modell".



    Desweiteren zum Versicherungsschutz


    § 8 (2) SGB VII.


    Sie sind versichert auf dem Weg zur Arbeit, ob Sie an Krücken laufen, mit der Bahn fahren oder dem Auto ist egal. Auch ob Sie krank geschrieben sind. Einzige Vorraussetzung, Sie müssen die Arbeit auch antreten!


    Gruß


    right...

    hahah, geschnitten aber kräfig, der Herr!!!

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.