"Krankgeschrieben" und arbeiten?

    • Erster Beitrag
    Zitat von Oktay

    [...] Jetzt sitze ich zb grad wieder in nem Objekt obwohl ich mit dicker Bronchitis und Fieber ne Woche krankgeschrieben bin. Was will man machen, Ersatz gibts keinen und ansonsten is der Auftrag futsch...oder es säße hier ein nicht eingewiesener Kollege der absolut nich weiss was er machen soll. [...]


    Du weißt schon, dass wenn Du krankgeschrieben bist Du eigentlich daheim zu sein hast und Du dann auch nicht versichert bist, falls etwas passiert? Und wenn Du Dich dermaßen ausnutzen lässt, dann bist Du echt selber schuld, wenn Du verheizt wirst. Ist eigentlich schon unverantwortlich, wenn man in dem Zustand überhaupt zum Dienst erscheint.

  • Zitat von guardian_bw


    Nie bezweifelt? Das hab ich irgendwie anders in Erinnerung.




    Frag dann auch gleich noch wie es aussieht, wenn du auf dem Weg zum Einkaufen einen Unfall baust, während du krank geschrieben bist. 8)
    (Dürfte aufs gleiche herauskommen)


    Warum? Ich bin doch nicht Einkaufsunfähig krank geschrieben, sondern Arbeitsunfähig krank geschrieben.
    Deutsche Rechtsverdreher denken nicht immer besonders logisch, wenn es um die Verweigerung von Zahlungen geht.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper

    Warum? Ich bin doch nicht Einkaufsunfähig krank geschrieben, sondern Arbeitsunfähig krank geschrieben.
    Deutsche Rechtsverdreher denken nicht immer besonders logisch, wenn es um die Verweigerung von Zahlungen geht.


    Seit wann fragt die KFZ-Versicherung ob du auf dem Weg zur Arbeit warst, oder auf dem Weg zum Einkaufen?


    usw, usw, usw,..............................

  • So so, wurde nie bezweifelt....Hört ihr euch selbst eigentlich manchmal zu? Bzw. lest ihr auch was ihr schreibt? Das bringt doch hier nix mehr. Der Thread sollte geschlossen bleiben bis die Aussage der Krankenkasse vorliegt (was wirklich das einzig Interessante ist das offen geblieben ist). Es ist doch jetzt sogar durch die BG abgesegnet das man während einer AU Unfallversichert ist. Also warum noch offen lassen?

  • Kette?


    Wenns nach mir geht nicht... auch wenn es vielleicht den einen oder anderen doch einige Nerven kostet :twisted:

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Nee, ich glaube auch, dass wir erstmal auflassen - es braucht ja niemand mehr schreiben...


    Wenn eine verlässliche Aussage einer Krankenkasse kommt, wird geprüft und ggf. geschlossen.


    So viel Selbstbeherrschung sollte jeder mitbringen.


    Wenn ich Lust/Zeit hab, frag ich auch mal bei ein paar Krankenkassen nach. Aber wohl nicht mehr diese Woche.

  • Ich glaubte vor ein paar Seiten bereits alle Fragen beantwortet zu haben....


    KEIN ARZT NIMMT MIR MEINE GRUNDRECHTE.


    (Aussnahme sind im Rahmen der Gefahrenabwehr durchgeführte Entmündigungen / Zwangseinweisungen und da sind wir hier nicht...)


    Wenn ich zum Führen eines Fahrzeugs erwiesener Weise nicht fähig bin erlischt der Versicherungsschutz, Ja. Aber es ist völlig und total Scheissegal ob ich mich auf den Weg zur Arbeit mache oder sonstwohin unterwegs bin.


    Der BG ist es im Prinzip auch völlig wurscht, sogar schriftlich...


    Private Versicherungen werden exakt wie in jedem Versicherungsfall nur nach einem prüfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.


    Äpfel und Birnen!


    Ich würde sagen, wer noch weiter dagegen argumentiert sollte bitte die gesetzlichen Grundlagen oder AZ deutscher Gerichte für die Behauptungen parat haben, "könnte", "habe mal gehört" und "bester Freund der Schwester hatte einen Hamster der war mal krank und hat gearbeitet" sind keine taugliche Diskussionsgrundlage!

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Meine KFZ-Versicherung will sich dazu nicht schriftlich äussern. Hab ne mail bekommen das ich anrufen kann wenn da Fragen bestehen. Also fürn Arsch.

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  • Zitat von Trapper

    Meine KFZ-Versicherung will sich dazu nicht schriftlich äussern. Hab ne mail bekommen das ich anrufen kann wenn da Fragen bestehen. Also fürn Arsch.


    Ruf an und sag uns was sie sagen. wir glauben dir schon. :wink:

  • Was hat denn bitte die KFZ Versicherung mit dem Topic zu tun..... :shock: :shock: :shock:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • @
    Weil ich wissen möchte ob private Versicherungen des AN in einem solchen Schadensfall vielleicht Schwierigkeiten machen könnten. - Alle Versicherungen!
    Einige kennen das vielleicht. AG : "Sie müssen doch nichts tun,sie brauchen doch nur da drinnen zu sitzen. Also wollen sie wohl nicht?"
    Hier schreibt einer der schon Schußwaffenträger mit Gipsarm im Dienst gesehen hat, welche "freiwillig"gekommen sind.
    Das man in dem Punkt skeptisch ist, was aussagen der AGs angeht ist doch logisch.


    Beim googeln findet man nichts wirklich interessantes. Nur jede Menge Statistiken das sich die Leute vermehrt krank zur Arbeit schleppen aus Sorge um den Arbeitsplatz.
    Das ironische ist, das man eine Abmahnung erhalten kann, wenn man sich bei Krankheit nicht Krankheitsgerecht verhält (also Sport,Kneipe usw.) bzw. den Empfehlungen des Arztes zuwieder handelt.(Bett hüten)
    Arbeiten zu gehen ist aber in Ordnung? Irgendwie ist der AN immer der Verlierer.



    Zitat

    Ruf an und sag uns was sie sagen. wir glauben dir schon. :wink:


    Das ist mir klar.

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  • Zitat

    Das ironische ist, das man eine Abmahnung erhalten kann, wenn man sich bei Krankheit nicht Krankheitsgerecht verhält (also Sport,Kneipe usw.) bzw. den Empfehlungen des Arztes zuwieder handelt.(Bett hüten)


    Kann man nicht. Das ist die falsche Schlussfolgerung. Wenn man derlei Aktivitäten wahrnimmt ist man Gesund, hätte also zur Arbeit kommen müssen. Daher die Abmahnung.


    Edit:


    Wenn du mit einem gebrochenem Arm in die Kneipe gehst kann dir der AG dafür übrigens auch keine Abmahnung verpassen.

  • Also prinzipiell befand ich mich im Unrecht,was ich auch ruhig zugeben kann.


    Hier mal die Antwort der KFZ- Versicherung,welche doch so kulant war sich damit zu befassen.


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