Hallo Kollegen,
meine Detektei ist seit vielen Jahren Anlaufstelle für Eltern/Elternteile von o.g. Kindern. Ich arbeite seit 10 Jahren eng mit den verschiedensten Organisationen, Behörden und Rechtsanwälten zusammen.
Zur Zeit bin ich dabei Detekteien zu finden, welche ebenfalls auf die o.g. Thematik spezialisiert sind und bereit sind, nur im Erfolgsfall ein Honorar zu verlangen (Spesen werden natürlich ersetzt). Ich mache das seit vielen Jahren und habe es bisher nicht bereut.....in keiner Richtung !
Grundsätzlich soll nur dann von den Detektiven ein Honorar verlangt werden, wenn die o.g. Kinder entweder durch die Detektei/den Detektiven "zurückgebracht", oder deren Aufenthaltsort ermittelt werden kann.
Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Nachweis, sich mit der Thematik auch tatsächlich auszukennen. Mindestens 5 erfolgreiche Ermittlungen in solchen Fällen müssen nachgewiesen werden.
Für Näheres stehe ich gerne mit Auskunft zur Verfügung.
Danke und Grüße