Besteht Reformbedarf...?

  • Haltet ihr das Bewachungsgewerbe, für ein reformbedürfiges Gewerbe, im Hinblick auf die Rechtsgebiete, Zulassungskriterien und die Ausbildung, um seine Tätigkeiten unmissverständlich ausüben zu können?

  • Es gab doch gerade eine Änderung der BewachV. Und wenn ich mir die so angucke ist es vielleicht besser alles so zu lassen wie es ist.......

  • Zitat

    Haltet ihr das Bewachungsgewerbe, für ein reformbedürfiges Gewerbe, im Hinblick auf die Rechtsgebiete, Zulassungskriterien und die Ausbildung, um seine Tätigkeiten unmissverständlich ausüben zu können?


    -> Nein.


    Wenn irgendetwas reformbedürftig ist, sind es die Kontrollorganismen & die finanziellen Eckpunkte
    im Rahmen des Globalisierungswahns.

  • Zitat von guardian_bw

    Was schwebt dir denn vor?


    Ggf. ein spezielles Gesetz das sich mit einigen Einschränkungen auch Europaweit einsetzen lässt.

  • Thales
    Meine Meinung,nein :!: Wurde ja gerade erst geändert und ist in dieser Form auch akzeptabel.

    Zitat

    Ggf. ein spezielles Gesetz das sich mit einigen Einschränkungen auch Europaweit einsetzen lässt.


    Und das hier,mit einem speziellen Gesetz,vergiß es,soll das die Angie europaweit durchdrücken??
    Das klappt doch nie.Und welche Einschränkungen? Bitte mal näher erläutern.


    Gruß Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Zitat

    Wurde ja gerade erst geändert und ist in dieser Form auch akzeptabel.


    Falls Du die Änderung der BewachV meinst, die ist in dieser Form alles andere als akzeptabel. Das lädt ja direkt zum Mißbrauch ein.

  • Zitat

    Falls Du die Änderung der BewachV meinst, die ist in dieser Form alles andere als akzeptabel. Das lädt ja direkt zum Mißbrauch ein.


    @bkabb
    Du mußt auch gegen alles wettern,oder :?: Bleib doch mal auf der sachlichen Ebene und erkläre mir mal wo die zum Mißbrauch einlädt?
    Natürlich ist das nicht die Bibel,aber die ist ja auch nicht perfekt :twisted:

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Nein, nicht gegen alles. Aber ich halte überhaupt nichts davon dass nun Bescheinigungen aus dem Ausland akzeptiert werden sollen.


    Zitat

    Insbesondere können von der den Antrag stellenden Person Nachweise verlangt werden, die Rückschlüsse auf ihre Zuverlässigkeit sowie auf erforderliche Mittel oder Sicherheiten nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 der Gewerbeordnung erlauben. Als solche Nachweise sind Unterlagen ausreichend, die von den zuständigen Behörden des Niederlassungsstaats ausgestellt wurden und die belegen, dass die Erfordernisse erfüllt werden. Werden im Niederlassungsstaat solche Unterlagen nicht ausgestellt, so können sie durch eidesstattliche Erklärung der den Antrag stellenden Person oder nach dem Recht des Niederlassungsstaats vergleichbare Handlungen ersetzt werden.


    Aber naja, sowas lässt sich wahrscheinlich auf Dauer ohnehin nicht vermeiden. Trotzdem gefällt es mir nicht. Und das ist es auch was meiner Meinung nach zum Mißbrauch einlädt.


    Zitat

    ) Ist für die angestrebte Tätigkeit nach § 34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung eine Sachkundeprüfung vorgesehen, so ist der den Antrag stellenden Person nach ihrer Wahl stattdessen die Teilnahme an einer ergänzenden Unterrichtung zu ermöglichen. Die Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 sind in einem solchen Fall so auszugestalten, dass sie eine der Sachkundeprüfung vergleichbare Beurteilung der Qualifikation erlauben.


    Und was man sich dabei gedacht hat verstehe ich auch nicht. Bin aber mal gespannt wie das dann in der Praxis aussieht



    Edit: Wenn ich mir das so durchlese finde ich es richtig belustigend das wir gerade in einem anderen Thread darüber streiten ob es Sinn macht die SKP zu verschärfen :wink:

  • Zitat von guardian_bw

    Thales


    wie stellst du dir das vor? Worum geht es dir genau?



    Zunächst möchte sagen, dass ich eine Frage an Euch gerichtet habe und diese nicht unbedingt befürworte oder als Umgesetzt sehen möchte.


    Aber gut, die Reform ist ja schon im Gange oder sie läuft an – siehe die DIN EN 15602, die Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder der Gedanke, dass die privatverbandlich geschaffene DIN 77200 ggf. ein Ersatz im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen nach § 34a GewO sein könne.


    Letzteres sollte meiner Meinung nach ,in jedem Fall für das ganze Bewachungsgewerbe erfolgen, auch wenn, dann die allgemeine Berufs- und Gewerbefreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG empfindlich berührt werden könnte.


    Zu anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Tarifrecht sollte festgeschrieben werden, dass es im jeweiligen Land einen Mindestlohn gibt, der auch von anderen Dienstleistern, aus anderen Staaten nicht unterboten werden darf (das gilt auch für alle anderen Berufsgruppen).
    Den Ausbildungsstand darf man nicht in Frage stellen und im Zuge der Globalisierung steht aber schließlich immer noch der Gedanke, dass andere Dienstleister, mit ihren, im eigenen Land ausgebildeten Kräften und deren erworbenen Zulassungsvoraussetzungen, Tätigkeiten in anderen Ländern ausführen und damit z.B. die Sachkundeprüfung in der BRD übergehen könnten. Das halte ich für nicht so ausschlaggebend, da in anderen europäischen Ländern auch gut Ausgebildet wird.


    Das von mir angedachte Gesetz (EU-Recht), sollte daher, als Dach dienen und die einzelnen, in den jeweiligen Ländern vorherrschenden behördlichen Anforderungen berücksichtigen. Ferner muss es ausschließen, dass Tarife unterboten werden und das ohne Ausnahme.


    Eine Euro-Lizenz für Sicherheitskräfte könnte als weitere Wertschöpfung ins Leben gerufen werden (zum Teil schon geschehen). Ich denke hierbei wäre ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit geschaffen. Die Abgrenzung von Privat und Öffentlich ist ebenfalls zu überdenken.


    Das sind ein paar meiner Gedanken und ich würde mich freuen wenn wir das Thema weiter aufarbeiten.

  • Zitat von Thales

    Die Abgrenzung von Privat und Öffentlich ist ebenfalls zu überdenken.


    Ich hab mir jetzt nur mal einen Punkt herausgepickt...


    Ich gehe davon aus, dass du damit die Aufweichung der hoheitlichen Aufgaben meinst?
    Davon abgesehen, dass vielerorts bereits die Abgrenzung im öffentlichen Bereich aufgeweicht wird (Citystreifen, Dienstleister entweder alleine oder auch zusammen mit Angestellten/Beamten der Ordnungsbehörden) und das je nach Ausgestaltung des Vertrags und den damit verbundenen wahrzunehmenden Tätigkeiten und Aufgaben auch rechtlich einwandfrei sein kann,
    ich möchte eigentlich keinem privaten Wachmann Hoheitsrechte geben. Es muss immer eine klare Grenze zwischen Staat und seinen hoheitlichen Aufgaben und profitorientierten Unternehmen geben.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Sorry, da hab ich mich etwas Unklar ausgedrückt! Ich meinte die Abgrenzung des privaten und dem öffentlichen Verkehrsraum und/oder der Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr.


    Hierbei denke ich nicht an die Erlaubnis, durch die zuständige Behörde, sondern vielmehr, an eine einheitliche Grundausbildung für alle, die sich mit dem Sicherheit, bezogen auf den Schutz von Leben oder Eigentum beschäftigen anzustreben ist.


    Deinen Gedanken finde ich sehr gut – auch ich möchte keine weitere Ausweitung oder Übertragung der hoheitlichen Befugnisse auf private Sicherheitsunternehmen.


    Die Nachfrage ist von öffentlichen Auftraggebern, bezogen auf Sicherheitsdienstleitungen, besonders aus Gründen der Kosteneffizienz enorm angestiegen. Die Regelungen zur Beleihung als klassische Form der Übertragung von hoheitlichen Befugnissen sind zwar geregelt, aber auch hier ist der Ausbildungsstand oft nicht ausreichend und ich sehe überwiegend Qualität und auch Brauchtum schwinden.

  • Zitat

    Hierbei denke ich nicht an die Erlaubnis, durch die zuständige Behörde, sondern vielmehr, an eine einheitliche Grundausbildung für alle, die sich mit dem Sicherheit, bezogen auf den Schutz von Leben oder Eigentum beschäftigen anzustreben


    Die haben wir doch 8)


    Zitat

    Die Nachfrage ist von öffentlichen Auftraggebern, bezogen auf Sicherheitsdienstleitungen, besonders aus Gründen der Kosteneffizienz enorm angestiegen. Die Regelungen zur Beleihung als klassische Form der Übertragung von hoheitlichen Befugnissen sind zwar geregelt, aber auch hier ist der Ausbildungsstand oft nicht ausreichend und ich sehe überwiegend Qualität und auch Brauchtum schwinden.


    Sehe ich nicht so,ich arbeite im öffenlichen Bereich,mit der Lapo zusammen und unser Ausbildungsstand ist laut Polizei einer der höchsten :!:
    Wir haben sogar Meister,die bei uns rumtappeln :lol:


    Gruß Wolfman.

    Semper fidelis
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  • Guardian... vergiss Deine Vergangenheit... und lebe den Tag... Du bist jetzt Secu, soweit ich weiß....
    :wink:
    (Vergangenheit haben viele wie Du!:mrgreen: )
    Wir sind hier nicht im Polizeiforum und müssen uns hier nicht über "Unterwanderung" der staatlichen Hoheit beschweren!
    Nein!
    WIR FREUEN UNS DARÜBER!
    Das schafft nämlich Jobs und Arbeit!
    Und wir, als "echte" sind gut!


    Ich kann echt nicht nachvollziehen warum Du ständig den Finger hebst, wenn unsereiner mal wieder einen Job mehr im öffentlichen Bereich abgefasst hat!
    Nochmal
    Vergiss Deine Vergangenheit und komm endlich mal an...
    Bei uns!


    Sorry musste sein!

  • Wolfman


    Sicher, dass sind nicht alle und ich korrigiere meine Aussage von oft nicht ausreichend auf teilweise nicht ausreichend.



    Bei der Übertragung von hoheitlichen Rechten, sollte geklärt werden, ob nicht durch die dadurch entstehenden Befugnisse der Strafverfolgung von privaten - im Sinne des Sozialstaatsprinzips -, der Resozialisierungsgedanke gefährdet ist.

  • Zitat von Faultier

    Und wir, als "echte" sind gut!


    Leider sollte man das realistisch sehen: Die "Guten" sind in der absoluten Minderheit. Zu viele rennen hier schlecht oder gar nicht ausgebildet im Gewerbe rum, als das man von "jawoll, das können wir" reden könnte.


    Abgesehen davon, dass Thales hier gar nicht die Übertragung hoheitlicher Rechte wollte und ich ja durchaus unter bestimmten Voraussetzungen z.B. die Citystreifen befürworte:
    Hoheitliche Aufgaben gehören grundsätzlich auch in staatliche Hand. Dabei bleibe ich.
    Und damit meine ich insbesondere Maßnahmen, die Grundrechtseingriffe darstellen (und da sind wir recht schnell dabei, alleine die in bestimmten Bereichen alltägliche IDF mit der damit oft verbundenen Durchsuchung von Personen gehört dazu), aber auch z.B. die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.


    Ich möchte in keinem Fall erleben, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einem profitorientierten Privatunternehmen übertragen wird (selbst wenn die noch so gut ausgebildet sind). Ich kann zur Not noch damit leben, dass Owis von solchen Unternehmen festgestellt und bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht werden, aber auf keinen Fall möchte ich sehen, dass Private Verwarnungsgelder anbieten und diese dann vielleicht auch noch bar kassieren (wie es ja derzeit noch in zahlreichen Bundesländern Praxis bei der Polizei ist).


    Und mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da, auch zahlreiche Kollegen im Secu-Kreis stimmen da zu. Meine Vergangenheit hat hiermit auch nur am Rande zu tun.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Die Abgrenzung von unserem Job zu den Kollegen mit hoheitlichen Rechten steht außer Frage
    (sorry, wenn das nicht so rüber kam)

    Zitat

    Bei der Übertragung von hoheitlichen Rechten, sollte geklärt werden, ob nicht durch die dadurch entstehenden Befugnisse der Strafverfolgung von privaten - im Sinne des Sozialstaatsprinzips -, der Resozialisierungsgedanke gefährdet ist.


    Strafverfolgung war... und wird nie unser Job sein...


    Ich mag einfach nur nicht, wenn mögliche Aufgaben innerhalb des gesetzlichen Rahmens für uns immer an den Scheißern in unserem Gewerbe festgemacht werden - scheitern.
    Ich sehe überhaupt nicht ein, das die Profis unter uns sich nicht an solchen Stellen / Jobs platzieren sollen/können.
    (nun, wo's an Kohle mangelt erst recht!)
    axo: Ich spreche hier von "uns"... also nicht vom Hundeshit an der Hacke!


    Steck Dir ein sehr hohes Ziel... und Du wirst ein hohes erreichen... :wink:

  • Ich möchte hier eigentlich meinen Gedanken nicht völlig freien Lauf lassen – da ich sonst eine Menge schreiben muss!


    Diese EURO-LIZENZ „wie ich sie jetzt mal nenne“ könnte gezielt, den vom Faultier angesprochenen „Profis“ ein artgerechtes Dasein ermöglichen.


    Daraus erfolgt für mich im Ergebnis, dann auch, mehr und mehr, die Einschränkung des staatlichen Gewaltmonopols, für die Gefahrenabwehr, durch private Sicherheitskräfte für die Zukunft, bezogen auf ausgewählte meist schon vorhandene Tätigkeitsbereiche oder Objekte.


    Die Strafverfolgung muss aber hier die Begrenzung darstellen und darf keinesfalls unterwandert werden. Wäre es anders, so würde sicherlich der Problemkreis „Sicherheit für Reiche auf Kosten der Armen“ entstehen und damit ist ein allgemeines Prinzip des GG und damit auch das verfassungsrechtliche Sozialstaatprinzip gefährdet.

  • Zitat von Faultier

    Strafverfolgung war... und wird nie unser Job sein...


    Ich mag einfach nur nicht, wenn mögliche Aufgaben innerhalb des gesetzlichen Rahmens für uns immer an den Scheißern in unserem Gewerbe festgemacht werden - scheitern.
    Ich sehe überhaupt nicht ein, das die Profis unter uns sich nicht an solchen Stellen / Jobs platzieren sollen/können.
    (nun, wo's an Kohle mangelt erst recht!)
    axo: Ich spreche hier von "uns"... also nicht vom Hundeshit an der Hacke!


    Steck Dir ein sehr hohes Ziel... und Du wirst ein hohes erreichen... :wink:


    Die Frage ist nur wie man diese Abgrenzung rechtlich durchsetzen kann?!
    In diesem Fall müssten weitere gesetzliche Bestimmungen erlassen werden welche zwangsweise das Bürokratenchaos noch undurchsichtiger machen.
    Denk doch nur mal an die Damen und Herren von unseren Ordnungsämtern (öffentlicher Dienst) die blicken ja so schon kaum mehr durch.
    Ich denke dass sich das so leicht nicht realisieren lässt.
    Oder aber man hebt die Anforderungen allgemein auf ein höheres Podest.
    Dann fallen aber auch viele durch die überwiegend Sepperatwachdienst orientiert arbeiten.


    Gruss Mc`lite

    "Wenn ihr es nicht erfühlt, ihr werdet's nicht erjagen."
    Johann Wolfgang von Goethe

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