Besteht Reformbedarf...?

    • Erster Beitrag

    Haltet ihr das Bewachungsgewerbe, für ein reformbedürfiges Gewerbe, im Hinblick auf die Rechtsgebiete, Zulassungskriterien und die Ausbildung, um seine Tätigkeiten unmissverständlich ausüben zu können?

  • Nicht zuletzt war es ein bestimmtes Kundenklientel, die danach geschrien haben.


    Nur verschließt sich dieser Kreis weil eben hier ganz klar der Preis und nicht die Qualität entscheidend ist.
    In der Schweiz erhält nicht das günstigste Angebot den Zuschlag. Wäre mal eine Überlegung wert und ein Schritt in richtung Qualität.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Erkannt schon....gefordert auch.
    Nun sollten sie sich auch dazu bekennen. Denn das Regelwerk ist echt gut.
    Auch die Kontrollen beim Audit sind ausreichend. Wenn es nicht grad ein exotischer Zertifizierer ist.
    Und es gibt ausserdem nur eine einzige Stelle, die auch füpr die DIN 77200 Akkreditiert ist.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Die DIN hat ja nichts mit der Qualifizierung der Mitarbeiter oder der Unternehmer zu tun.


    Sie legt lediglich die Regeln fest in welcher Form das Unternehmen zertifiziert wird.
    Je Qualifizierter die Mitarbeiter, umso besser auch das Ergebnis beim Audit.


    Wenn Du die Regeln nicht kennst, lese sie dir mal durch.
    Wenn Du die nicht hast oder bekommen kannst, gib mir bescheid. Ich kann sie schicken.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Hallo und Guten Morgen !


    Das Regelwerk gem. 77200 ist mir bekannt.
    Und auch das Regelwerk gem. DIN kann ich mir ggfs. heranziehen.


    Doch es ändert nichts an m.M., dass die Regelwerke inhaltlich zwar völlig okay sind, aber ein zertifizierter Betrieb noch lange nicht auch ein Qualitätsbetrieb ist.


    Und das liegt bestimmt nicht daran, dass es vielleicht manch "schlechte" Mitarbeiter gibt.


    Für die Einstellung, die Aus- und Weiterbildung oder die Lohnzahlung gem. Tarifrecht ist immer die Betriebsleitung zuständig !


    Viele Betriebe um- oder hintergehen die Regeln der Zertifizierung, aber werben groß und breit mit der Zertifizierung !


    Diese Meinung habe ich nicht als "Vorurteil" oder als "Stammtischparole", sondern weil ich solche Fälle selbst erlebt habe !


    Deswegen : Verschärfte und unabhängige Kontrollen fehlen !


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Sicher ist unklar ob, die DIN 77200 einen funktional äquivalenten Ersatz des § 34a GewO bieten kann. Die DIN 77200 ist anders als § 34 GewO eine freiwillige Empfehlung des DIN und die gesetzliche Inbezugnahme fehlt. Grundsätzlich sind bei einer Gegenüberstellung unterschiedliche Ansätze in der Ausrichtung beider Normenkomplexe zu erkennen.


    Und die Gleichwertigkeit beider ist von vornherein nur für die Sicherheitsdienstleistungen , die eine Bewachungstätigkeit im Sinne des § 34a Abs. 1 S.1 GewO darstellen.


    Ich meine nur: „Sollten nicht beide Normenkomplexe vereint werden“?

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