ISt das ein Ausschlußkriterium fürs Sicherheitsgewerbe?

  • Hallo ich habe mal eine frage und zwar muß ich dafür etwas weiter ausholen.


    Ich hab im Dezember 2007 eine Wohnung gekauft und heute habe ich Post vom Amtsgericht bekommen wo mein Verwalter mich verklagt weil noch offene Beträge da sind bevor ich eigentümer war.
    Meine Angst ist jetzt wenn eine Firma meine Zuverlässigkeit überprüft und bei Gericht eine anfrage macht ist das ein Ausschlußkriterium für unsere Brance? Ich befinde mich nämlich grade in einer schulung zur Sachkundeprüfung und zum Ticketprüfer. Und jetzt habe ich angst das ich daraus fliege und später nicht arbeiten darf weil es ist ein Praktikum vorgesehen.
    Hoffe die frage ist verständlich und mir kann einer einen tip geben bzw. sagen ob ich noch arbbeiten darf oder nicht


    Mfg Alex

  • Nur weil du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hast? (das vermute ich zumindest)
    In dem Fall mach dir mal keine Sorgen.
    Das besagt lediglich erst mal das da irgendjemand Geld von dir haben will.....es besagt noch nicht mal ob es ihm zusteht.
    Erst wenn du Pfändungen,negative Schufa und ähnliches hast könnte das Stellenweise ein Problem sein.


    Auch ein laufendes zivielrechtliches Verfahren ist deine Privatangelegenheit und sollte keine Auswirkung auf deine Unbedenklichkeit haben. -Ein strafrechtliches Verfahren wäre natürlich etwas anderes.

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