Entsendegesetz: BDWS-Präsident begrüßt Entscheidung des Bundesrates
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Wolfgang Waschulewski, begrüßt die heutige Entscheidung im Bundesrat, Sicherheitsdienstleistungen in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufzunehmen. „Damit besteht nach einer fast zweijährigen politischen Auseinandersetzung endlich Klarheit für private Sicherheitsunternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Auftraggeber“, so Waschulewski.
Wie geht es weiter?
Die zuständigen Gremien im BDWS werden in den kommenden Wochen über den weiteren Fahrplan beraten. „Da es im politischen Entscheidungsprozess entgegen den ursprünglichen Planungen zu deutlichen Verzögerungen kam, kann der im Juni 2008 mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) vereinbarte Mindestlohn-Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen nicht wie geplant am 1. Mai 2009 in Kraft treten“, stellt Wolfgang Waschulewski auf eine Herausforderung ab. Während über das In-Kraft-Treten auch mit dem Tarifpartner noch zu verhandeln sei, gebe es jedoch über die Höhe keinen Diskussionsbedarf mehr. Der Vertrag sieht Mindeststundenlöhne für einfache Sicherheitsdienstleistungen im Separat- und Objektschutzdienst zwischen 6,00 € in den neuen Bundesländern und Berlin sowie 8,32 € in Baden-Württemberg vor.
http://www.bdws.de/cms/images/…%20AEntG%20im%20BdRat.pdf