persönliche Schufaauskunft

    • Erster Beitrag

    Hi Leute,


    ich hab mal eine kurze Frage.


    Ist das normal das ein Arbeitgeber im GuW die persönliche Schufaauskunft eines Mitarbeiters verlangt und ihm die "normale" Schufaauskunft für Arbeitgeber nicht reicht.
    Ich meine in der "normalen" Arbeitgeber Schufaauskunft steht ja schließlich auch drinnen das es über denjenigen keine negativen Einträge gibt.
    Das müsste doch meineserachtens nach langen, oder wie seht ihr das?


    Ich bin jetzt mittlerweile über 8 Jahre im GuW-Bereich tätig, aber bis jetzt musste ich noch niemals eine persönliche Schufaauskunft abgeben.


    Vielleicht könntet ihr mir ja eure Erfahrungen mal mitteilen.


    Vielen Dank erstmal

  • Zitat von WTU_Kunde

    hallo wr...was ist denn eine "übigen Versicherungsabschluß" ?? und wer hat denn hier gegen Gesetze verstossen und Kredite an Minderjährige vergeben? Ich kann mich nur an eine Sparkasse erinnern, der dieses einmal vorgeworfen wurde, ansonsten würde ich Dir doch empfehlen, solche unqualifizierten Äußerungen sein zu lassen...w i r blöden Kunden sind es, die Euch das Gehalt bezahlen...aber das scheinen manche immer wieder zu vergessen...


    Hallo WTU-Kunde,


    keine Ahnung warum du hier so angespannt reagierst, ich meinte übrigens die KKB Bank. Und die war doch wirklich für einen sehr lockeren Kreditabschluß mit hohen Zinsen bekannt. Aber diese Bank gibt es ja zum Glück nicht mehr. Also würde ich sagen es gab solche Fälle.


    Das diverse Banken mit einem Kredit gleich zur Absicherung eine Lebensversicherung verkaufen ist auch gängige Praxis, also auch nicht irgendwo hergeholt.


    Aber dann vielleicht eine klitzekleine Einschränkung, wir sind uns beide einig das du ein Mitarbeiter eines Kunden bist und nicht D E R Kunde, oder? Damit bist du genauso eine Kostenstelle wie die Dienstleistung Geld und Wert-Transport. Woher dann die Feststellung das du na sagen wir mal ausgerechnet mein Gehalt bezahlst?


    Dabei muß ich dir leider sagen, und in einer Menge Beiträge habe ich daran keinen Zweifel gelassen, ich arbeite in keinem Sicherheitsunternehmen.


    Ich mache dir einen Vorschlag ließ hier mit, gib Tipps wo sie angebracht sind, aber lasse diese Karte -Ich als Kunde- einfach stecken. Ich denke wir sind beide nicht in der Machtposition das wir über die Beendigung oder Weiterführung einer solchen Dienstleistung wie den GuW-Transport alleine entscheiden können.


    Gruß WR

  • guwvieh


    Deine Einstellung kann ich nachvollziehen. Keine Frage. Wenn der AG jetzt eine Schufa-Erklärung verlangt, bedarf es einer nachträglichen Ergänzung Deines Arbeitsvertrages.


    Faultier


    Wenn jemand ein Macher ist und eine Bruchlandung gemacht hat, was ja in der heutigen Zeit durch die äusseren Umstände sehr leicht ist, dann kann er in der Schufa auch eine Mio. stehen haben. Die negative Bewertung ergibt sich doch aus dem Nichtnachkommen der finanziellen Verpflichtungen. Da kann es auch zu einer Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher kommen, ohne daß ein Jobverlust akut wird. Man muß sich nur kümmern und eine EV vermeiden. Solange regelmäßig gezahlt wird passiert da gar nichts. Da macht auch kein AG etwas, weil es ihm einfach nicht zusteht.


    Tom511


    Bei uns bezahlt es der AG, wenn der MA vor einem bestimmten Stichtag eingestellt wurde, dann steht nämlich die Kostenübernahme im Arbeitsvertrag. Bei allen anderen sind die Kosten für die Steuererklärung bestimmt.


    ws.ermittler


    Ich kenne Deinen Background nicht, darum erlaube ich mir die Anmerkung, daß es sich nicht um eine einzelne Rechtsmeinung handelt, sondern um eine Beispieldarstellung der Rechtslage. Der Kunde verlang diese Nachweise nicht. Er erwartet diese, da diese Pflicht für BDGW-Mitgliedsunternehmen sind, siehe auch BDGW-Satzung §5 Abs. 3.
    Deine negative Einstellung zu den MA, die aus dem Pool der Arbeitsagentur kommen, kann ich nicht nachvollziehen. Es geht hier nicht um die klassischen Wasch-/Sicherheitsmitarbeiter. Egal wo und als was man arbeitet, wenn das Vermögen und die Leistungsbereitschaft nicht vorhanden sind, dann wird es einfach nichts, egal wo man herkommt. Unabhängig davon gelten Arbeitsverträge und der AN ist als Vertragspartner kein Sachgegenstand. Das unternehmerische Risiko auf den AN abzuwälzen halte ich für völlig abwegig! Sorry, aber so läuft es einfach nicht!

  • lieber WR...ich finde Deine Einstellung ein wenig arrogant, DU hast angefangen rumzupöbeln, jetzt mach mal nicht auf weltmännisch und jovial. Vielleicht bist DU nicht in der Position Entscheidungen zu treffen, mag sein, ich vielleicht schon....wiewillst DU das beurteilen können? Aber das lass mal meine Sorge sein, halte Dich in Zukunft einfach mit unqualifizierten, nicht nachgewiesenen Globalanschuldigungen zurück...tut dem Forum und Deinem Ruf nicht gut

  • Schufa für den Arbeitgeber ???


    Bin seit 4 Jahren beim gleichen WTU, bisher reichte immer die einfache " ... sind nur positive Eintragungen gespeichert",
    Jetzt verlangt der AG die genaue Schufa (Eigenauskunft) mit Zahlen, Vertragspartnern, ect.
    Wir vermuten das man u.a. diese verwenden will, um unliebsame Langzeitmitarbeiter loszuwerden.
    Hintergründe dafür stehen jetzt mal auf einem anderen Blatt.


    Frage ist : dürfen die eine Eigenauskunft tatsächlich verlangen und wenn ja, wo steht das ?

  • Zitat von Balisto

    Das hat sich der BDGW in die Dienstanweisung geschrieben.
    Ob es Rechtens ist, ist fraglich.


    Eine Schufa Eigenauskunft als DA? Kannst Du mir das etwas näher bringen bzw mir mal nen Link zeigen wo da was hinterlegt oder niedergeschrieben ist?

  • Zitat von watchingdog

    Schufa für den Arbeitgeber ???
    Bin seit 4 Jahren beim gleichen WTU, bisher reichte immer die einfache " ... sind nur positive Eintragungen gespeichert",
    Jetzt verlangt der AG die genaue Schufa (Eigenauskunft) mit Zahlen, Vertragspartnern, ect.
    Wir vermuten das man u.a. diese verwenden will, um unliebsame Langzeitmitarbeiter loszuwerden.
    Hintergründe dafür stehen jetzt mal auf einem anderen Blatt.
    Frage ist : dürfen die eine Eigenauskunft tatsächlich verlangen und wenn ja, wo steht das ?



    Genau darum ging die Diskussion seit Beginn dieses Themas.
    Bei uns (Unicorn) verlangt das seit einigen Jahren der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat. Ob das eine Forderung des BDGW ist kann ich nicht sagen.
    Deine Bedenken sind auch meine, abgesehen von anderem Blödsinn, den der Arbeitgeber mit unseren Daten anstellen kann. Beispiele über illegale Datenbeschaffung und Mißbrauch durch deutsche Unternehmen gibt es gegenwärtig genug.
    Der Verlauf der Diskussion hat in mir allerdings den Verdacht aufkommen lassen, daß entweder hier fast nur Chefs posten oder viele User dem Problem völlig "blauäugig" gegenüber stehen und der eigenen Firma ihre persönlichsten Daten vollkommen unkritisch anvertrauen, daß es mir schon leid tun könnte.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Fump
    Die DA gibt es nur auf das Papier.


    guwvieh
    Schau in der DA mal auf die Seiten 10+11, versteckt in (9).
    :twisted: Warum wohl versteckt, weis der BDGW das es auf sehr dünnen Eis ist? :twisted:


    Das mit dem GBR ist veraltet, habt ihr nicht den neuen Aushang über die Schufaauskunft.
    Identischer Aushang sollte in allen Niederlassungen von Kötter, SL und UC sein.

  • Die Schufa unterscheidet nicht umsonst 3 oder 4 Schufaberichte von dem einer die Eigenauskunft mit allen Merkmalen und Daten zur Person ist.
    Wenn ein AG jetzt die Eigenauskunft verlangt, bewegt er sich wohl eher ausserhalb dessen was das Bundesdatenschutzgesetz dafür vorgesehen hat... wenn der potentielle AN seine Eigenauskunft (Das Ding heisst ja nicht umsonst Eigenauskunft) weitergibt, ist das seine Sache (ohne gibts dannn eh keinen Job) aber wenn hier eine Institution diese Form der Herausgabe zur offiziellen Regelung macht, läuft hier was falsch. *grybel*

  • Zitat von Balisto


    guwvieh
    Schau in der DA mal auf die Seiten 10+11, versteckt in (9).
    :twisted: Warum wohl versteckt, weis der BDGW das es auf sehr dünnen Eis ist? :twisted:


    Das weiß der BDGW schon und unsere Firmen wissen`s auch.
    Ein Beispiel zu Verstößen gegen den Datenschutz:
    Da gibt es doch Firmen, wo Mitarbeiter, die aus dem Krankenstand zurückkehren, einer Befragung unterzogen werden und die gewonnenen Daten dann gesammelt werden! Empörend! :mecker:
    Bei uns läuft das schon seit Jahren so, daß aus dem Krankenstand zurückkehrende Mitarbeiter befragt werden, wofür extra ein leitender Mitarbeiter aus Hannover anreist.
    Frage: Glaubt wirklich jemand, daß dafür ein leitender Mitarbeiter aus Hannover zu den einzelnen Standorten deutschlandweit fährt, diese Gespräche führt und dann alles wieder "vergißt" was ihm der wieder gesunde Kollege erzählt hat?
    Der Versuch einer Antwort: Er macht sich natürlich Notizen und bei passender Gelegenheit kann man gegen den betreffenden vorgehen. Bevor mir wieder jemand empört antwortet und die Firmen in Schutz nimmt: das wird uns natürlich niemand bestätigen und bei einer eventuellen Kündigung wird auch nicht die Krankheit der Kündigungsgrund sein.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

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