Hallo erstmal, wie ich sehe seid ihr alle ein bisschen genervt von dem thema WSK.
Ich habe allerdings ein problem auf das ich bis jetzt keine antwort gefunden habe. überall im internet liest man nur von einer WSK nach §7 waffg. dort steht drin:
§ 7
Sachkunde
(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
(2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschliesslich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen.
soweit alles klar bis hierhin.
mein Problem ist aber das ich die waffensachkunde nach §10 gemacht habe, dort steht (ich klemm mir mal den rest)
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schiessen
kann mir jetzt mal einer sagen was bei meiner anders ist?? ist die besser, schlechter oder gleichwertig? oder sind das 2 komplett andere sachen? ich seh echt nicht mehr durch. die SuFu hat leider zu keinem brauchbaren ergebnis geführt. auch wikipedia hat mich im stich gelassen.
Vielen dank für eure hilfe, ich weiss das dass thema nervig ist...
mfg Pritstift