WSK nach §10 Waffg

  • Hallo erstmal, wie ich sehe seid ihr alle ein bisschen genervt von dem thema WSK.
    Ich habe allerdings ein problem auf das ich bis jetzt keine antwort gefunden habe. überall im internet liest man nur von einer WSK nach §7 waffg. dort steht drin:


    § 7
    Sachkunde
    (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
    (2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschliesslich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen.


    soweit alles klar bis hierhin.


    mein Problem ist aber das ich die waffensachkunde nach §10 gemacht habe, dort steht (ich klemm mir mal den rest)


    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schiessen


    kann mir jetzt mal einer sagen was bei meiner anders ist?? ist die besser, schlechter oder gleichwertig? oder sind das 2 komplett andere sachen? ich seh echt nicht mehr durch. die SuFu hat leider zu keinem brauchbaren ergebnis geführt. auch wikipedia hat mich im stich gelassen.


    Vielen dank für eure hilfe, ich weiss das dass thema nervig ist...


    mfg Pritstift

  • sicher das dass nur ein druckfehler sein kann??? ist ja schliesslich ein amtl. dokument und alle anderen absolventen haben auch nach §10 gemacht. iss ja kein wunder das ich darüber nichts finden kann. kann auch gerne ne kopie online stellen, steht wirklich $10 drauf....


    lg pritstift

  • alles klar, ich glaube ich habe das problem gefunden.


    in der Übschrift steht:


    "Der Prüfungsausschuss für den Sachkundenachweis nach §7 Waffg"


    unten steht allerdings:


    hat in einer Prüfung vor dem Ausschuss am xx.xx.xxxx nachgewiesen, das er die erforderliche Sachkunde für eine Erlaubnis nach §10 Waffg zum Führen einer Schusswaffe für Revolver und Pistole .38 spezial/9mm besitzt.


    Ich denke damit hat sich das Problem geklärt.... Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!! :roll: :roll: :roll:


    Mfg Pritstift

  • Sollte jemand einen guten Therapeuten suchen.... ==> Gelbe Seiten!


    Meiner kann leider keine Termine mehr annehmen - nach unserer letzten gemeinsamen Sitzung ist er stark suizidgefährdet :twisted:


    Weia Weia...

  • Zitat von Pecunia

    KLAUS, DU Vollidiot!!!!


    BIELEFELD, Deine Tochter H A S S T Dich....genauso wie der Rest der WELT!!!!


    Och Schatzi.......


    Wenn schon dann bitte SIE für Dich. Das Inder-Nett ist kein rechtsfreier Raum und Du hast genügend Sachen getippselt, um Dich auch ohne IP einwandfrei Identifizieren zu Können. Mangelnder IQ ist kein Rechtfertigungsgrund für schlechtes Benehmen, Alkohol auch nicht.
    Ich werde mir noch Überlegen, ob es die Mühe wert ist.


    Edit:
    Hast Recht Fump, der letzte Satz war doch zu persönlich und geht mir nichts an. Deswegen habe ich ihn gestrichen.

  • Ohne Dir zu nahe treten zu wollen Klaus.... angegriffen und beleidigt zu werden, ist auch keine Rechtfertigung es gleich zu tun und ebenfalls beleidigend zu werden. Manche Dinge sollte man sich schlicht denken und dann einfach dabei belassen oder aber seine Schritte still einleiten... und nicht einen ähnlichen niveaulosen Tiefflug hinlegen. :(

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