Habe einen Auftrag jetzt bekommen und wollte wissen, ob man gesetzlich die Stundenzettel aufbewahren muss.
Ich arbeite an 3-4 Tage in der Woche und habe Arbeitsstunden, die zwischen 5 - 13 Stunden liegen.
Am Monatsende bekommt die Auftragsfirma eine Rechnung, die wie folgt lautet:
Für 100 Stunden im Monat März 2008 berechne ich Ihnen
100 Stunden x 10 Euro 1000,00 Euro
zzgl. 19 % MwSt.
Gesamtsumme
Muss man jetzt gesetzlich die Stundenzettel aufbewahren? Weiss das jemand zufällig hier?
Vlg Jenny