Hallo,
habe da mal eine Frage, würde gerne wissen ob ich einen Tonfa oder auch ASP führen darf, wenn ich das Hausrecht habe, auf dem Grundstück aber gerade eine private feier läuft.
Gruss
erix
Hallo,
habe da mal eine Frage, würde gerne wissen ob ich einen Tonfa oder auch ASP führen darf, wenn ich das Hausrecht habe, auf dem Grundstück aber gerade eine private feier läuft.
Gruss
erix
ähem mal ne ganz dumme frage.
wozu in gottes namen brauchst du auf einer privaten!!! Veranstaltung nen Tele bzw. ne Tonfa?
bisserl den Dicken markieren? (ein Schelm wer böses dabei denkt)
Vielleicht hilft dir der Link unten
Ja..hab ich gestern schon gelesen
Wie sähe es denn allgemein aus mit Schlagstöcken?
Wenn man volljährig ist darf man sie doch führen wie man will, oder eta nicht?
@ erix,
bist du schon volljährig :twisted:
was soll das ganze werden wenn es fertig ist
Zitat von erixJa..hab ich gestern schon gelesen
Wie sähe es denn allgemein aus mit Schlagstöcken?
Wenn man volljährig ist darf man sie doch führen wie man will, oder eta nicht?
Es ist streng verboten und ein Kündigungsgrund, im Dienst Waffen aller Art zu führen (ausser, das wird per schriftlicher Dienstanweisung AUSDRÜCKLICH gefordert)....was sollte es auch nützen, wenn du dich damit verteidigst, wirft die Firma dich raus oder mahnt dich zumindestens ab, weil du gegen Dienstvorschriften verstossen hast, und eine Anzeige dürfte es evtl. auch noch dazu geben. Job weg, Anzeige am Hals-da würde ich das Ding doch lieber zu Hause lassen!!! Da du schon so fragst, nehme ich auch an, dass Schlagstöcke eben nicht dienstlich gefordert werden....ansonsten schliesse ich mich Dan Kai an!
PS Du bist nicht privat auf dieser Feier, oder??
Ich meine natürlich wenn ich ausserhalb des Berufes dorthingehe, den ASP führe weil ich mich dann sicherer fühle.
Ist es gesetzlich verboten Waffen dieser Art zu führen?
Damit sollte deine frage beantwortet sein
Zitat von Bundesrepublik DeutschlandAlles anzeigen§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
1.
der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
2.
der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
3.
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
(3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1.
auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
2.
auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),
3.
soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,
4.
auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.
Danke!
Aber daraus ergibt sich für mich eine neue Frage:
Angenommen ich bin beteiligter an einer Theateraufführung, sei es Backstage oder als Schauspieler, so wäre ich berechtig eine Waffe mitzuführen?
Also zur Öffentlichkeit weiss ich nun bescheid, aber privatfeier, mit Gästeliste, bzw. Einladungen ist net öffentlich, gell?
Zitat von erix
Angenommen ich bin beteiligter an einer Theateraufführung, sei es Backstage oder als Schauspieler, so wäre ich berechtig eine Waffe mitzuführen?
Also zur Öffentlichkeit weiss ich nun bescheid, aber privatfeier, mit Gästeliste, bzw. Einladungen ist net öffentlich, gell?
kauf dir lieber ein gutes Pfefferspray.
mehr werde ich dazu micht mehr sagen vielleicht kann WSD, Stinkefuchs oder Eugene Vidoq die rechtliche seite noch ein wenig aussleuchten, und dich auf den rechten weg führen.
....oder ne MAG-LITE mitnehmen, dann kann
ZitatWSD, Stinkefuchs oder Eugene Vidoq die rechtliche seite noch ein wenig aussleuchten, und dich auf den rechten weg führen.
......und als Schlagstock ist die auch gut zu gebrauchen, ist zugelassen und wenn im Theater mal das Licht ausgeht, ist schnell wieder helle :twisted:
Zitat von erixAlles anzeigenDanke!
Aber daraus ergibt sich für mich eine neue Frage:
Angenommen ich bin beteiligter an einer Theateraufführung, sei es Backstage oder als Schauspieler, so wäre ich berechtig eine Waffe mitzuführen?
Also zur Öffentlichkeit weiss ich nun bescheid, aber privatfeier, mit Gästeliste, bzw. Einladungen ist net öffentlich, gell?
wenn die party so toll ist, das du dich da nur bewaffnet sicher fühlst, solltest du mal drüber nachdenken daheim zu bleiben! :wink:
schön isses auch mir vorzustellen, wenn du dann, wie es ja erlaubt ist, mit deinem stöckchen zu 'ner schießerei auf den schießstand gehst...
alles sicher, oder was...? :todlachen:
aber als kurzen ernstgemeinten tipp noch: was meine vorredner versucht haben dir mitzuteilen ist, das du besser ohne das ding durchs leben kommen wirst
in diesem sinne,
Habe nur keine Lust nochmal von 5 Leuten verdrochen zu werden
Dann halt dich von solchen Feiern fern , bis du erwachsen geworden bist , ausserdem hilft dir bei fünf Leuten auch kein ASP mehr :wink:
Zitat von erixHabe nur keine Lust nochmal von 5 Leuten verdrochen zu werden
Naja, dummerweise ist eine alte Regel, dass man keine Waffe mit in einen Kampf bringen sollte, die man nicht ausreichend beherrscht.
Ich denke, ein ASP würde Dir da also auch nicht wirklich helfen. (ausser der ASP ist sehr gross und die fünf Leute sehr klein )
Womit Dir IMHO am besten gedient wäre, wäre eine anständige Kampfkunstschule. Nicht weil Du dann innerhalb von zwei Wochen das Kampftier werden könntest, sondern weil in guten Schulen den Schülern das Bewusstsein geschärft wird, wie man drohende Konflikte rechtzeitig erkennt und sie vermeidet. Und danach erst, wie man seine Chancen erhöht, falls es doch mal nicht ohne Konflikt abgeht.
Just my food for thoughts.
Hmmmm...
Man könnte dazu etwas sagen, aber aufgrund der Fragestellung bin ich etwas skeptisch, was den Ernst dieser Frage angeht.
erix hat (und das meine ich absolut nicht böse) scheinbar überhaupt keine Ahnung. Ich weiss im Moment auch nicht, ob er schon was von sich kundgetan hat. Somit kann es auch sein, dass er gerade 18 geworden ist und im zweiten Lehrjahr zum Bäcker ist. Somit erklärt sich seine Unwissenheit in dem Bereich.
Ein ASP auf einer rein privaten Feier ist rechtlich gesehen natürlich machbar.
Trotzdem rate ich eher zu einem anderen Freundeskreis, denn wenn ich auf eine private Feier einen ASP mitnehmen muss, gehe ich da garantiert nicht hin.
Wie es der Staatsanwalt wertet, wenn erix mit nem ASP Party machen geht und anderen Gästen damit den Flügel weghaut, lasse ich ganz bewußt aussen vor.
Naja, die ersten 2 von 5 treff ich bestimmt, und dann wird sich der rest das nochmal überlegen.
Aber ich denke mal nen vernünftiges Pfefferspray wäre dann doch besser. Natürlich nur gegen Tiere
Zitat von erixNaja, die ersten 2 von 5 treff ich bestimmt, und dann wird sich der rest das nochmal überlegen.
Aber ich denke mal nen vernünftiges Pfefferspray wäre dann doch besser. Natürlich nur gegen Tiere
Mal ganz offen gefragt - was zum Teufel willst Du mit einem Knüppel auf einer Party?
Haaaalloooooooooooooooooooo????
Es ist bei einer Party tendenziell mit Spaß zu rechnen und nicht mit Haue!
Falls es in Deinem Freundeskreis anders ist, würde ich über einen Wechsel nachdenken und nicht über die Art der Bewaffnung...
"ich benutze den stift, denn er ist mächtiger als das schwert, aber ich habe immer ein schwert dabei, falls der stift mal versagt"