Quarzsandhandschuhe

  • ... Ärger ... (hoff ich doch mal)


    In meinen Augen sind Quarzsandhandschuhe Offensivwaffen !!! Ich weis aus eigener erfahrung das die dinger höllisch weh tun, vor allem wenn du im gesicht getroffen wirst.

  • ich hab damit niemand geschlagen, ich hatte die beim durchsuchen an, weil die schön dünnes Leder haben. Die haben mich net, bei ner Körperverletzung erwischt, nur beim tragen.

  • Was haben die Beamten Dir denn gesagt, was auf Dich zukommt?


    Wurden die Handschuhe sichergestellt oder beschlagnahmt?


    Was war zuvor los und was wurde Dir vorgeworfen?


    Wurden Deine Personalien festgestellt?


    Wenn Du eine Antwort auf Deine Frage haben willst, solltest Du schon etwas mehr erzählen...

  • wassn das für ne dumme ausrede?


    du hast natürlich NUR diese Handschuhe (die auch gut was wiegen) zum Filzen?


    Da gibt es geeignetere Handschuhe zum kontrollieren, als einem mal ausversehen den Kiefer zu brechen, genau das passiert mit diesen Handschuhen wenn man nicht aufpasst.


    Es sollte dir auch zu denken geben das sie dich aufgeschrieben haben.( Wegen nix machen die sich nämlich nicht den Papierkram)


    Dazu kannst du den ja von mir eröffneten Thread anschauen.


    €dit: der fuchs war schneller :D


    http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=472

  • Sehe ich auch so. Solche Handschuhe trage ich nicht, weil ich Angst habe, dass mir ne Flasche von oben auf die Griffel fällt.


    Die Dinger haben nur den Sinn, sich nicht selbst unnötig weh zu tun, während ich Anderen mit nur einem Schlage die Fresse wegwichse...


    Was hab ich nur für eine Wortwahl... *schäm*


    Aber anders kann man die Verletzungen beim Gegenüber nicht benennen...

  • Zitat von vanderkarle

    Hi, ich wurde am Freitag mit Quarzsandhandschuhe bei einer Veranstaltung von den Cops erwischt, weiß jemand was mir droht??


    Nun, wie so oft hilft ein Blick ins gesetz bei der Rechtsfindung.
    "
    VersammlG § 27
    (1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt."


    Nun, ich denke, der Rest wird in den Händen von Staatsanwaltschaft und Justiz vergniesgnaddelt. ;)
    Meine persönlliche Einschätzung: Kommt schlicht auf die involvierten Amtsträger an. Je nach Tagesform (soll heissen, juristischer Vertrautheit mit genau solchen Vorgängen) würde ich irgendwas erwarten zwischen Einstellung wegen Geringfügigkeit (weniger wahrscheinllich IMHO, wär aber toll für Dich), Einstellung gegen Auflagen (soll heissen : Geldzahlung in einkommensabhängiger Höhe, halt ich für machbar und die günstigste sichere Lösung für Dich) und einem Strafbefehl (`IMHO auch weniger wahrscheinlich, ausser der zuständige Staatsanwalt ist ein Neuling oder einfach mies drauf). Eine Freiheitsstrafe halt ich persönlich für nicht drin, würde ich gegebenenfalls auch durch die Instanz angreifen lassen.
    Ich würde auf alle Fälle vorschlagen, ein paar Tausender teuronen überweisungsbereit zu halten, denn dann kann man notfalls ein Angebot machen (viel besser: vom Anwalt machen lassen)
    Ist aber nur ne Vermutung ohne Anspruch auf Gültigkeit. Nicht, dass du dem Gericht sagst: "Aber der BigBlock aus dem Forum hat gesagt, mehr dürfe es nicht kosten." Würd nicht funzen. ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • hmm ich bin ja noch im Lehrgang für die Sachkundeprüfung und kann es leider nur aus der theoretischen Sicht sehen und frage mich daher:
    Meiner Ansicht nach gehören solche Handschuhe unter die Rubrik schlag und Hieb/Stosswaffen und laut der BewV und der BGVC7 dürftest du diese nur tragen wenn dein Gewerbetreibender dies ausdrücklich erlaubte.
    Ich will jetzt nicht schwarz malen, aber sollte er dies nicht gestattet haben, ist das ein Verstoss gegen die BGVC7 und die BEWV und aus dieser Richtung könnte meines Wissens nach dann auch noch was nachkommen, oder täusch ich mich da?


    Aaragorn

  • Zitat von Aaragorn

    hmm ich bin ja noch im Lehrgang für die Sachkundeprüfung und kann es leider nur aus der theoretischen Sicht sehen und frage mich daher:
    Meiner Ansicht nach gehören solche Handschuhe unter die Rubrik schlag und Hieb/Stosswaffen und laut der BewV und der BGVC7 dürftest du diese nur tragen wenn dein Gewerbetreibender dies ausdrücklich erlaubte.
    Ich will jetzt nicht schwarz malen, aber sollte er dies nicht gestattet haben, ist das ein Verstoss gegen die BGVC7 und die BEWV und aus dieser Richtung könnte meines Wissens nach dann auch noch was nachkommen, oder täusch ich mich da?


    Aaragorn


    Das stimmt nicht so ganz, den was gesetzlich verboten ist kann ein Firmenchef nicht erlauben.



    Wie eine Kosequenz seitens eines Chefs aussieht, weis ich nicht aber da gibts ja hier genug die "was" zu sagen haben ;)


    Fallen eigendlich solche Handschuhe unters Waffengesetz?

  • das überlege ich auch grade ob solche handschuhe nicht unter *verbotene gegenstände* im Sinne des WaffG fallen, da es getarnte waffen sind bzw mit Gegenständen des alltäglichen Bedarfs verwechselt werden könnten. aber da ich es nicht 100%ig weiss kann ich dazu noch nichts sagen, aber ich werde mich zu morgen mal schlau machen und es dann schreiben.


    Zitat

    Das stimmt nicht so ganz, den was gesetzlich verboten ist kann ein Firmenchef nicht erlauben.


    dann hat er auch gegen die BewV und die BGVC7 verstossen da er ohne Erlaubnis des Gewerbetreibenden diese Handschuhe bei sich führte sozusagen auf Grund eigener Arroganz.


    Aaragorn

  • Wäre dies ein verbotener Gegenstand, so wären die Handschuhe auch nicht frei verkäuflich (s. diverse Online-Shops).


    Verstehe auch nicht, was einige hier daran so schlimm finden, diese (beruflich) zu tragen. Speziell wenn man mehrere Angreifer hat, braucht man halt ein schnelles, wirksames Mittel.
    Habe ja auch noch nie mitbekommen, dass hier jemand was dagegen sagte im Dienst nen Schlagstock zu tragen.


    Die entscheidenden Fragen dürften sein, ob
    a)Quarzsandhandschuhe generell als Waffe eingestuft werden, und
    b) ob es wirklich eine "öffentliche Veranstaltung" gewesen ist (wozu Discos in diesem Fall nicht zählen.)


    Habe es jedenfalls auch schon oft erlebt, dass die Polizei irrtümlich Gegenstände (meist ASP's) beschlagnahmte (und später wieder aushändigte).




    Link zum Thema Waffen auf "öffentlichen Veranstaltungen":


    http://www.recht.com/heymanns/…taltung%20alltag%20waffen

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

    Einmal editiert, zuletzt von Ben ()

  • Hallo,


    Zitat

    Wäre dies ein verbotener Gegenstand, so wären die Handschuhe auch nicht frei verkäuflich (s. diverse Online-Shops).


    Das ist wohl kaum ein Argument......:-)
    Man kann viele Dinge kaufen und darf sie hier in D nicht benutzen.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Also, ich habe mich heute bei meinen Dozenten (alle aus dem Sicherheitsgewerbe) erkundigt und die Quarzsandhandschuhe fallen unter verbotene Gegenstände im Sinne des WaffG und somit hätte er sie nicht bei sich führen geschweige denn tragen dürfen.
    Für einen Schutz gegen stichwaffen bzw Schnittverletzungen reichen meines erachtens Kevlarhandschuhe etc vollkommen aus dafür braucht keine Handschuhe die mit Quarzsand gefüllt sind und nur dem Zweck dienen jemanden zu verletzen.
    Wie bereits weiter oben gesagt ich kann nur von der Theorie reden, aber praktisch gesehen glaube ich nicht, das wenn ihn jemand wiederrechtlich angegriffen hätte, er das geringstmögliche mittel gewählt hätte sondern die Handschuhe, die er ja bereits anhatte, eingesetzt hätte und das wäre dann keine Notwehr mehr.


    Aaragorn

  • Zitat von Aaragorn

    Wie bereits weiter oben gesagt ich kann nur von der Theorie reden, aber praktisch gesehen glaube ich nicht, das wenn ihn jemand wiederrechtlich angegriffen hätte, er das geringstmögliche mittel gewählt hätte sondern die Handschuhe, die er ja bereits anhatte, eingesetzt hätte und das wäre dann keine Notwehr mehr.


    Aaragorn


    Falsch.....


    NOTWEHR wäre es bei einem rechtswidrigen Angriff auf sein Leben, seine Gesundheit (Leib) oder anderes Rechtsgut TROTZDEM!! Das Recht zum wehren bleibt unbeschadet dessen das er dieses mit einem evtl. verbotenem Gegenstand macht.


    Es handelt sich hier um ZWEI VOLLKOMMEN UNABHÄNGIGE Rechtslagen, die UNABHÄNGIG voneinander behandelt werden....


    Beispiel:


    Ein Mitarbeiter einer Tankstelle beschafft sich nach mehreren Überfällen auf die Tanke widerrechtlich eine Schußwaffe (scharf) um sich eine bessere Verteidigungsmöglichkeit zu verschaffen. Überfälle fanden bisher immer mit Messer statt. Die widerrechtlich beschaffte Waffe führt er während seiner Arbeit ohne Kenntnis und Erlaubnis des Tankstelleninhabers.


    Als erneut die Tanke in seiner Schicht überfallen wird (selbe Täter, wieder mit Messerbedrohung), zieht er die Waffe und richtet diese auf den Täter. Dieser flüchtet, um jedoch eine Stunde später EBENFALLS mit einer Schußwaffe zurück zu kehren...


    Bei der erneuten Konfrontation erschiesst der Tankmensch den Täter mit 4 Schuß, dieser verstirbt.


    ................


    Was haben wir hier nun? ZWEI unterschiedliche Rechtsfälle (Verstoß gegen Waffengesetz und Überfall mit Notwehr)


    Obwohl der Tankmensch seine Waffe widerechtlich erlangt hat und widerrechtlich geführt hat und damit jemanden erschossen hat, wird ihm vor Gericht in dieser Sache NOTWEHR bestätigt. Er DURFTE sich wehren, auch unter zu Hilfenahme der widerrechtlich erlangten Waffe!!!!!!!!


    Die Notwehr verliert NICHT Ihren Bestand wenn ich im Rahmen derer einen verbotenen Gegenstand oder eine widerrechtlich erlangte Waffe nutze!


    .................


    Das dieser Freispruch erster Güte für den Tankmensch natürlich nicht das Einzigste Verfahren war, ist logo. Er wurde in einem weiteren, UNABHÄNGIGEN Verfahren wegen des Verstoßes gegen das WaffG zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt..... In diesem Prozess wiederum wurde die Tatsache das er mit der Waffe jemanden erschossen hat NICHT gewürdigt, da dieses im Rahmen der anderen Strafbverfahrens behandelt wurde.....


    .......So mal als Ergänzung......


    (der Fall war übrigens auch mal im ZDF "Wie würden Sie entscheiden" ....



    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Tach zusammen.
    Also.Mache ebenfalls gerade die Sachkunde habe aber seit 1 Jahr den 34a und arbeite seit zwei jahren beim Fussball und bei Konzerten.Mache ca.70-85 Fussballspiele im Jahr 1. und 2. Bundesliga und Ober und Regionalligaspiele.Habe die Quarzsandhandschuhe immer dabei und die Polizei hat nie was gesagt obwohl sie die jedesmal gesehen haben und wir die im Notfall vor ihren Augen angezogen haben.Letzte Woche hatten wir bei der Vorbereitung zur SK einen Anwalt da der auf Waffengesetze und Thema Security spezalisiert ist.Seine Aussage laut Quarzsandhandschuhe ist:Diese Handschuhe gelten nicht als Waffe weder als verbotene noch als legale sie dienen in der Tat als Schnittschutz.Sollte dich einer angreifen und du brichst den direkt den Kiefer damit siehst du natürlich dumm aus wegen überschreitung der Notwehr.Also sollte mann die Handschuhe wirklich bedacht einsetzen,wer das nicht kann sollte es am besten sein lassen.Da sie nicht als Waffen gelten dürfen sie laut Anwalt sogar bei Öffentlichen Veranstaltungen dabei sein (natürlich nicht als Zuschauer). :roll: Aber wie gesagt "Wer sich nicht unter Kontrolle hat sollte die Handschuhe am besten auslassen"


    Gruß


    XForce

  • Zitat von xforce

    Tach zusammen.
    Habe die Quarzsandhandschuhe immer dabei und die Polizei hat nie was gesagt obwohl sie die jedesmal gesehen haben und wir die im Notfall vor ihren Augen angezogen haben.


    Das hat nichts zu sagen. Normale Streifen-Polizisten haben vom komplizierten Waffenrecht keine Ahnung.
    Das ändert sich erst, wenn jemand Anzeige erstattet.




    Zitat von xforce


    Letzte Woche hatten wir bei der Vorbereitung zur SK einen Anwalt da der auf Waffengesetze und Thema Security spezalisiert ist.Seine Aussage laut Quarzsandhandschuhe ist:Diese Handschuhe gelten nicht als Waffe weder als verbotene noch als legale sie dienen in der Tat als Schnittschutz.Sollte dich einer angreifen und du brichst den direkt den Kiefer damit siehst du natürlich dumm aus wegen überschreitung der Notwehr.Also sollte mann die Handschuhe wirklich bedacht einsetzen,wer das nicht kann sollte es am besten sein lassen.Da sie nicht als Waffen gelten dürfen sie laut Anwalt sogar bei Öffentlichen Veranstaltungen dabei sein (natürlich nicht als Zuschauer). :roll: Aber wie gesagt "Wer sich nicht unter Kontrolle hat sollte die Handschuhe am besten auslassen"


    Gruß


    XForce



    Die Aussage des Anwalts ist für Volljuristen wieder bezeichnend. Viel gelabert aber nichts gesagt.
    Ich könnte mir aber vorstellen, daß im Falle einer Körperverletzung, der Richter die Handschuhe als "gefährlichen Gegenstand" (im Sinne von § 224 StGB) klassifiziert und dann hast Du schon ein größeres Problem.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

    Einmal editiert, zuletzt von S.L. ()

  • Das ist schon richtig.Wie gesagt mann sollte sich unter Kontrolle haben.Glaube nicht das nur Streifenpolisten beim Fussball sind,einige wissen schon das es Quarzhandschuhe sind.Fest steht das sie so nicht unters Waffengesetz fallen und somit auch nicht einfach von Polizisten weggenommen werden können geschweige dann eine Anzeige geschrieben werden kann.


    Gruß


    XForce

  • Hallo Xforce,



    Zitat

    Das ist schon richtig.Wie gesagt mann sollte sich unter Kontrolle haben.Glaube nicht das nur Streifenpolisten beim Fussball sind,einige wissen schon das es Quarzhandschuhe sind.Fest steht das sie so nicht unters Waffengesetz fallen und somit auch nicht einfach von Polizisten weggenommen werden können geschweige dann eine Anzeige geschrieben werden kann.


    So nicht richtig:
    siehe dazu:

    Zitat

    StPO § 98: Beschlagnahme
    (1) Beschlagnahmen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch den Richter angeordnet werden.


    Polizisten sind in der Regel (bis auf wenige Ausnahmen abgesehen)
    sogenannte "Hilfsbeamte" der Staatsanwaltschaft.....
    Wenn ein "COP" der Meinung ist,das es sich um einen "Verbotenen Gegenstand" handelt,kann er ihn sehr wohl beschlagnahmen.....


    Außerdem hat die Meinung eines erfahrenen Streifenbeamten nicht immer was mit dem Urteil eines Strafgerichtes zu tun.....



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von xforce

    .Sollte dich einer angreifen und du brichst den direkt den Kiefer damit siehst du natürlich dumm aus wegen überschreitung der Notwehr.Also sollte mann die Handschuhe wirklich bedacht einsetzen,wer das nicht kann sollte es am besten sein lassen.Da sie nicht als Waffen gelten dürfen sie laut Anwalt sogar bei Öffentlichen Veranstaltungen dabei sein (natürlich nicht als Zuschauer). :roll: Aber wie gesagt "Wer sich nicht unter Kontrolle hat sollte die Handschuhe am besten auslassen"


    Gruß


    XForce



    ...selbst wenn du diese handschuhe zur Abwehr benutzt und einem was mitgibst, dann biste schon im Bereich der gef. KV.

  • .....meine anzeige wurde wegen geringfügigkeit fallen gelassen. Also unter euch sind ja echte juristen. *lachmichkaputt* glaubt ihr manchmal wirklich selbst, was ihr hier schreibt. (das wird dich 1000 euro kosten und so). es ist ein verbot gegen das versammlunggesetz. könnt ihr unter http://www.rechtliches.de nachlesen. zählt aber nicht als waffe.