km Geld im Rahmen der Ausbildung

  • Ich hab mal eine Frage bezüglich meiner Kosten.
    Ich wohne in Bochum und mache meine Ausbildung in Dortmund.


    Soweit so gut, logischerweise habe ich mir auch vor Ausbildungsbeginn ausgerechnet, was mich die Fahrt zur Firma kostet, damit ich keine bösen Überraschungen erlebe. (Eigener PKW).


    Nun wird aber vom Betrieb folgendes verlangt:


    - Zur Zentrale fahren, Schlüssel vom Objekt holen, zum Objekt fahren, Dienst machen, Schlüssel wieder an er Zentrale abgeben, nach Hause fahren. (Zusätzliche 10 km Strecke)
    oder
    - Einsätze an Objekten in Hagen oder Essen (~45 km Strecke vom Wohnort)
    oder
    - Berufsschule in Essen, Nach Dortmund fahren zu einem Meeting, nach Bochum zurück fahren zum Wohnort.


    Wenn ich also z.B. 5 Tage hintereinander 12 Stunden Schicht in Hagen habe, bedeutet das für mich: 45km *2 = 90 km pro Tag *5 = 450 km Fahrt allein für 5 Einsatztage. Dazu Verpflegung usw.


    Langsam kann ich diese Kosten nicht mehr tragen und weis nicht mehr wie ich Wohnung, Auto, Strom usw. bezahlen soll.


    Daher meine Frage:
    Es muss doch eine Regelung geben, wo mich mein Ausbildungsbetrieb einsetzen darf und ab wann er verpflichtet ist km Geld zu bezahlen?
    Es kann doch nicht selbstverständlich sein, das Azubis mit ihrem Privat PKW 500 -600 km pro Woche durch die Gegend fahren müssen.

  • Hallo,


    mir ist das Problem bekannt. Bei uns lläuft es nämlich genauso und wir bekommen keinen Cent von der Firma! Wenn man sich beschwert oder fragt ob man für weitere Strecken nicht einen Firmenwagen bekommen könnte (Den wir haben sehr viele von denen), dann bekommt man zu hören, dass man sich doch bei der GF beschweren soll und das solle man lieber nicht tun, weil dann könnten wir unsere Papiere abholen und zuhause bleiben.


    Dennoch war ich vor ca. 1 Jahr wegen einem Unterhaltsstreit bei einem Anwalt. Durch Zufall kamen wir auf die KM die ich in einem Monat hinter mir lege zum AG.
    Der Anwalt meinte ,dass ich also nur die Strecke von der Niederlassung die in meinem Lehrvertrag steht zahlen müsse. Den Rest für Umwege und sonstigen Aufträgen müsse mir der AG zahlen.

  • Zitat von M@yBe@tz

    Den Rest für Umwege und sonstigen Aufträgen müsse mir der AG zahlen.


    Das kenne ich auch so, bzw. scheint es da noch eine "3-km im Umkreis" Klausel zu geben.


    Ich muss allerdings wissen, WO genau das steht. Ich habe bereits das Berufsbildungsgesetz usw. durchsucht, habe aber noch nichts entsprechendes gefunden.

  • Zitat von M@yBe@tz


    Der Anwalt meinte ,dass ich also nur die Strecke von der Niederlassung die in meinem Lehrvertrag steht zahlen müsse. Den Rest für Umwege und sonstigen Aufträgen müsse mir der AG zahlen.


    Super!
    Aber wo finde ich dafür das Gesetz oder die Vereinbarung?
    Ich wälze Google und Tarifverräge hin und her, aber finde nichts.

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