34a trotz BtMG Verurteilung?

    • Erster Beitrag

    Hi @ all,


    ich wollte mal wegen der "persoenlichen Eignung" nachfragen, die ja Vorraussetzung fuer den 34 Lappen ist.
    Vor fast 5 Jahren wurde ich wegen BtMG Besitz verurteilt. War damals gerade 18 und die Sache fiel unters Jugendstrafrecht, also waren Sozialstunden und Labertherapie sowie Drogentests die Folge. Keine Vorstrafe. Ungefaehr zur selben Zeit kam dann noch Verstoss gegen das Versammlungsgesetz dazu, 20 Sozialstunden, also auch kein Kapitalverbrechen. Jetzt moechte ich den 34 Schein machen, weiss aber nicht ob ich damit noch "persoenlich geeignet" bin.
    Seit fast 2 Jahren ist meine einzige Droge Koffein, nur zur Info.

  • Ein erster Anhalt sollte das persönliche Gespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten sein.


    Offene Karten, keine Lügen, klare Worte.
    Eine Woche Bedenkzeit, Nachfrage, Klarheit.


    Meine persönliche Meinung halte ich zurück.

  • @ Danny:


    wann GENAU erfolgte die verurteilung ?


    ist wichtig in bezug auf § 46 I Ziff 1 Buchstabe c BZRG.


    wenn der bei dir zutrifft (könnte bzgl. deiner Angabe mit den 5 jahren sein), ist die sache getilgt und taucht dann nicht mal mehr bei der unbeschränkten auskunft auf.


    guck auch noch mal hier (unten auf der seite bei "registrierung"):


    http://www.anwalt.de/rechtstip…endstrafrecht-teil-2.html


    evtl. gibts auch noch die möglichkeit, den strafmakel nach 97 JGG zu beseitigen.


    folge:
    auch wenn die sache noch nicht getilgt wurde, darf sie gemäß 41 III satz 1 BZRG selbst bei der unbeschränkten auskunft nicht mehr gegenüber der behörde (die für die gewerbeordnung zuständig ist) mitgeteilt werden.


    außerdem: (siehe auch den link oben): verfehlungen die nur im erziehungsregister auftauchen interessieren in bezug auf 34a gewo nicht.

  • Hallo Leute,
    wir hatten bis vor zwei Jahren auch eine Aushilfe die wegen btm vorbestraft war.
    Es gab keine Problem mit 34a und auch nicht mit Sachkundeprüfung. Mitarbeiter war auch gut und zuverlässig.
    Erst als wir ihn bei einer Fernsehproduktion einsetzen wollten, für die auch unser IM Herr Schäuble als Gast geladen war, bekam ich einen Anruf vom BKA.
    Mann teilte uns mit, dass man generell mit unserem Mitarbeiter keine Probleme hätte.
    Allerdings wolle man nicht Gefahr laufen selbigen im gleichen Bild zu haben wie Herrn Schäuble; und das Ganze dann auch noch Live.
    Daher wurde er als Sicherheitsperson abgelehnt und dass obwohl er nicht mal eine Studioakkredition bekommen hätte, da er draußen auf die Produktionsfahrzeuge hätte aufpassen sollen.
    Hat natürlich gegenüber unserem Auftraggeber (Fernsehsender) klasse Eindruck gemacht, wie ihr euch sicher denken könnt :roll:
    Der hat dann auch noch die ein oder andere kritische Frage gestellt.
    Haben uns auch dann von dem Mitarbeiter getrennt. Obwohl es uns nicht leicht gefallen ist, da er sehr gewissenhaft war.
    Aber Kundenwünsche gehen vor, schließlich können die übrigen MA nix dafür und die möchten ja auch in Zukunft mit Aufträgen versorgt sein.


    Wollte nur mal aufzeigen, dass solche Vorstrafen später durch die Hintertür noch immens für Ärger sorgen können.

    "Wenn ihr es nicht erfühlt, ihr werdet's nicht erjagen."
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat von Mc`Lite


    Aber Kundenwünsche gehen vor, schließlich können die übrigen MA nix dafür und die möchten ja auch in Zukunft mit Aufträgen versorgt sein.
    Wollte nur mal aufzeigen, dass solche Vorstrafen später durch die Hintertür noch immens für Ärger sorgen können.


    vollkommen richtig.


    problem aber:


    von denen, wo einträge bereits getilgt sind oder wo einträge nicht mitgeteilt werden, erfährt normalerweise weder die gewerbebehörde noch der unternehmer.


    wenn dann z.B. herr schäuble wieder anrückt erfolgt die überprüfung aber nicht nur nach BZRG sondern auch nach SÜG incl. nachfrage bei der örtlichen polizei. und da können dann plötzlich sachen auftauchen, die man vorher gar nicht wissen konnte .


    es sei denn man hat gute kontakte :wink:

  • Zitat von guardian_bw

    Vielleicht sollte man hier nicht mit Halbwahrheiten um sich schmeissen.


    "Tagebucheinträge" spielen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit (egal ob das jetzt um §34a GewO oder §5 WaffG geht) keine Rolle.
    Eine Tilgung derartiger Einträge ist in der Tat nicht möglich, weil sie Teil von Ermittlungsakten sind.


    Was allerdings sehr wohl eine Rolle spielen kann sind Einträge in den polizeiinternen Auskunftsdateien. Das ist allerdings etwas anderes als ein Tagebucheintrag.
    In diese Dateien werden alle Vorgänge personenbezogen eingetragen, also auch wenn eine Strafanzeige gegen einen gestellt wird und die Ermittlungen anschließend die Unschuld des Betroffenen ergeben, ist grundsätzlich ein Eintrag in jenen Dateien vorhanden. Diese Dateien werden von der Polizei u.a. auch in einer Verkehrskontrolle abgeglichen.
    Diese Eintragungen werden allerdings gelöscht, spätestens auf Antrag des Betroffenen. Einzelheiten dazu regeln die Landesgesetze.


    Von wegen "Halbwahrheiten":
    --------------------------------


    Auskunftsschreiben des K 106, AZ 8716-010412-08/8, PP Müchen vom 31.07.2008 an das KVR


    AZ... Tagebucheintrag / Keine Straftat, Tatzeit 15.02.03
    "...ihm wurde erklärt, dass wir im Rahmen unserer Streife darauf achten. Er schrie ins Telefon: Ihr habt doch keine andere Aufgabe, wahrscheinlich sitzt ihr grad zu 12. rum und guckt dabei auch noch Fern..."


    AZ... Streitigkeit/ Ruhestörung / Keine Straftat, Tatzeit 11.10.07
    "...wg. längerer Wartezeit rief Herr X. erneut den Notruf, hierbei sei er ausfallend geworden..."


    Diese Mitteilungen an die Waffenbehörde waren das Resultat einer 3 Monate lang andauernden Erhebung zur Beurteilung meiner sog. waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Die Polizei berichtete auch von einer ein Jahr zurück liegenden Strafanzeige wg. Beleidigung eines Professors der Universität der Bundeswehr, von der ich überhaupt nichts wusste, da sie von der Politischen Staatsanwaltschaft (ja, so etwas gibt es auch) sogleich zurückgelegt wurde. Eine Überprüfung des ZStVBetrV fand durch die Polizei nicht statt, meine "Zuverlässigkeit" wurde von der Verwaltungsbehörde trotzdem anerkannt.


    Der guten Ordnung halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass zwischen "Zuverlässigkeit" gem. § 34 a GewO und jener gem § 5 WaffG Welten (!) liegen, die allerdings von Ort zu Ort unterschiedliche Gewichtung haben können. Wer z.B. in München damit scheitert, geht ins Umland. Und von dort im Falle neuerlichen Scheiterns nach BW, wo auch der Dorfbürgermeister entscheiden darf...

  • geiglstein


    du darfst dich von deinem Account verabschieden, dieser wird gesperrt.
    Dein letztes Posting hat dich verraten, du wurdest mit einem anderen Account hier bereits verbannt. Welcher das ist, wird an dieser Stelle nicht verraten.


    Trotzdem noch eine kleine Erwiderung:
    Der Tagebucheintrag hat nichts, wirklich gar nichts mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §34a GewO bzw. §9 BewachV zu tun.
    Jener Tagebucheintrag, den du hier zitiert hast wurde nur deshalb erwähnt, weil er Teil von Ermittlungsakten war. Zu 99% wurde in jenem Fall ein Ermittlungsverfahren eröffnet wegen Missbrauchs von Notrufeinrichtungen, welcher zu einem Eintrag in den polizeiinternen Auskunftsdateien geführt hat.
    Deshalb, und nur deshalb wurde die für die Zuverlässigkeitsprüfung zuständige Behörde auf diesen Fall aufmerksam und es wurde näher nachgefragt.


    Einfache Geschichte...


    Und nun, Adieu geiglstein.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von geiglstein




    Auskunftsschreiben des K 106, AZ 8716-010412-08/8, PP Müchen vom 31.07.2008 an das KVR


    AZ... Tagebucheintrag / Keine Straftat, Tatzeit 15.02.03
    "...ihm wurde erklärt, dass wir im Rahmen unserer Streife darauf achten. Er schrie ins Telefon: Ihr habt doch keine andere Aufgabe, wahrscheinlich sitzt ihr grad zu 12. rum und guckt dabei auch noch Fern..."


    AZ... Streitigkeit/ Ruhestörung / Keine Straftat, Tatzeit 11.10.07
    "...wg. längerer Wartezeit rief Herr X. erneut den Notruf, hierbei sei er ausfallend geworden..."


    Diese Mitteilungen an die Waffenbehörde waren das Resultat einer 3 Monate lang andauernden Erhebung zur Beurteilung meiner sog. waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Die Polizei berichtete auch von einer ein Jahr zurück liegenden Strafanzeige wg. Beleidigung eines Professors der Universität der Bundeswehr, von der ich überhaupt nichts wusste, da sie von der Politischen Staatsanwaltschaft (ja, so etwas gibt es auch) sogleich zurückgelegt wurde..[/quote]



    ....wenn die o.g. Telefonate der Wahrheit entsprechen (Telefonate über Notruf werden aufgezeichnet), dann ist die Zuverlässigkeit bezüglich Waffen mehr als fraglich.....


    Es grüsst das besorgte Zeitwesen....

  • @ Wolfman


    Ich bin durchaus in der Lage mich einigermassen gewaehlt auszudruecken und im Gespraech mit potentiellen Arbeigebern wuerde ich nur sehr eingeschraenkt auf mein reichhaltiges Vokabular an subkulturellen, vulgaeren oder sonstwie umgangsprachlichen Ausdruecken zurueckgreifen.


    Zitat

    Und Verstöße gegen das BtmG geht ja mal gar net,egal wie lang das her is


    Was ist da jetzt so dramatisch dran? Abgesehen davon, das es illegal ist und man damit denjenigen vorwerfen koennte es mit dem Gesetz nicht so ganz genau nimmt. Notorische Raser, die andere durch Fahrlaessigkeit gefaehrden faende ich persoenlich weniger geeignet als ehemalige Kiffer...

  • Zitat

    Was ist da jetzt so dramatisch dran? Abgesehen davon, das es illegal ist und man damit denjenigen vorwerfen koennte es mit dem Gesetz nicht so ganz genau nimmt. Notorische Raser, die andere durch Fahrlaessigkeit gefaehrden faende ich persoenlich weniger geeignet als ehemalige Kiffer...


    Das ist beides genauso verwerflich.
    Und du findest es nicht dramatisch :?:
    Allg. Dienstanweisung des Bewachungsgewerbes:Personen haben zuverlässig zu sein und keine Drogen,berauschende Medikamente oder Alkohol zu sich zu nehmen.
    Und ich persönlich,wäre da immer skeptisch,bezgl.der Rückfallqoute.
    Wenn einer in seiner Jugend mal nen Lolly geklaut hat,aber bei sowas :mecker:

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Zitat

    Allg. Dienstanweisung des Bewachungsgewerbes:Personen haben zuverlässig zu sein und keine Drogen,berauschende Medikamente oder Alkohol zu sich zu nehmen.
    Und ich persönlich,wäre da immer skeptisch,bezgl.der Rückfallqoute.


    naja, nur weil man mal gekifft hat, ist man nicht drogenabhängig, nur weil man mal alkohol getrunken hat, ist man nicht alkoholiker


    ich kenne leute die in ihrer jugend fröhlich kifften und heute bei polizei und zoll sitzen.


    wenn einer in seiner jugend mal gekifft hat, na und?
    viel gravierender als einen der vor 10 jahren mal kiffte ist ein ma der nach der arbeit regelmässig 1-3 bier zischt oder die stvo für sich mal ausser funktion redet


    das das alles im dienst absolut nix zu suchen hat ist in meinen augen sowieso selbstverständlich.

  • @ Fump


    Hier bitte nicht das Kiffen verharmlosen.


    Und zudem geht es nicht darum, dass früher mal wer gekifft hat, sondern um Verurteilung wegen BTMG

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ich bin sicher einer der letzten die das Kiffen verharmlosen, dazu kannte ich aus der Jugendarbeit zuviele Fälle von Abhängigkeit zu einer Zeit als kiffen als chic und ungefährlich galt.
    Mir geht es in meinem Posting um die Veralllgemeinerung, einmal Kiffer, immer Kiffer oder immer potentiell gefährdet etcpp. Hier sehe ich dannn durchaus Relevanz zum Eingangsposting, da wir uns hier um die Nachwirkungen drehen, zu der auch eine Veurteilung wegen BtM Genusses gehören kann.

  • Fump
    Ich habe nix verallgemeinert,ich zitierte nur aus der allg.Dienstanweisung.
    Ich denke,da gehen wir doch konform :wink:


    Gruß Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Heho, also ich sach mal das das doch eig eher egal is ob man noch ne ausbildung 34a machen kann wenn man mit drogen zu tun hat. viel wichtiger is doch das ich als chef gar keinen einstellen würde der was mit drogen gemacht hat und dann ist es auch total egal ob der jetz 34a hat oder nich. es gibt da doch so viele leute die so nen job mal machen wollen ohne was mit drogen zu haben da ist doch kein chef mal eben drauf angewisen so einen einzustellen der ne vorgeschichte mit drogen hat. is jetz mal so meine meinung dazu.

  • @ xpert: Und auch an dieser Stelle einen Post von einem Schüler, der sich gerade an anderer Stelle schlau macht, wie er seinen ersten Job als Aushilfstürsteher ohne 34a bekommt. Und wieder ein Beitrag voller Sachverstand und überlegter Kentniss.
    Und auch an dieser Stelle schreibe ich: Du bist eine Lachnummer, der absolut null Plan hat von gar nichts und wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach Fresse halten. Und ja, Du bist ein Troll. Und jede Antwort auf einen Deiner Beiträge ist reine Verschwendung, egal in welchem Bereich des Forums.
    Bleibt zu hoffen das diejenigen, welche hier ernsthaft über ihre Arbeit reden wollen, nicht auf Dich Troll reinfallen. Und langsam könnte ich die copy and paste Funktion benutzen, wenn man schon Troll spielt, sollte man etwas taktischer vorgehen und nicht überall alles an einem Tag reinpinseln. Zu auffällig.

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