Hi @ all,
ich wollte mal wegen der "persoenlichen Eignung" nachfragen, die ja Vorraussetzung fuer den 34 Lappen ist.
Vor fast 5 Jahren wurde ich wegen BtMG Besitz verurteilt. War damals gerade 18 und die Sache fiel unters Jugendstrafrecht, also waren Sozialstunden und Labertherapie sowie Drogentests die Folge. Keine Vorstrafe. Ungefaehr zur selben Zeit kam dann noch Verstoss gegen das Versammlungsgesetz dazu, 20 Sozialstunden, also auch kein Kapitalverbrechen. Jetzt moechte ich den 34 Schein machen, weiss aber nicht ob ich damit noch "persoenlich geeignet" bin.
Seit fast 2 Jahren ist meine einzige Droge Koffein, nur zur Info.