Hallo
ich hab mal eine Frage an euch. Ich habe vor mich demnächst selbstständig zu machen ( hatte noch keinen Ärger mit der Polizei ).
Ein Türsteherkollege hat dieselbe Idee ist aber schon Vorbestraft und hat eine Bewährungsstrafe am laufen. Habe vor ein paar Tagen mit ihm darüber geredet und er hat mir erklärt ( ist Hauptberuflich Arbeitslos ) das das Arbeitsamt ihn jetzt fördert mit 1500€ Überbrückungsgeld und mit einem Existensgründungsseminar. Laut Arbeitsamt spricht also nichts dagegen. Er strebt an Veranstaltungen/ Discos zu bewachen. Er wäre also ein sehr großer Konkurrent für mich und könnte mir viele Aufträge wegschnappen. Werde vielleicht die Selbstständigkeit dann nicht wagen, weil er viele Leute schwarz beschäftigen würde. Mit diesen Preisen werde ich dann nicht mehr konkurrieren können.
Meine Frage an euch. Kann man sich wirklich selbstständig machen mit Vorstrafen und Bewährung ???
gruß
shark