Rechtlicher Rahmen für Veranstaltungsschutz?

  • hallo forum,
    meine frage: welche art von gewerbe(schein) ist notwendig um festivals zu betreuen?
    im §34a ist ja so erst einmal nicht die rede von diesem bereich. hab auch schonmal gehört das eine gewerbeanmeldung für einen"ordnerdienst bei veranstaltungen" möglich ist.
    was ist dann mit den einlasskontrollen; hier bewegt man sich ja dann schon in einem dem im §34a aufgeführten (einlasskontrollen in einer diskothek o.ä.) sehr änhlichen bereich?
    und was ist mit dem personal bei solchen events. theoretisch könnte ich dann doch auch aushilfen ohne skp einstellen.


    ach so: 1.posting guten tag erst mal :)

  • sehr professionell !!!


    Ich glaube nicht das du hier eine Anleitung bekommst wie du das umgehen kannst! machs wie jeder andere, setz dich in die IHK mach die schulungen. Dann denk weiter darüber nach.

  • Als Veranstalter selber brauchste es nicht, aber als Dienstleister schon.
    Ich denke, das Ordnungsamt wird Dir dazu einige Tips geben können

  • danke schon mal für die antworten,
    ich glaub ich muss mein anliegen noch mal deutlicher erklären:
    mir geht´s garnicht darum eine anleitung zu bekommen wie ich an den behörden vorbei irgendwas drehen kann. bin auch länger im §34a-bereich selbststängdig gewesen (als dienstleister); hab die skp und qualifiziertes personal.


    ich wollte nur in erfahrung bringen wie ihr das mit z.b. dem ordnungsamt geregelt habt und ob es bei events möglich ist aushilfen einzustellen die (noch) keine unterrichtung oder skp haben?

  • Zitat von nukenin

    ... hab die skp und qualifiziertes personal.


    Zitat von nukenin

    ob es bei events möglich ist aushilfen einzustellen die (noch) keine unterrichtung oder skp haben?


    Beisst sich irgendwie, oder?


    Es kommt drauf an, was Du bei den Festivals machen willst.
    Bühnenbau, Bierwagen, Toilettenreinigung?
    Dann brauchst Du keine Erlaubnis und die Mitarbeiter keine Sachkundeprüfung.


    Wenn Du allerdings in diesem Forum so fragst, kommen wir in einen Bereich, der in den einschlägigen Verordungen klar beschrieben ist.


    Festival = öffentliche Veranstaltung.


    Ordnerdienste sind Ordnerdienste (Parkplatzeinweiser etc.).
    Einlass, Streifendienste, etc. unterliegen der Bewachung und hierfür bedarf es einer behördlichen Erlaubnis.
    Solltest Du ohne diese Erlaubnis tätig werden (ich rede hier nicht von der Gewerbeanmeldung), wirst Du dir wünschen, dass Du dort nicht von einem vernünftigen Mitbewerber oder von der Gewerbeaufsicht oder der BG angetroffen wirst.


    Abgesehen davon, wird Dir kein sachkundiger Auftragggeber einen Auftrag erteilen, wenn der Auftragnehmer (=Du) nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.


    Zitat von nukenin

    bin auch länger im §34a-bereich selbststängdig gewesen (als dienstleister)


    Muss man das glauben? Wenn es so war, würde sich die Ausgangsfrage doch überhaupt nicht stellen, oder? Es sei denn, Du warst/bist einer der so hochqualifizierten Mitbewerber, die von der Materie keine Ahnung haben. Sowas soll es ja geben...

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