BASICS zu Arbeits/Wegeunfall

  • Hallo,


    hier einmal ein par Grundsätzliche Dinge zu den
    Arbeits/Wege-Unfällen:
    Das "grobe Raster" sieht so aus:
    Arbeitsunfall ist gleich alles,was auf/während der Arbeit passiert.....


    Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Wege von/zur Arbeit........


    Da beide Unfallarten von der Berufsgenossenschaft (BG) bezahlt werden und diese über "Chronisch Kranke leere Kasen" verfügen ist es immens wichtig,
    bei der Ausfüllung der "Unfallanzeige" fachkundige HIlfe zu erhalten.....


    Hier mal ein paar Beispiele für Wegeunfälle:


    Max Mustermann wohnt in Düsseldorf und arbeitet in Neuss.
    Seine Arbeitszeiten sind 6- 18 und 18 - 6 Uhr.


    Fall a)
    M.M fährt um 5.35 Uhr von DUS los und hat einen Verkehrsunfall auf der Rheinbrücke um 5.43 Uhr......= Wegeunfall JA


    Fall b)
    M.M. fährt um 3.45 Uhr von DUS los und hat um 3.55 Uhr einen Unfal auf der Rheinbrücke (weil man untereinander um 4 Uhr ablöst)....=
    Wegeunfall NEIN ...weil Dienstplanmäßige Ablösezeit 6 Uhr ist!!



    In diesem Zusammenhang noch einmal ein ausdrücklicher Hinweis an
    alle,die ein Dienstkraftfahrzeug führen:
    Hier ist auf die Einhaltung der EU-Normen für "Berufskraftfahrer" zu achten,denn in den entsprechenden EU-Verordnungen gibt es KEINE
    Ausnahmen für Wachdienste!!
    Dementsprechend werden natürlich die BG bei Verstößen sofort die Zahlung von Krankengeld verweigern.......




    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Als Wegeunfall gilt es, wenn es AUSSERHALB des Hauses passiert. Wer im Fur über seine Katze stoplert und sich die Haxe anknackt,, solle dann noch schnell nach draussen kriechen (Ironiemodus aus)

  • Zitat von klaus

    Als Wegeunfall gilt es, wenn es AUSSERHALB des Hauses passiert. Wer im Fur über seine Katze stoplert und sich die Haxe anknackt,, solle dann noch schnell nach draussen kriechen (Ironiemodus aus)


    *rofl* :todlachen: Aber stimmt, genauso wie man eben den direkten Weg nehmen muss oder wie oben beschrieben nach Dienstplan arbeiten muss...

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Genau das oben genannte Beispiel ist mir vor kurzem auch passiert.
    Meine Dienst fing an dem Tag offiziell um 18 Uhr an, und durch den Berufsverkehr muss man ja mindestens eine Stunde Fahrzeit einplanen. Desweiteren zu berücksichtigen ist ja auch noch, dass wir mindestens eine Viertelstunde vor Dienstbeginn auf Arbeit sein müssen, zwecks Dienstübergabe. Dann hatte ich aber kurz nach dem ich los gefahren bin einen unverschuldeten Unfall um 16.15 Uhr, den die Genossenschaft aber ohne Probleme übernommen hat !!!


    Das einzige was mich gewundert hat ist, dass mir mal gesagt worden war, bei einen Arbeits/wege Unfall bekommt man 100% bezahlt, also 12 Stunden in mein Fall. Das war aber nicht so, habe nur für 8 Stunden bekommen !! Ist das rechtens ???


    Gruß michel85

  • Hallo Michel85



    Zitat

    Das einzige was mich gewundert hat ist, dass mir mal gesagt worden war, bei einen Arbeits/wege Unfall bekommt man 100% bezahlt, also 12 Stunden in mein Fall. Das war aber nicht so, habe nur für 8 Stunden bekommen !! Ist das rechtens ???


    Ja das ist rechtens..........
    In einem anderen Thread hatte ich ja schon erläutert,das unsere "12 Stunden"-Dienstschichten nur deshalb erlaubt sind,weil wir "Arbeitbereitschaft" in den Dienstschichten haben......
    (Die Praxis sieht zwar ganz anders aus......)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Müssen die sich da nicht nach unseren Tarifverträgten richten?

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Hallo Stephie-D,


    das tun Sie ja......:-)


    Auszug Bundes-Manteltarifvertrag :

    Zitat

    § 6 Arbeitszeit
    1.1 Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit soll 8 Stunden nicht überschreiten.........
    Darüber kann die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 10 Stunden verlängert werden,wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.


    So steht es auch in den Länder-MTV .........


    Wie Du siehst,alles "Korrekt"............:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Wollte auch nicht bezweifeln dass das so rechtens ist, wusste nur nimmer genau, nach welchem Dingenskirchen die sich nun richten (müssen). Glaub hab gestern irgendwie zu viel Regen-Sonne-Gemisch abbekommen :lol:

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

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