Hallo,
hier einmal ein par Grundsätzliche Dinge zu den
Arbeits/Wege-Unfällen:
Das "grobe Raster" sieht so aus:
Arbeitsunfall ist gleich alles,was auf/während der Arbeit passiert.....
Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Wege von/zur Arbeit........
Da beide Unfallarten von der Berufsgenossenschaft (BG) bezahlt werden und diese über "Chronisch Kranke leere Kasen" verfügen ist es immens wichtig,
bei der Ausfüllung der "Unfallanzeige" fachkundige HIlfe zu erhalten.....
Hier mal ein paar Beispiele für Wegeunfälle:
Max Mustermann wohnt in Düsseldorf und arbeitet in Neuss.
Seine Arbeitszeiten sind 6- 18 und 18 - 6 Uhr.
Fall a)
M.M fährt um 5.35 Uhr von DUS los und hat einen Verkehrsunfall auf der Rheinbrücke um 5.43 Uhr......= Wegeunfall JA
Fall b)
M.M. fährt um 3.45 Uhr von DUS los und hat um 3.55 Uhr einen Unfal auf der Rheinbrücke (weil man untereinander um 4 Uhr ablöst)....=
Wegeunfall NEIN ...weil Dienstplanmäßige Ablösezeit 6 Uhr ist!!
In diesem Zusammenhang noch einmal ein ausdrücklicher Hinweis an
alle,die ein Dienstkraftfahrzeug führen:
Hier ist auf die Einhaltung der EU-Normen für "Berufskraftfahrer" zu achten,denn in den entsprechenden EU-Verordnungen gibt es KEINE
Ausnahmen für Wachdienste!!
Dementsprechend werden natürlich die BG bei Verstößen sofort die Zahlung von Krankengeld verweigern.......
mfg