Unlauterer Wettbewerb?

  • Hallo zusammen,
    habe da mal eine Frage wo mir der Sachverhalt nicht ganz klar ist.


    Person A und B arbeiten in Firma C. Diese Firma arbeitet mit einer anderen Firma(D) zusammen. A und B sind aber wegen der Auftragslage nicht
    zufrieden und möchten sich gerne in Firma D bewerben. Fällt das nun unter Unlauterer Wettbewerb???

  • Warum sollte es das? Aus dem UWG geht auch kein Tatbestand hervor, in den man dieses Verhalten einordnen könnte.


    Jedem Arbeitnehmer steht es frei, sich in anderen Unternehmen um einen Job zu bewerben. Das gilt natürlich auch für Konkurrenzunternehmen oder Unternehmen, mit denen der bisherige Arbeitgeber zusammenarbeitet (Ausnahmen* bestätigen die Regel -> in der hier diskutierten Gruppe von Arbeitnehmern dürfte es jedoch keine geben)
    Die jeweils geltenden Bestimmungen zur Kündigung und dergleichen sind natürlich einzuhalten.


    Was du vielleicht eher meinst wäre das Wettbewerbsverbot - das greift hier jedoch im Falle der Kündigung nicht, das gilt eher für Nebenbeschäftigungen.




    *Ausnahmen: In speziellen Bereichen gibt es durchaus vertragliche Vereinbarungen, die dem scheidenden Mitarbeiter für eine bestimmte Frist nach dem Ausscheiden verbieten, bei der Konkurrenz ihr Knowhow zum Einsatz zu bringen. Das ist oft bei Technologie-Unternehmen der Fall.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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