tattoowierter mitarbeiter kündigen?

  • ola die damen und die herren,


    wollte mal anfragen ob man seine mitarbeiter aus o.g. grund kündigen kann??


    es gehört gesagt das es zwei tattoos sind ( hals und gesicht)


    eingesetzt wird die person im doormen bereich / ladendetektiv / öffentlichen veranstaltungen...

  • Es könnte zu einer Kündigung führen, wenn die Auftraggeber einen Einsatz dieses Mitarbeiters aus diesen Gründen ablehnen.
    Tattoos sind halt nicht überall als (Körper-)Kunst angesehen.


    Detektive und Doormen gelten auch als Visitenkarte des Unternehmens bzw. des Auftraggebers. Und wenn es in einem etwas besseren Haus zu entsprechenden Aussagen der Kunden kommt, muss der Arbeitgeber reagieren und der Mitarbeiter kann eventuell nicht mehr eingesetzt werden...

  • Wobei auch in diesem vom Stinkefuchs durchaus richtig benannten Zusammenhang die Frage von SecurForce wichtig ist:

    Zitat von SecurForce

    Hatte er die Tattoos schon VOR der Einstellung?


    Wenn er bereits mit den (sichtbaren) Tatoos eingestellt wurde, dürfte eine Kündigung schwierig werden.
    Natürlich muss der Mitarbeiter ggf. umgesetzt werden wenn er beim Kunden unerwünscht ist. Kündigen dürfte im Endeffekt zwar klappen, aber nicht billig werden (Von Sonderfällen wie Probezeit oder dergleichen abgesehen).

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • nein ganz aktuell die letzten 4 wochen


    (und in unsrem vertrag steht ja das tattoos verdeckt sein müssen)


    die frage ist halt ob es als frei entfaltung zählt oder nicht???

  • Wie immer an dieser Stelle:
    Rechtsberatung können wir hier nicht bieten, dazu gibt es die Anwälte.


    Meine Meinung: Wenn vertraglich geregelt ist, dass Tattoos nicht sichtbar sein dürften und er nun ein nicht verdecktes Tattoo neu stechen hat lassen, handelt er vertragswidrig - mit allen möglichen und denkbaren Konsequenzen.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • wobei eine betriebsbedingte Kündigung ( fehlende Einsatzmöglichkeit aufgrund Ablehnung von Kunden) einfacher werden dürfte,
    falls man den Herrn wirklich nicht anderweitig einsetzen könnte


    als verhaltensbedingt zu kündigen und sich auf eine relativ ungewisse Schlacht über zulässige/unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag einerseits , Persönlichkeitsrecht andererseits und eine beidseitige Interessensabwägung durch den Richter einlassen zu müssen

  • Hallo User!


    Das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Art. II GG hat der Grundrechtsträger grundsätzlich nur gegenüber dem Staat und seiner behördlichen Organe.
    Eine Berufung darauf könnte im Arbeits- und Vertragsrecht (Bürger<->Bürger) nicht anwendbar sein.


    Aber wie schon bereits geschrieben, sollte eine Arbeitsvertagsverletzung vorliegen, wird eine Klage wahrscheinlich zurückgewiesen. Diese Vertragsklausel hat der Betroffene ja auch bei Vertagsunterzeichnung unterschrieben.


    Ähnlich wie bei Bankangestellten (z.B.keine Jeans/Ohrringe/lückenhaftes Gebiss)


    Gibt es da schon Grundsatzurteile entsprechender Gerichte?


    Gruss an die Usergemeinschaft
    Zeitwesen

  • vielleicht möchte der mitarbeiter ja auch gekündigt werden. sollte eigentlich jeder wissen, dass das zu problemen führt. ich bin zwar auch sehr stark tätowiert, aber trotzdem so, dass man zumindest mit langarm-hemd nichts sieht. und solange ich nicht im lotto gewinne, würde ich auch nie im sichtbaren bereich damit anfangen. wobei im gesicht sowieso scheisse aussieht.

  • Wir haben mehrere Tätowierte und wenn man die offen sieht, mus es verdeckt werden. Ggf auch im Sommer langes Hemd.
    Wem es nicht passt, braucht gar nicht erst anzufangen, oder kann gerne Gehen oder wird vom Kunden abgelehnt.

  • Zitat von guardian_bw


    Wenn er bereits mit den (sichtbaren) Tatoos eingestellt wurde, dürfte eine Kündigung schwierig werden.
    Natürlich muss der Mitarbeiter ggf. umgesetzt werden wenn er beim Kunden unerwünscht ist. Kündigen dürfte im Endeffekt zwar klappen, aber nicht billig werden (Von Sonderfällen wie Probezeit oder dergleichen abgesehen).


    Auch wenn es kein Objekt mehr für ihn geben sollte weil kein Kunde ihn mehr haben will?

  • Es ist doch meistens vertraglich geregelt dass Tattoos nicht sichtbar sein dürfen. Freilich zählt das unter die freie Entfaltung - man kann sich so zuhacken lassen wie man mag - aber es muss für die Arbeit dienstkonform bleiben. Der Auftraggeber kann hier nämlich durchaus Wünsche äußern, welches Personal er vom Dienstleiter in seiner Liegenschaft antreffen mag und welches nicht!
    Ich sehe hier nicht unbedingt einen Grund für außerordentliche Kündigungen, sondern schließe mich dem Alten Bayern an und tippe auf betriebsbedingt!
    Was will auch eine Firma mit einem Mitarbeiter, der nirgends eingesetzt werden kann, weil dieser aufgrund irgendwelcher Vorlieben und Neigungen, in diesem Fall Tattoos, überall abgelehnt wird.
    Betriebsbedingt kündigen unter Angabe der Gründe (ja, ist ja logo) ist, denk ich, das unproblematischste...


    Es soll auch z.B. Clubs geben, wo sämtliche Arten Körperschmuck auch für die Kollegen Türsteher durchaus erwünscht sind, da dies offenbar zum Klientel bzw. Style des Clubs passt - das dürfte allerdings nicht allzu oft der Fall sein!

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • dennoch müsste das dan eine ordentliche, personenbedingte Kündigung werden...
    Für etwas außerordentliches liegt doch kein wichtiger Grund vor(jedenfalls für mich so nicht ersichtlich)!

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Doch, nämlich aufgrund der Sichtbaren Tattoos


    hier würde ich soweit gehen einen vergleich mit einem MA der aufgrund von einer z.b Allergie nicht mehr einsetzbar ist, zu machen


    Person nicht mehr einsetzbar wegen Ablehnung von den Kunde aufgrund sichtbaren Bilder, die nach Vertragsunterzeichnung entstanden sind d.h er hat von dem Verbot sichtbarer Tattoos gewusst.
    Hier könnte man auch eine Verhaltensbedingte Kündigung sehen...wird schwer werden aber nicht unmöglich


    Für eine außerordentliche Kündigung sehe ich hier auch keinen Grund.

  • Sagte ich doch, keine außerordentliche Kündigung weil dafür der wichtige Grund fehlt bzw. auch die Verbindung mit einer vorangegangen Abmahnung wegen eines neuen und nun sichtbaren Tattoos etwas schwer nachvollziehbar scheint. (Wenn wir jetzt davon ausgehen wollen, dass der betr. Herr nur 1 Tattoo hat sichtbar machen lassen und es nicht ohne Weiteres zu verdecken geht)


    Bei mehreren, aufeinander folgenden Tattoos wäre sogar der Weg über Abmahnung denkbar...aber schwierig!


    Ergo:


    Kündigung ja, aber ordentlich, zum Monatsletzten!
    Begründen muss der AG aber trotzdem und genau da sehe ich das Problem - es gibt schließlich viele möglichkeiten seine Tattoos zu verdecken - auch ein Pflaster an der Schläfe wäre denkbar, für den Fall es wollte jemand mit Mike Tyson gleichziehen :shock:


    Entscheiden werdens die Arbeitsgerichte - sehr interessantes Streitthema - viele versch. Denkansätze - GEFÄLLT MIR :)

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