Videoüberwachung auf privatem Grund

  • Hallöle Forum, frohe Ostern und dicke Eier! Ich mache gerade einen Plan für die Installation von Kameras um nicht immer rausrennen zu müssen, wenn z.B. mein Hund bellt. Das Haus liegt ca 5 Meter von der Straße entfernt. Ich will den Bereich zwischen Gartenzaun und Hauswand/ Eingangstür einsehen. Wenn ich nun gar keine Aufzeichnung vornehme ( keine Daten erfasse) sondern nur beobachte, ist es für mich eigentlich das selbe wie wenn ich persönlich am Fenster sitze. Ich habe ferner eine 2. Linie, ein weiterer Zaun, der in den hinteren Grundstücksteil führt. Dies ist Privatbesitz und daher meine ich, das ich keinen Hinweis auf Aufzeichnungen machen muß, würde ich z.B. diesen Teil filmen. In meinen ganzen Unterlagen finde ich darüber gar nix, deshlab hier meine Frage. Das ich den öffentlichen Bereich, der außerhalb meines Grund liegt, nicht filmen darf, ist klar. Aber wie verhält es sich hier mit Video-"Einsicht" , also keine Aufzeichnung. Denn ans Fenster setzen und selber gucken darf man mir ja nicht verbieten.

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius
    Null - und den nennen sie ihren Standpunkt

  • Hallo Malinator,


    da ich dein Haus und Grund ja kenne, kann ich es mir auch vorstellen was Du genau meinst.


    Du musst es dennoch kennzeichnen, da Du deine Besucher auf diesen Zustand hinweisen musst. Ob Du aufzeichnest oder nicht, dürfte hier eigentlich keine Rolle spielen. Alleine die Tatsache, dass Du es könntest reicht doch schon aus.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ich stimme Wolperdinger zu, ein offensichtliches Schild am Eingang und du kannst dort die Kameras laufen lassen wie du willst. Rechne aber auch mit Rückfragen seitens der Ämter wenn ein "aufmerksamer Bürger" Angst hat das du evtl doch den öffentlichen Bereich filmst. Das Theater kenne ich schon von einem Bekannten der auch eine Außenüberwachung vorgenommen hat.

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