Verwaltungsgericht Aachen kippt Gebührenordnung §34a

  • - zumindest in meinem Fall.
    Maßgeblich entscheidend hierfür war das krasse Missverhältnis zwischen Leistung (1-2 Stunden) und Kosten (750,- Euro) meiner zuständigen Ordnungsbehörde.
    Ausführliches folgt, sobald die Angelegenheit ad acta gelegt wird.

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