Wenn man als SMA in einem Objekt eingesetzt ist und in der Dienstanweisung steht dass das Hausrecht nicht übertragen wird, ist man dann trotzdem Besitzdiener?
Wenn man die Sachherrschaft über ein Objekt für den Besitzer ausübt ist man Besitzdiener und kann die Selbsthilferechte anwenden § 229 BGB und 860 BGB ?
LG