Arbeitszeiten und Stundenzahl

    • Erster Beitrag

    Ich hab morgen frei - vier Tage :P


    Generell arbeite ich ohnehin immer im 6+4 System, also sechs Tage arbeiten, dann vier Tage frei. Acht Stunden pro Tag. Am Wochenende und Feiertags zwölf Stunden.

    Sind etwa 170 bis 180 Stunden pro Monat.

    Ausschließlich nachts.


    Bevor ich mein festes Objekt bekommen habe, lag ich bei etwa 220 Stunden pro Monat / zwölf Stunden täglich / ausschließlich nachts.


    Mein Rekord - das müsste etwa 2016 gewesen sein - liegt bei 320 Stunden.


    Wie sieht es bei euch so aus?

  • Heute, am Sonntag, habe ich um 17:30 Uhr erfahren, daß ich morgen, am Montag um 7:00 Uhr mit der Schicht beginnen muß.


    Das kann der Arbeitgeber ja gerne so machen.

    Nur muss er nicht damit rechnen, dass die Mitarbeiter dann auch tatsächlich zur Verfügung stehen.


    Als Daumenregel kann man sagen, dass ein Dienstplan mindestens die Hälfte der Zeit, die er gültig ist, im Vorraus bekannt sein sollte. Bei einem Wochenplan also so um die 3-4 Tage.

    Da es hier keine gesetzlichen Vorgaben gibt, wird sowas häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Hier müssen(!) auch die Belange des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.


    Klar kann es ausnahmsweise mal Gründe geben, dass das nicht möglich ist und die Bekanntgabe kurzfristiger ausfällt. Aber die Regel sollte das ganz sicher nicht sein. Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, bei einem erst am Sonntag Nachmittag bekanntgegebenen Dienstplane am Montag morgen verfügbar zu sein gibt es ganz sicherlich nicht. Da wird kein Arbeitsgericht der Welt mitspielen und vollkommen zurecht die Organisation des Arbeitgebers in Frage stellen.


    Wenn man so einen Dienst antritt, dann ist das eine reine Nettigkeit. Ein Arbeitnehmer ist kein Sklave, auch wenn das manch' ein Arbeitgeber gerne mal verwechselt.


    Tatsächlich darüber ausgelassen hat sich der Gesetzgeber dazu nur im Teilzeit- und Befristungsgesetz.


    Dort findet sich in §12 Abs. 3 die Vorgabe:


    "Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."


    Das dürfte auch grob der Rahmen sein, an dem sich ein Arbeitsgericht bei einer Vollzeitstelle orientieren wird. Dazu gibt es auch schon das eine oder andere Urteil.


    Und auch kurzfristige Änderungen sind nicht so einfach erlaubt, auch wenn das wiederum gerne mal gemacht wird. Meist funktioniert das ja auch und alle spielen mit. Wobei es hier aus meiner Sicht auch einen Unterschied gibt zwischen "echten Notfällen" wie Krankheit und Unfall und echtem (und vor allem regelmäßigem) organisatorischem Versagen. Hier muss jeder für sich selber entscheiden, wie viel er davon freiwillig mitmacht. Auf dem heutigen Markt findet man schneller einen neuen Job als einen neuen fähigen Mitarbeiter. Auch wenn das noch nicht jeder Arbeitgeber begriffen hat.



    Insofern würde ich das Thema, wenn es mich beträfe, beim Arbeitgeber ansprechen und entsprechend (schriftlich) fordern, dass der Objektleiter eine Frist von 3-4 Tagen vorab regelmäßig einhält.

    Der Arbeitgeber muss organisatorisch sicherstellen, dass das möglich ist. Dafür verdient er auf Grundlage Deiner geleisteten Arbeit Geld.

  • "Auf dem heutigen Markt findet man schneller einen neuen Job als einen neuen fähigen Mitarbeiter. Auch wenn das noch nicht jeder Arbeitgeber begriffen hat."


    Richtig und das ist Grund warum Arbeitgeber das gerne anders darstellen und Ihre Mitarbeiter dumm halten möchten.

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