Frage zu pond

  • Moin


    Ich habe eine frage zu Pond ich soll nächsten monat zur Akademie von pond für 1 woche und dort einen lehrgang machen habe aber bei der firma noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben wie und wo wird man wärend des lehrgang untergebracht und wer muss die kosten dafür tragen

  • Da Sie leider nicht schreiben was das für ein Lehrgang sein soll lässt sich das so allgemein wohl eher schlecht beantworten da das wohl eher individuell ausgemacht wird. Kommt ja drauf an ob Sie den Lehrgang von der Firma aus machen sollen dann könnte es gut sein das die Firma das auch bezahlt. Wenn Sie den von sich aus machen wollen werden Sie höchst wahrscheinlich selber zahlen müssen. Oder wenn Sie aktuell Arbeitslos sind könnte ggf. das Arbeitsamt den Lehrgang bezahlen.


    Genauso ist es bei der Unterbringung wenn die Firma möchte das Sie den Lehrgang machen wird Ihnen wahrscheinlich ein Hotel etc. gestellt wenn nicht müssen Sie eher selber schauen wo Sie übernachten können.


    Aber das ist alles Spekulation. Verbindliche Antworten auf Ihre Frage werden Sie wohl nur von dem bekommen der gesagt hat das Sie den Lehrgang machen sollen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Guten morgen


    Es handelt sich bei dem Lehrgang um den Umgang mit tonfa und Handschellen sowie Erweiterung der Waffen Sachkunde um den §28 Waffenträger im dienst der Lehrgang soll für die Firma gemacht werden damit ich auf dem Objekt eingesetzt werden kann

  • Dann wird es wohl wahrscheinlich alles von der Firma gezahlt da das dann aber meistens einhergeht mit einer Klausel im Arbeitsvertrag das z.b. bei Ausscheiden vor einer bestimmten Laufzeit die Lehrgangskosten anteilig zurückgezahlt werden müssen würde ich das nochmal mit der Firma klären und einen entsprechenden Schriftsatz fordern wo das alles genau aufgeführt ist.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


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  • Bei dieser Art von Fortbildung hat solch eine Vereinbarung (Knebelparagraphen) wohl kaum bis keinen Bestand bei Gericht

  • Bei dieser Art von Fortbildung hat solch eine Vereinbarung (Knebelparagraphen) wohl kaum bis keinen Bestand bei Gericht

    dennoch wird es nicht gerade selten so gemacht von diversen Firmen

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    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Ja richtig, sehr viele Unternehmen machen das genau so. Mich würde interessieren ob die Fortbildung auch vergütet wird bzw. während der Arbeitszeit stattfindet. Vielleicht schreibt der Christian89 ja noch was dazu.

  • Hatte ich auch schon in ähnlicher Form mit Erste Hilfe. Ist eine blöde Situation. aber solange du nichts unterschrieben hast, kann dich auch niemand knebeln. Hab gehört manchmal läufts auch umgekehrt.

  • ok da is denn nur die frage wie das arbeitsrechtliche geregelt ist wegen Versicherung und co wenn mir auf der reise zum lehrgang was passieren sollte oder auf dem lehrgang

  • Arbeitsrechtlich? Dazu müsste erstmal ein Arbeitsvertragsverhältnis bestehen. Das meinte ich ja. Es ist eine rein private Geschichte. Herzlichen Glückwunsch, kostenlose Fortbildung

  • Ganz kostenlos denke ich nicht. Da kein Arbeitsvertrag besteht und auch keine schriftliche Vereinbarung vorliegt wird wohl die Anreise auf eigenes Risiko und kosten erfolgen, ebenso die Übernachtung.


    Das Fortbildungen vor Arbeitsvertrag gemacht werden ist leider auch nicht ganz unüblich. Das wird dann als notwendige Voraussetzung für den Arbeitsvertrag ausgelegt und damit das Risiko und die Kosten wegen Anreise und Unterbringung ausgelagert. Der Kurs selber kostet die Firmen ja nicht wirklich was da die Kurse eh stattfinden egal ob da jetzt einer mehr oder weniger teilnimmt.

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  • Wenn er schlau ist, lässt er sich auch den Rest bezahlen.





    Oder, er ist Weise und bewirbt sich gleich woanders!. Ist ja absehbar das es auf kurz über lang zu Problemen mit diesem AG kommen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von SiKo ()

  • Erweiterung der Waffen Sachkunde um den §28 Waffenträger im dienst

    Den was? :D


    denn die Fortbildung soll komischerweise vor der Arbeitsvertragsunterzeichnung stattfinden was ich seltsam finde

    Einfache Logik von Pond: Wenn Du nicht bestehst, haben sie Dich nicht als Mitarbeiter an der Backe.


    ist wegen Versicherung und co wenn mir auf der reise zum lehrgang was passieren sollte

    Wie ist das denn geregelt, wenn Du zum Supermarkt fährst oder in den Urlaub oder zu einem Töpferkurs?

  • Christian 89:

    Hmh. Du bist ganz sicher, dass ein Tonfa das richtige für dich ist?

    Ohne dich zu kennen würde ich dennoch sagen: Eine halbe Sekunde und das Ding ist bei mir.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Also lehrgänge die angeboten werden sollte man immer mitnehnen. Besonders wenn sie kostenlos sind. Durch die Lehrgänge und Qualifikationen verbessert sich meistens auch die finanzielle Lage (nicht immer) desto trotz sage ich den Kopf zu benutzen ist mir lieber als 12 Stunden eine Fluchttür zu bewachen. 😅

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