Was gehört zur Bewachung?

  • Hallo Leute,


    nehmen wir mal folgende Situation an. Im Eingangsbereich eines Objektes gibt es ein "Pförtnerhäuschen", in dem der Sicherheitsdienst sitzt. Vor dem Eingang ist eine Treppe mit 5 Treppenstufen. Der Bereich wird von 2 Überwachungskameras erfasst.


    Nehmen wir mal an, dass eine dem Sicherheitsdienst bekannte Person das Gebäude verlässt. Beim Verlassen des Objektes wird der Wachmann noch gegrüßt. Es gibt zwischen dem Betreiber des Objektes und dem Sicherheitsdienst wohl keine genauen Absprachen, was die Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist. Grob gesagt, soll der Sicherheitsdienst Fremden Personen den Zugang zum Objekt verwehren, aufpassen dass da keiner einbricht oder vandaliert, Lieferungen annehmen, evtl. Schlüssel rausgeben.


    1) Sollte diese rausgehende Person vom Sicherheitsdienst beobachtet werden?

    2) Nehmen wir mal an, dass diese Person beim rausgehen auf der Treppe stürzt. Sich aufrichtet und humpelnd dann zum Wagen läuft. Der Sturz selbst wird von zwei Kameras erfasst, ca. 30 Sekunden und dann ca. 2 Minuten der gang zum Auto. Fällt es unter die Aufgabe des Sicherheitsdienstes zumindest mal zu fragen, ob alles in Ordnung ist? Oder sieht der Wachmann: Jo, Person ist noch am Leben und kann noch laufen. Interessiert mich also nicht.

  • Gehört der Bereich mit der Treppe und der Parkplatz noch mit zum Gelände? Ich gehe mal davon aus ja sonst wäre die Kameraüberwachung mehr als Fragwürdig.


    Wie weit ist die Treppe vom Pförtnerhäuschen entfernt?


    Kann mit der Person gesprochen werden ohne den Zugangsbereich unbeaufsichtigt zu lassen?


    Warum steht nichts zu den Aufgaben in der Objektbezogenen Dienstanweisung?

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Ich sehe das wie Huskyman, so was gehört in die Dienstanweisung, weile ja bei der Auftragserstellung abgesprochen wurde.

    Sonst im Zweifel "Melden/Fragen - Helfen/Retten - Ursache bekämpfen (sofern möglich)".

  • Ich gehe mal deine Frage durch:

    Klar gehört die Treppe zum Objekt. Nach der Treppe folgt noch ca. 10 Meter eine Strecke zum Zaun, der ebenfalls zum Gelände gehört. Man verlässt dann das Gelände und läuft über eine schmale Straße, also typische 30er Zone auf die andere Straßenseite und dort ist dann der Zugang zum Parkplatz, der wieder zum Objekt gehört.


    Wie weit ist die Treppe entfernt. Es ist kein Häuschen. Es ist ein Raum / Glaskasten direkt hinter der Eingangstür zum Objekt. Aus einem Fenster dieses Raums ist die Treppe zu sehen. Die anderen Fenster sind im Gebäudeinneren. Um die Frage zu beantworten: Es sind wenige Meter. Also sagen wir mal 2 Meter zwischen Treppe und Eingangstür des Objekts und Fenster des Raums. Und der Sturz war vielleicht 1.5 Meter auf der Treppe. Wenn es hoch kommt, waren es also 3.5 Meter.



    Wie gesagt, der Raum hat ein Fenster zur Treppe. Dieses Fenster ist in der Regel zu der Zeit in der Regel geöffnet. Der Wachmann hätte deshalb problemlos durch das Fenster mit der Person sprechen können. Neben der Kamera hätte der Wachmann auch akustisch den Sturz wahrnehmen können. Das Ereignis war kurz vor 6 Uhr morgens. Zu der Zeit ist das Objekt so gut wie nicht besucht. Es hat auch ein elektronisches Zugangssystem und die Eingangstür war zu. Es wäre also kein Problem gewesen, den Wachposten zu verlassen.


    Zum Thema Dienstanweisung und der Frage nach dem "Wieso" und Dienstanweisung.

    Nun die Dienstanweisung ist ja eh nur zwischen Sicherheitsdienst und dem Mitarbeiter / Wachmann. Den Vertrag mit dem Sicherheitsdienst hat die Verwaltung geschlossen. Und wir sind nur Eigentümer einiger Räume im Gebäude. Deshalb haben wir nur indirekt Einflussmöglichkeiten.


    Das mal so zur Info. Unter der Hand sage ich direkt, dass es garantiert auch keine Dienstanweisung an den Mitarbeiter gibt und dieser Wachmann schon mehrfach negativ aufgefallen ist. Ich behaupte auch, dass der Unternehmer keine Ahnung vom Business hat und den Auftrag nur durch Klüngelei mit der Verwaltung bekommen hat.

  • Bei uns ist es so, das der Sicherheitsmann auch den Sani Dienst macht. Natürlich müsste ich die Pforte verlassen, um die Schwere der Verletzung zu erkunden, und dann über weitere Maßnahmen zu entscheiden , RTW oder wer bringt den MA des Kunden nach Hause, wenn er selber nicht mehr fahren kann.

    Auf keinen Fall kann man obwohl man Zeuge des Vorfalls war, den MA des Kunden einfach so fahren lassen. In meinem Objekt wird aber Sicherheit sehr groß geschrieben, außerdem sind da noch andere MA des Kunden, die mit in das System eingebunden sind.

    Neulich hatten wir einen RTW da, da wurde ohne große Diskussionen die Arbeit verteilt, einer macht den Einweiser, der andere betreut den Verletzten und so weiter.

  • Auf keinen Fall kann man obwohl man Zeuge des Vorfalls war, den MA des Kunden einfach so fahren lassen.

    Ich finde den Vorfall ganz übel, denn entweder hat der Wachmann nicht bemerkt, dass jemand ein paar Meter weiter fällt, aufgenommen von zwei Kameras. Dann ist er schlichtweg falsch in diesem Job. Oder er hat es gesehen und ihm war es einfach nur egal. Und ich weiß nicht, was schlimmer ist.

  • Zum Thema Dienstanweisung und der Frage nach dem "Wieso" und Dienstanweisung.

    Nun die Dienstanweisung ist ja eh nur zwischen Sicherheitsdienst und dem Mitarbeiter / Wachmann. Den Vertrag mit dem Sicherheitsdienst hat die Verwaltung geschlossen. Und wir sind nur Eigentümer einiger Räume im Gebäude. Deshalb haben wir nur indirekt Einflussmöglichkeiten.

    Die Dienstanweisung ist nur "eh nur" zwischen Sicherheitsdienst und dem Mitarbeiter. In einer Dienstanweisung muss das stehen was der Kunde vom Sicherheitsdienst haben will also was die Aufgaben des Sicherheitsdienstes ist. Ob sich der einzelne Mitarbeiter dann wirklich dran hält ist natürlich eine ganz andere Geschichte.

    Ich finde den Vorfall ganz übel, denn entweder hat der Wachmann nicht bemerkt, dass jemand ein paar Meter weiter fällt, aufgenommen von zwei Kameras. Dann ist er schlichtweg falsch in diesem Job. Oder er hat es gesehen und ihm war es einfach nur egal. Und ich weiß nicht, was schlimmer ist.

    Nette Vorverurteilung. Was hat denn der Wachmann zu dem Zeitpunkt gemacht? Vielleicht war er durch ein wichtiges dienstliches Telefonat abgelenkt oder hat gerade sein Wachbuch geschrieben. Kein Wachmann schaut jede Sekunde durchgehend auf die Kameramonitore.


    Klar er hätte helfen sollen wenn er es mitbekommt. Aber keiner von uns kann von hier aus sagen ob er es auch mitbekommen hat oder beurteilen warum er nicht geholfen hat.

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  • Das Wachbuch habe ich hier. Die letzten 28 Tage gibt es keine Einträge. Also nicht KBV, sondern nicht ausgefüllt. Und der Rest sieht eher so aus, als ob das Buch an einem Tag ausgefüllt wurde. Der gleiche Stift, ähnliche Schrift.


    Vorverurteilungen sind aber ein negatives Frame. Du kannst es aber auch Vorhersage oder Arbeitshypothese nennen. Gerade in unserem Job. Nehmen wir mal an, dass du einen Typen bemerkst, der in der Nacht bei euch ums Objekt schleicht. Dunkle Kleidung, Kaputzenjacke und Kaputze überm Kopf. Da wirst du ja auch nicht sagen: VORVERURTEILUNG! Ich ignoriere ihn völlig, bis ein Alarm anschlägt.


    Wenn jemand systematisch einen schlechten Job macht, kann man / ich beim besten Willen keine positiven Annahmen treffen.


    Nun ist ein Tag vergangen. Das Wachbuch liegt bei mir im Büro. Auch wurden die Aufnahmen des NVRs abgerufen. In der Pforte liegt ein Zettel, dass ich die Aufnahmen des NVRs habe. Heute kam niemand am frühen Morgen ins Büro, da der gestürzte MA zu Hause ist. Und ja, es gab relativ viel Wirbel um die ganze Situation. Dennoch hätte ich erwartet, dass der Wachmann mich heute morgen zumindest fragt, wie es dem MA geht und ob alles in Ordnung ist. Nope! Dem Wachmann ist auch die Rufnummer des MA bekannt. In Abwesenheit wird die Nummer an die "Zentrale" geleitet. Auch da gab es keine Anrufe oder Nachrichten.


    Und das von einem Wachmann, der seine Nase sonst in alle Dinge steckt, die ihn absolut nichts angehen.

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  • Wie gesagt von uns hier kann keiner irgendwelche Aussagen dazu treffen warum er den Sturz nicht beachtet oder bemerkt hat. Wir können auch nichts zur Arbeitsauffassung oder Arbeitsmoral des Mitarbeiters sagen.


    Und da wohl keiner in den Sekunden daneben stand und beobachtet was genau abgelaufen ist kann man dazu schlecht ein Urteil bilder.


    Nehmen wir mal an, dass du einen Typen bemerkst, der in der Nacht bei euch ums Objekt schleicht. Dunkle Kleidung, Kaputzenjacke und Kaputze überm Kopf. Da wirst du ja auch nicht sagen: VORVERURTEILUNG! Ich ignoriere ihn völlig, bis ein Alarm anschlägt.

    So eine Person würde ich natürlich beobachten weil es mein Job ist auf ungewöhnliche Dinge zu achten. Aber nicht weil ich sicher davon ausgehe das er irgendwas anstellt sondern nur um zu sehen ob er einfach nur spazieren geht oder evtl. was vorhat. Das hat nichts mit Vorverurteilung zu tun da ich nicht automatisch davon ausgehe das er was macht. Ich würde unter gleichen Bedingungen jeden Beobachten der Augenscheinlich nicht nur einfach vorbei läuft.


    Du lässt aber ja in deinem Statement nur die beiden Optionen (nicht aufgepasst oder Ignoriert) zu. Es gibt aber auch die Option das er es nicht bemerkt hat wie schon geschrieben egal ob er der schlechteste oder beste Mitarbeiter der Welt ist.

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  • Wenn der besagte Mitarbeiter diesen Vorfall nicht mitbekommen hat weil er zu dem Zeitpunkt auf dem WC war oder anders abgelenkt war, ist das zwar bedauerlich aber auch Menschlich. In meiner Dienstanweisung steht nicht drin das ich jeden WC-Gang zu erfassen habe z.B. Wenn der Mitarbeiter keine Vorkommnisse mehrere Monate hatte, sollte nur seine Anwesenheit vermerkt sein. Jeden Monat wurde das Wachbuch eingesehen und gegengezeichnet. Wird das Wachbuch denn regelmäßig bei euch kontrolliert? Wurde mal geprüft ob Hilferufe durch ein geschlossenes Pförtner- Fenster zuhören ist, sofern Ihr MA um Hilfe gerufen hat? Warum sollte der Wachmann vorstellig werden, für Rede und Antwort ist er nur zu seinem Arbeitgeber verpflichtet.

  • Ich stelle mal eine Gegenfrage: Was für einen Sinn macht denn ein Wachmann überhaupt, wenn er ein Ereignis auf dem bewachten Gelände nicht mitbekommt. Was hindert es einen Eindringling denn abzuwarten, wenn ein Wachmann auf dem WC ist und dann die Tür zu öffnen? Mehr als eine Öffnungsnadel braucht man für die Tür nicht, also 10 Sekunden.


    Dann ist es ein strukturelles Problem.


    Jetzt mal ernsthafter Einwurf. Wir haben heute 2023, nicht 1990. Personendetektion ist heute in Kameras im Preisbereich um die 50 EUR schon drin. Videoanalyse mit Suspicious Behavior Detection ist heute in der Industrie Standard. Wenn man dem Wachmann "erlaubt" eine Pause zu machen um auf Klo zu gehen ohne Ablösung, wieso übernimmt das Kamera-System (letztes Jahr im Auftrag der selbigen Sicherheitsfirma installiert / erneuert) nicht die Überwachung in der Zeit.

    Der Wachmann ist auf dem Klo, kommt wieder und sieht, dass es Aktivitäten gab und schaut die sich dann an.

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  • Diese Fragen sollten Sie dann aber eher der Firma stellen. Der Wachmann kann nur mit dem Arbeiten was er zur Verfügung gestellt bekommt.


    Und ob die Firma das verbaut oder nicht hängt auch wieder vom Auftraggeber ab. Der Kunde bekommt immer das wofür er bereit ist zu zahlen. Wenn er keine 50 Euro für eine Kamera ausgeben möchte bekommt er halt auch nur den billigramsch aus dem Supermarkt angebaut. Dafür kann der Wachmann aber nichts.


    Auch Ihr "erlaubt" stößt mir hier echt sehr negativ auf. Es ist ein menschliches Grundbedürfnis aufs WC gehen zu können. Das kann man niemandem erlauben oder verbieten. Ein Verbot wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte.


    Und wenn der Kunde nur eine Person als Sicherheit an der Türe haben will muss er damit leben das diese Person mehr oder weniger oft auch mal aufs WC geht. Das ist etwas was sich nur durch mehr Personal puffern lässt was aber wiederum kaum ein Kunde extra zahlen würde.


    Ihre ganze Diskussion basiert auf einer menge Mutmaßungen und Annahmen die keiner beweisen oder widerlegen kann. Da könnte man jetzt auch darüber diskutieren warum dort überhaupt eine Treppe ist und keine Rampe. Oder warum man nicht die Eingangstür mit einer Laserschranke überwacht um Zutritte zu bemerken auch wenn sie nicht im Sichtbereich der Kameras stattfinden. Auch könnte man über 3-4 Wachleute in dem Bereich diskutieren damit alle Eventualitäten abgedeckt sind. Weil einer auf dem WC einer kümmert sich um eine gestürzte Person dann könnte der dritte noch was essen während der vierte trotzdem die Türe sichert. Oder noch ein paar Kameras mehr und Monitore auch im WC, Küche, Lagerraum,... wo auch immer der Wachman evtl. sein könnte mit Bewegungserkennung und Aufschaltung über KI an die Leitstelle die dann zusätzlich noch die Info bekommt wenn sich irgendwas unnormales ereignet. Man könnte sogar noch Drohnen zum Einsatz bringen die im Falle eines Falles das Außen Gelände abfliegen um zu sehen das alles ok ist. Aber das alles kostet halt seinen Preis den der Kunde am ende zahlen muss aber selten möchte.


    Aber stand jetzt kann man aufgrund Ihrer (und auch nur Ihrer) Aussagen nur feststellen= Es war ein Wachmann im Dienst der aus welchem Grund auch immer der gestürzten Person nicht geholfen hat. Das kann man aber dem Wachmann nicht negativ anlasten da nicht bekannt ist warum er nicht geholfen hat =Unschuldsvermutung (In Deutschland aktuell gültige Rechtsversion) oder auch etwas länger ausgedrückt... Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist was im Moment keiner kann. Alles andere ist Spekulation.

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  • Durch den Einsatz von mehr Wachleuten kann man viele Situationen entzerren. Aber kaum ein Kunde ist bereit dieses zu bezahlen, wenn ich aber in meinem Objekt sehe, wofür das Geld verbrannt wird, fasse ich mir schon manchmal an den Kopf!

  • Es ist ein Einzelarbeitsplatz, wenn der Kunde dass so will, muss er auch mit Abwesenheitszeiten leben für WC und Pausenzeiten. Durchgehende Überwachung und Aufmerksamkeit kann keiner erwarten. Vorallem nicht, wenn es sich um 12 Stundendienste handelt, da ja der überwiegende Teil von Arbeitsbereitschaft geprägt sein muss.


    Das Beste ist:

    Zitat von D_R

    Es gibt zwischen dem Betreiber des Objektes und dem Sicherheitsdienst wohl keine genauen Absprachen, was die Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist.

    What the Frack? Und da spielt man noch eingeschnappte Leberwurst und heult rum? Sorry, mehr als Anwesenheit wird nicht erwartet also leistet man das so auch. Sorry, aber das ist sowas von halbseiden, einfach nur eckelhaft. Vom Dienstleister sowohl wie vom Kunden.


    Zitat von D_R


    Grob gesagt, soll der Sicherheitsdienst Fremden Personen den Zugang zum Objekt verwehren, aufpassen dass da keiner einbricht oder vandaliert, Lieferungen annehmen, evtl. Schlüssel rausgeben.

    Genau, alleine soll Willy Wachsam fremden Personen den Zugang verwehren, Einbrecher verjagen und Vandalen aufhalten. Grob gesagt...


    Und zum Thema Schlüssel rausgeben: Sowas muss auf jeden Fall in eine Dienstanweisung, da es sonst kein versicherter Vorgang ist.


    Zitat von D_R


    Nehmen wir mal an, dass eine dem Sicherheitsdienst bekannte Person das Gebäude verlässt.

    Also keine fremde Person auf die ja laut "grob gesagter" "Dienstanweisung" der Augenmerk liegen soll.


    Zitat von D_R


    Fällt es unter die Aufgabe des Sicherheitsdienstes zumindest mal zu fragen, ob alles in Ordnung ist? Oder sieht der Wachmann: Jo, Person ist noch am Leben und kann noch laufen. Interessiert mich also nicht.

    Die Stolperstelle hätte abgesichert werden müssen, eine Meldung oder gleich Unfallbericht an den Auftraggeber gehen sollen und selbstverständlich auch dem MA geholfen werden. Aber da ist wieder die Frage, wäre dies möglich gewesen, ohne Vernachlässigung weiterer Pflichten?


    Zitat von D_R


    Ich stelle mal eine Gegenfrage: Was für einen Sinn macht denn ein Wachmann überhaupt, wenn er ein Ereignis auf dem bewachten Gelände nicht mitbekommt. Was hindert es einen Eindringling denn abzuwarten, wenn ein Wachmann auf dem WC ist und dann die Tür zu öffnen? Mehr als eine Öffnungsnadel braucht man für die Tür nicht, also 10 Sekunden.

    Was für einen Sinn es macht? Der Wachmann als Erfüllungsgehilfe des Wachunternehmens ist Risikospeicher und Voraussetzung für günstigere Versicherungsbeiträge, nebenbei noch Hausmeister (Schlüssel rausgeben), Poststelle (Pakete annehmen) und Nachtwächter.

    Ja er hätte wahrnehmen sollen, wenn 3,5 Meter weiter ein MA des Kunden hinfällt und irgendeine Reaktion wäre wünschenswert gewesen. Ob das Unterlassen ihn für den Job disqualifiziert, glaub ich nicht. Machen wir uns nix vor, er ist wahrscheinlich ein dicker betagter Pförtner mit Unterrichtung der auf die Berentung zugeht.


    Und den Eindringling wirst du mit einem Wachmann nicht abhalten können, egal wer da sitzt.

    Und eine Tür, die sich in 10 Sekunden öffnen lässt, mit einer Öffnungsnadel, erfüllt auch keine einbruchhemmenden Merkmale. Also ist die Tür mindestens so gut wie der Wachmann :D


    Im Ernst, der Wachmann hat seinen Job mindestens so ernst genommen, wie der Auftrag- und Arbeitgeber. Also garnicht.

  • Ich stelle mal eine Gegenfrage: Was für einen Sinn macht denn ein Wachmann überhaupt, wenn er ein Ereignis auf dem bewachten Gelände nicht mitbekommt. Was hindert es einen Eindringling denn abzuwarten, wenn ein Wachmann auf dem WC ist und dann die Tür zu öffnen? Mehr als eine Öffnungsnadel braucht man für die Tür nicht, also 10 Sekunden.


    Dann ist es ein strukturelles Problem.


    Jetzt mal ernsthafter Einwurf. Wir haben heute 2023, nicht 1990. Personendetektion ist heute in Kameras im Preisbereich um die 50 EUR schon drin. Videoanalyse mit Suspicious Behavior Detection ist heute in der Industrie Standard. Wenn man dem Wachmann "erlaubt" eine Pause zu machen um auf Klo zu gehen ohne Ablösung, wieso übernimmt das Kamera-System (letztes Jahr im Auftrag der selbigen Sicherheitsfirma installiert / erneuert) nicht die Überwachung in der Zeit.

    Der Wachmann ist auf dem Klo, kommt wieder und sieht, dass es Aktivitäten gab und schaut die sich dann an.

    Wenn Ihr System das kann es auch anzeigen oben er die Aufzeichnung gesichtet hat. Ansonsten wurden wieder an weitere 50 € gespart. Nun vielleicht hat er den Film gesichtet er sieht Ihren Ma aufstehen und das Gebäude verlassen. Wäre dieser so schwer verletzt, wären viele nicht mehr in der Lage dazu gewesen. Also kommt mir der Gedanke "Person ist nicht viel passiert er konnte sich vom Unfallort wegbewegen". Kein Handlungsbedarf. Hat die Treppe eine Unebenheit wäre doch der Sicherheitsbeauftragte in der Pflicht diese Gefahr entfernen zulassen. Der Wachmann könnte die Gefahr erkennen aber hat er den Auftrag Gefahrenpunkte ausfindig zumachen oder sollte er nur einfache Pförtner Dienste verrichten? Eine WC- Türe braucht kein Wachmann einen Spalt offen zulassen und wenn für den Wachmann kein Springer vorgesehen ist, ist es nicht zulässig das man Ihm den Weg auf das WC verweigert. " Menschenrechte" Das gleiche gilt auch alleine 12 Stunden auf Monitore starren zulassen denn nach einer Stunde wird man unaufmerksam.

  • Also noch ein Mal zum Thema WC, auch allgemein, wie ich es sehe. Das WC dieses Wachmanns befindet sich in der Pforte. Man geht also einfach nur einen Raum weiter. Das Fenster des WCs zeigt ebenso auf die Treppe. Es ist quasi der gleiche Raum, nur etwa halb so breit, wie die Pforte hinter der Pforte. Also sagen wir mal nicht 3,5 Meter entfernt, sondern 4,5 Meter.


    Da das Fenster direkt auf die Treppe zeigt, ist es z.T. auch auf den Aufnahmen zu sehen. Da es zu dem Zeitpunkt dunkel war, wird der Wachmann beim Betreten des WCs das Licht eingeschaltet haben müssen. Davor, während und nach den Aufnahmen ist aber kein Licht zu sehen. Also war er nicht auf dem Klo. - Kommt jetzt der Einwand: Er hätte auch ein Nachtsichtgerät verwenden können? ;)


    Dann wurde hier mal das Thema "Menschenrechte" angesprochen. Tut mir Leid, aber ich sehe es absolut nicht so. Es gibt einfach auf dieser Welt Jobs, bei denen man nicht einfach mal eben so auf Klo gehen kann. Viele Jobs in der Sicherheitsbranche sind solche.


    Ein Bussfahrer kann nicht mal eben so mitten auf der Straße anhalten und aufs WC gehen. Er muss mindestens bis zur nächsten Station fahren, an dem der Betreiber ein WC unterhält. Genauso wenig kann ein Wachmann, der z.B. den Notausgang bei einem Konzert absichert, einfach so austreten, sondern muss warten, bis jemand kommt und ihn ablöst.


    Um den Bogen jetzt zum konkreten Fall zu schlagen: Im Objekt sind 16 Kameras installiert. Das Office befindet sich im 6. OG. Je nach dem, wie lange man auf den Aufzug wartet, ist man im Erfassungsbereich der Kameras rund 2-3 Minuten (bis zur Treppe) und ca. 60 Sekunden auf dem Parkplatz.


    Ja, zugegeben, man muss nicht die ganze Schicht auf die Monitore starren. Hier in meinem Office habe ich auch einen Monitor mit meinen Kameras ums Haus laufen. Auch wenn man mit etwas beschäftigt ist, sieht man aus den Augenwinkeln schon, wenn sich auf den Kameras etwas tut. Auch ohne Ai oder Bewegungsdetektion - Wenn man es sehen möchte.

    Und den Eindringling wirst du mit einem Wachmann nicht abhalten können, egal wer da sitzt.

    Und eine Tür, die sich in 10 Sekunden öffnen lässt, mit einer Öffnungsnadel, erfüllt auch keine einbruchhemmenden Merkmale. Also ist die Tür mindestens so gut wie der Wachmann :D


    Im Ernst, der Wachmann hat seinen Job mindestens so ernst genommen, wie der Auftrag- und Arbeitgeber. Also garnicht.

    Es kommt auf den Eindringling an. Früher(tm) habe ich Open Air Konzertgelände auch bewacht, als Sub. Und wie es nun mal in der Sicherheitsbranche ist.... Eigentlich sollten 2 MA vor Ort sein und die Bewachung übernehmen. Am Ende war ich alleine (als Sub) auf dem Gelände. Ohne Kameras. Macht man den Job richtig, bekommt man es mit, selbst wenn sich ganz hinten jemand dem Gelände nährt. Und oft reicht die Anwesenheit aus, um manche abzuschrecken.


    Und ich habe es grade ausprobiert. Durch die Tür komme ich in 3 Sekunden rein, ohne Karte.


    In unserem Vertrag steht eine 24/7 Bewachung. Ich bin der Meinung, dass man den Wachmann nicht benötigt. Insbesondere diesen einen. Jetzt mal Klartext:


    Bevor wir Offices in dem Gebäude bezogen haben, war hier in der Nacht nichts los. Die Letzten Menschen verließen das Office um 20-22 Uhr und dann war schicht im Schacht bis ca. 6-7 Uhr morgens. In der Zeit hat der Wachmann nicht seinen Job erfüllt, sondern wohl geschlafen. Seit dem wir da sind, ist 24/7 Bewegung im Haus. Somit muss der Wachmann auch arbeiten und kann nicht schlafen. Aber das wird für einige auch wieder eine Unterstellung sein.

  • Da Sie generell einfach den Kollegen schlecht machen wollen egal ob er wirklich schuld hat oder nicht und egal was man schreibt immer alles für sich hindrehen wollen das es doch wieder alles negativ ist und lieber mutmaßen als einfach mal einzusehen das das was Sie sich da vorstellen nicht funktioniert und dann sogar noch dem Kollegen die Menschenrechte und Grundrechte absprechen wollen. Nicht zu vergessen lieber nach dem Motto Schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist leben, bin ich hier raus. Es macht keinen Sinn mit so jemandem zu diskutieren der Deutsches Recht nicht anerkennt und versteht.


    Übrigens Ihr Vergleich mit dem Busfahrer hinkt gewaltig. Der Busfahrer muss einige Minuten bis zur nächsten Station durchhalten um ein eigenes Klo zu haben. Wenn es garnicht anders geht wird der aber auch an der erst besten Gelegenheit halten, der Kollege soll Ihrer Meinung nach die Komplette Schicht (das sind wieviel Stunden? Nur 8? Oder gar 12?) nicht aufs Klo dürfen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)


  • In dem Falle das kein Licht auf dem WC war und man das in den Kamera sehen kann führt nur noch zu der Frage die keiner beantworten kann. Außer der Mann vor Ort selber.


    Wenn man davon ausgeht das der Wachmann am schlafen ist kann man das ändern durch eine Totmannschaltung, die alle 15 Minuten ein Signal von sich gibt, wenn er sich nicht bewegt. Da reicht ein Bewegungsmelder im Wachraum mit der Vorrichtung. Bestätigt er dann diese nicht durch Bewegung wird sein Unternehmen sofern es über eine NSl verfügt in Kenntnis gesetzt oder der ESL.

    Auch diese Zeit lässt sich einstellen


    Ein Busfahrer: Ist kein Wachmann wie er oder das Unternehmen so etwas regelt interessiert mich nicht.


    Im Ordnerbereich war ich 3 Jahre tätig das WC war hier kein Problem, ein Funkruf und der Springer war zügig da. Kommt aber auch immer auf die Firmen an wie die das Regeln.

  • Wäre in diesem Falle wahrscheinlich sogar Pflicht da Alleinarbeitsplatz und somit gemäß VBG entsprechend zu überwachen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

    Einmal editiert, zuletzt von Angus () aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt

  • Machen wir uns nix vor, er ist wahrscheinlich ein dicker betagter Pförtner mit Unterrichtung der auf die Berentung zugeht.

    Es geht nichts über ein gepflegtes Vorurteil.

    Wahrscheinlich hat er auch die berühmte Panzerglas Brille, raucht Zigarre, und wählt die AFD! ;)

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