Was gehört zur Bewachung?

    • Erster Beitrag

    Hallo Leute,


    nehmen wir mal folgende Situation an. Im Eingangsbereich eines Objektes gibt es ein "Pförtnerhäuschen", in dem der Sicherheitsdienst sitzt. Vor dem Eingang ist eine Treppe mit 5 Treppenstufen. Der Bereich wird von 2 Überwachungskameras erfasst.


    Nehmen wir mal an, dass eine dem Sicherheitsdienst bekannte Person das Gebäude verlässt. Beim Verlassen des Objektes wird der Wachmann noch gegrüßt. Es gibt zwischen dem Betreiber des Objektes und dem Sicherheitsdienst wohl keine genauen Absprachen, was die Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist. Grob gesagt, soll der Sicherheitsdienst Fremden Personen den Zugang zum Objekt verwehren, aufpassen dass da keiner einbricht oder vandaliert, Lieferungen annehmen, evtl. Schlüssel rausgeben.


    1) Sollte diese rausgehende Person vom Sicherheitsdienst beobachtet werden?

    2) Nehmen wir mal an, dass diese Person beim rausgehen auf der Treppe stürzt. Sich aufrichtet und humpelnd dann zum Wagen läuft. Der Sturz selbst wird von zwei Kameras erfasst, ca. 30 Sekunden und dann ca. 2 Minuten der gang zum Auto. Fällt es unter die Aufgabe des Sicherheitsdienstes zumindest mal zu fragen, ob alles in Ordnung ist? Oder sieht der Wachmann: Jo, Person ist noch am Leben und kann noch laufen. Interessiert mich also nicht.

  • Pflicht ist es nicht aber wir erhalten seinen Job auf einfache Weise. Normal ist das ja das man sich regelmäßig in der NSL meldet bei mit alle 2 Stunden in der Nacht. Am Tag einmal.

  • wenn man nach VBG Richtlinien geht ist es Pflicht sofern es ein Alleinarbeitsplatz ist. Dabei kommt es aber halt drauf an ob er dort wirklich alleine Arbeitet. Wenn regelmäßig Leute vorbei kommen könnte es auch keine Pflicht sein, deswegen "wahrscheinlich Pflicht"

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

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