Bewacher-ID

  • Kann die bewacher-id verfallen, wenn man für lange zeit nicht als SMA arbeitet?(zB mehr als eine jahr).Danke.

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Nein, aber die Zuverlässigkeitsprüfung.


    Die ID ist wie die Sozialversicherungsnummer und verbleibt (theoretisch) für immer mit der Person verknüpft.

    Scheidet ein Mitarbeiter aus und wird aus einem Sicherheitsunternehmen abgemeldet aber nicht erneut angemeldet, verfällt nach spätestens 5 Jahren die Zuverlässigkeit.

    Bei bleibenden (arbeitenden) Mitarbeitenden wird nach 5 Jahren automatisch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gestartet.


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    Tom

  • Nicht korrekt.

    11b der GewO regelt in Abs. 8 die Löschbedingungen des Bewacherregisters.

    Ist der Datensatz der Wachperson gelöscht, muss eine neue Bewacher-ID beantragt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Angus () aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt

  • Nein, aber die Zuverlässigkeitsprüfung.


    Die ID ist wie die Sozialversicherungsnummer und verbleibt (theoretisch) für immer mit der Person verknüpft.

    Scheidet ein Mitarbeiter aus und wird aus einem Sicherheitsunternehmen abgemeldet aber nicht erneut angemeldet, verfällt nach spätestens 5 Jahren die Zuverlässigkeit.

    Bei bleibenden (arbeitenden) Mitarbeitenden wird nach 5 Jahren automatisch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gestartet.

    leider ist das nicht so.


    Nicht korrekt.

    11b der GewO regelt in Abs. 8 die Löschbedingungen des Bewacherregisters.

    Ist der Datensatz der Wachperson gelöscht, muss eine neue Bewacher-ID beantragt werden.

    so ist es.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

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