Können 26 Tage Urlaub in einem Monat abgerechnet werden?
Abrechnung Urlaub
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Aus welchen Grund nicht?
Passen lt. Arbeitsvertrag diese in einem Monat, können diese abgerechnet werden.Beispielmonat mit 31 Tagen (Montag beginnend) - 4 x Sonntag = 27 Tage für Urlaub Montag bis Samstag.
Hat das Objekt nur Montag bis Freitag auf = 31 Tage - Sa + So 8 Tage = 23 Tage für Urlaub
Hat das Objekt Montag bis Samstag auf = 31 Tage - So 4 Tage = 27 Tage für Urlaub
Sollte als rein theoretisch möglich sein.
Aber in Excel schnell nach zu berechnen. > Siehe Bild -
Kommt doch drauf an, welche Tage vom Unternehmen als Arbeitstage bestimmt werden und auf welcher Vertragsbasis eingestellt wurde.
Bsp:
In meinem Unternehmen gelten auch bei Vollzeitkräften eine 5 Tage Woche, Dienstag bis Samstag.
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Der August 2023 hat 31 Tage ./. 4 Sonntage ./. 1 Arbeitstag = 26 Tage.
Im August und September 2023 habe ich 2 Monate frei. Beantragt habe ich jeweils 13 Tage Urlaub im Aug.+Sep.
Die Berechnung des Urlaubsentgelt für August erfolgt mit den Lohnabrechnungen von August 2022 bis Juli 2023.
Die Berechnung des Urlaubsentgelt für September erfolgt mit den Lohnabrechnungen von September 2022 bis August 2023 oder auch von August 2022 bis Juli 2023?
Wenn die Berechnung mit dem August 2023 durchgeführt wird, stehe ich schlechter da.
Daher meine Idee, alle 26 Urlaubstage im August zu beantragen.
Da ich im September anderweitig krankenversichert bin, könnte dies möglich sein.
Da die Firma Agsus im letzten Jahr bei der Berechnung des Urlaubsentgelt 14 Tage unbezahlten Urlaub nicht berücksichtigt hat (okay, war nicht viel) möchte ich diesmal kein Risiko eingehen.
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Kurz zum Verständnis:
Die Grundlagenberechnung des Wertes von Urlaub erfolgt richtig innerhalb der letzten 12 Monate.Den Jahresurlaub für 2023 erarbeitest du dir in 2023.
Die Frage ist, ob der AG dir bereits im August den vollständigen Jahresurlaub von 26 Tagen gewährt.
Im August 2023 sind es genau wie du geschrieben hast: 27 Tage - 1 Arbeitstag = 26 Tage Urlaub.
Sollte also passen.
Oder verstehe ich deine Frage nicht? -
Die Frage ist, ob der AG dir bereits im August den vollständigen Jahresurlaub von 26 Tagen gewährt.
Das sollte er, sonst verhält er sich rechtswidrig.
Bei einem neuen Arbeitsverhältnis erwirbt der MA den vollen Urlaubsanspruch nach 6 vollen Monaten. Bei einem laufenden Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des Urlaubsjahres, also 1. Januar.
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Sollte der MA aber dann vor Vollendung des Jahres ausscheiden, wird der Urlaub entsprechend zurückberechnet.
Ansonsten gebe ich dir Recht.
Aber die Praxis kennt Senior ja sehr gut.
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ähm nein.
§ 5 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
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Antworten 7 + 8 treffen im Sicherheitsgewerbe nicht zu.
Gemäß Tarifvertrag habe ich seit dem 1. Juli Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, auch wenn ich z.B. am 31. Juli ausscheiden würde.
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