Wie als Sicherheitsmitarbeiter bei Einbrüchen auf Flüghafengelände reagieren?

  • So wie die Geschäftsführung und die Dienstanweisung es vorgeben und das Gesetz es erlaubt.


    Steht dazu bisher nichts in der Dienstanweisung oder die Geschäftsführung hat sich dazu bisher nicht geäussert, dann fordert man das nach. Im Zweifelsfall will man dort ggf. weniger als das Gesetz erlauben würde, hier geht es u.a. auch um die Außenwirkung.


    Im Übrigen dürfte auf den meisten internationalen Flughäfen die Bundespolizei vor Ort sein.

    Im Zweifelsfall gilt immer: Beobachten, dokumentieren und melden.

  • Die Handlungsweise die Gleiche wie im normalen Schutzobjekt bei Eindringen von Dritten.


    Aber wie Peter schon schreibt, sollte dies in der DA geregelt sein und gerade bei KRITIS gibt es hier sehr gute Herangehensweisen.


    Vielleicht magst Du deine Frage präzisieren?

  • Die Hände hochreißen, panisch umherlaufen und schreien wie ein Mädchen. ?(


    Oder einfach nach 858 BGB Verbotene Eigenmacht wie gelernt darauf reagieren, oder um ganz sicher zu gehen, einfach in die DA gucken was einem der Einsatzleiter für Solche Situationen reingeschrieben hat.


    Eigentlich ganz einfach. Der erste Punkt sorgt übriges für mehr Aufmerksamkeit.;)

  • Meine Frage ist falsch verstanden worden.

    Natürlich ist die Vorgehensweise wie laut DA und Gesetz vorgegeben.

    Wie weit darf man sonst gegen Einbrecher körperlich vorgehen bezogen auf

    Verletzung von staatliche Hoheitsgebiet ?

  • Ich habe die Frage durchaus verstanden.

    Die Antwort bleibt die Gleiche:


    So wie es Gesetz und Dienstanweisung vorgeben.


    Die Verletzung von "staatlichem Hoheitsgebiet" ist ein Behördenproblem und ist von der staatlichen Exekutive zu lösen. Das gibt einem privaten Sicherheitsdienst keine über das (hoffentlich übertragene) Hausrecht hinausgehenden Rechte.


    Und wie weit und wie intensiv das Hausrecht durchgesetzt werden darf, regeln eben Gesetz und Dienstanweisung.

  • In diesem besagten Fall würde ich die Herren in Uniform vorgehen lassen und anderem auch, weil die Presse immer einen Blick darauf hat.


    Absichern, beobachten und melden.


    Ansonsten alles was das Hausrecht so hergibt.

  • Passend zum Thema:


    https://www.aero.de/news-45494…-Flughaefen-bedeutet.html


    Wie mittlerweile leider üblich eine geniale Lösung der Regierung:


    Zitat

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach den Flughafen-Blockaden durch Aktivisten der Gruppe Letzte Generation in der vergangenen Woche gesagt, es werde demnächst Standards für die Betreiber kritischer Infrastruktur geben. "Dazu gehören auch die Flughäfen, und das wird auch zu einer besonderen Sicherheit der Flughäfen weiterhin führen."


    OK, ich bin gespannt!


    Ah:

    Zitat

    Der am Montag vom Bundesinnenministerium an die anderen Ressorts der Regierung verschickte Entwurf für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz sieht außerdem Bußgelder für Betreiber kritischer Infrastruktur vor, die ihren Verpflichtungen zur Absicherung von Anlagen und Geschäftsbetrieb nicht rechtzeitig nachkommen.

    OK?

    Zitat

    Der Gesetzentwurf enthält zu konkreten Sicherheitsfragen, beispielsweise der Verhinderung des Zutritts von Unbekannten zu KRITIS-Anlagen wie Flughäfen oder Wasserwerken nur allgemeine, aber keine genauen Vorgaben.


    Die Betreiber können also beispielsweise selbst entscheiden, wie hoch sie ihre Zäune und Mauern ziehen, oder ob sie eher auf Videokameras und Wachschutz setzen - müssen das allerdings in neuen "Resilienz-Plänen" dokumentieren.


    Der Entwurf gibt Betreibern dafür zumindest Eckpunkte an die Hand: Prävention über Zäune, Zutrittskontrollen und Mitarbeiterüberprüfungen ist ebenso Teil von KRITIS wie Vorsorge für den Ernstfall - etwa über Notstromsysteme und detailliert ausbuchstabierte Notfallpläne.

    Also:


    Anstatt uns um die (bekannte und bekennende) Täterschaft zu kümmern, erzeugen wir Kosten um Dinge zu versuchen zu verhindern, die de facto nicht verhinderbar sind.


    Diese Kosten werden dann entweder auf die Allgemeinheit oder die Nutzer umgelegt und damit von uns allen getragen, in einer Zeit von Inflation und stagnierenden Gehältern.


    Sehr schön.



    Und ja, natürlich ist ein ausreichender und durchdachter Schutz von KRITIS richtig und wichtig und wurde in den letzten Jahren Jahrzehnten teils sträflich vernachlässigt. Aber grade Flughäfen zählen da ausnahmsweise mal nicht dazu.


    Die sind so sicher, wie es vernünftig machbar ist, ohne sie zu militärischen Feldlagern auszubauen.

    Dass das letztenendes hochmotivierte Täter nicht abhalten kann, löst auch kein 2 Meter höherer Zaun oder eine Tariflohn-Wachschutz-Quick-Reaction-Force...

  • Was kann man machen? Klimaklebern mit der Machete die Arme abhacken? Ist schwierig da eine Lösung zu finden. Die Geldgeber müssten belangt werden, meiner Meinung nach.

  • Was kann man machen? Klimaklebern mit der Machete die Arme abhacken?

    Es muss ja nicht gleich der Arm ab. Aber die Haut der Handfläche dürfte je nach Klebelösung im Zweifelsfall das schwächste Glied der Kette sein (wobei einige Hände schon durchaus einzementiert sind und das ohne entsprechende Materialien, Technik und Zeit sicherlich nicht ohne größere Verletzungen lösbar ist).


    Zumindest das Notwehrrecht gibt in entsprechend dringenden Fällen (Stichwort Luftnotlage) im Rahmen der Erforderlichkeit durchaus einen gewissen Spielraum, der (wie gesagt abhängig von der ganz konkreten Situation) auch Verletzungen beim Gegenüber rechtfertigen kann.


    Ob man diesen ob der Außenwirkung wirklich ausnutzen will, steht auf einem anderen Blatt.


    Aber nochmal: Solange da kein Leben und keine Gesundheit bedroht ist, soll sich die Staatsgewalt damit rumärgern. Das ist deren Job, nicht unserer.


    Besser wäre es, solche Aktionen in der Planungs- (derzeit noch eher unrealistisch) oder akuten Vorbereitungsphase (z.B. mit Kameraüberwachung, Zaunalarmen und entsprechender personeller Abdeckung evtl. ansatzweise realistisch) zu unterbinden, bevor irgendwer irgendwo klebt.


    Ist schwierig da eine Lösung zu finden.

    Genau darauf spekulieren die Herrschaften natürlich. Mal schauen, was unser Staat daraus so in der nächsten Zeit macht und wie er in Zukunft damit umgeht.


    Im Zweifelsfall radikalisieren sich diese Herrschaften weiter und wir haben irgendwann eine Situation wie damals mit der RAF. Einige von denen sind da zumindest geistig jetzt schon nahe dran, das ist eventuell nur noch eine Frage der Zeit.


    Und dann wird sich eventuell auch der Umgang mit solchen Aktionen verändern. We'll see.


    Bis dahin abwarten und die Polizei machen lassen, wenn man so eine Aktion nicht schon im Vorfeld verhindern kann.

  • Notwehr ist nur zulässig bei gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffen auf Individualrechtsgüter.

    Notstand wär hier das richtige Mittel, da Universalrechtsgut.

  • Notwehr ist nur zulässig bei gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffen auf Individualrechtsgüter.

    Deswegen habe ich mein Beispiel so formuliert, wie ich es formuliert habe.


    da Universalrechtsgut


    Ist das Hausrecht des in Deutschland üblicherweise privatrechtlichen Flughafenbetreibers ein Universalrechtsgut oder ein Individualrechtsgut?


    Wem man im Übrigen die Abwehr von Angriffen auf Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates überlässt, wurde oben ja bereits mehrfach festgestellt.

  • (Stichwort Luftnotlage)

    War nie die Rede vom Hausrecht.


    Und fremde Personen auf dem Rollfeld einzufangen und zu verbringen ist bestimmt nicht der Job vom lohngedumpten Willy Wachsam.


    Und was zur Hölle wurde festgestellt? Ich seh fast nur fantasierende verwirrte Menschen...


    Anderen Menschen die Arme mit ner Machete abhacken und von dir dicke Hose kommt leider nix obwohl du Mod bist. Schade

  • Arbeite bitte mal ein wenig an Deinem Leseverständnis.



    Und verstehe das hier als erste Verwarnung.


    Wir können hier gerne kontrovers diskutieren, aber nicht so.


    Und was zur Hölle wurde festgestellt? Ich seh fast nur fantasierende verwirrte Menschen...


    Anderen Menschen die Arme mit ner Machete abhacken und von dir dicke Hose kommt leider nix obwohl du Mod bist. Schade


    /edit: Verwarnung umformuliert, Quote eingefügt.

  • Diese Aktivisten müssen für immer aufgehalten werden, weil Sie dafür bezahlt werden Terror

    zu verbreiten also bleibt nur Knast oder Klapse in meinen Augen.

  • weil Sie dafür bezahlt werden

    Und das hat Dir wer genau verraten?


    Terror zu verbreiten

    Das ist leider in der Tat etwas, mit dem zumindest als zukünftige Entwicklung zu rechnen ist, sofern sie mit ihrer Interpretation von "zivilem Ungehorsam" (dessen Grenze sie aber bereits überschritten haben) ihre selbst gesteckten Ziele nicht erreichen.


    Die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden zu diesem Thema ist fluide und man wird dieses Thema kurz-, mittel- und langfristig im Auge behalten müssen und diesmal vielleicht bevor es wieder einen "Deutschen Herbst" geben wird.


    Einige Teile dieser Gruppierung stehen wohl kurz vor einer echten Radikalisierung.


    also bleibt nur Knast oder Klapse in meinen Augen.

    Das wird in der heutigen Gemengelage von Politikern, Soziologen, Juristen und Richtern vermutlich nach hinten losgehen und der Rechtsstaat macht sich noch lächerlicher als er das jetzt bereits tut.


    Wie schon anderweitig erwähnt, all diese sind mit dafür verantwortlich, dass unsere Gesellschaft heute so ist, wie sie ist. Dazu gehört auch die "Letzte Generation" und deren Demokratieverständnis.


    Allerdings gehört dazu auch die - und da muss man ja einigen konkreten umweltpolitischen Kernforderungen der LG grundsätzlich beipflichten - Verantwortung über den Umgang unserer Gesellschaft mit der Umwelt und den Ressourcen und die Verantwortung für die Geschwindigkeit, mit der Politik und Gesellschaft eventuell notwendige Änderungen angehen.


    Der juristische Umgang mit der LG wird sich erst wesentlich ändern, wenn die oben angesprochene Radikalisierung abgeschlossen ist und sich die Art der Straftaten verändert. Aber selbst dann hat der Rechtsstaat erstaunlich kurze Ärmchen. Selbst jetzt sind noch Mitglieder der RAF unbestraft auf freiem Fuß.

  • Und das hat Dir wer genau verraten?


    Das ist leider in der Tat etwas, mit dem zumindest als zukünftige Entwicklung zu rechnen ist, sofern sie mit ihrer Interpretation von "zivilem Ungehorsam" (dessen Grenze sie aber bereits überschritten haben) ihre selbst gesteckten Ziele nicht erreichen.

    Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst diese Aussage zu tätigen, dass du nicht weisst das die Aktivisten Geld dafür bekommen sich anzukleben.


    https://www.businessinsider.de…ich%20%C3%BCber%20Spenden.


    Die Gefahr besteht das die Aktivisten sich radikalisieren , wie die 68er Generation

    die dann zur RAF Gründung führte.

    Solltest Du deine Frage, woher ich weiss das die Aktivisten Geld für ihre Taten nicht zurück nehmen

    kann ich dich nicht mehr Ernst nehmen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.