Korrekt?

  • Neulich unterhielt ich mich mit meinem Bekannten, der auch im Sicherheitsdienst arbeitet. Er erzählte mir das es am Wochenende hin und wieder vorkommt, das Mitarbeiter des Kunden in das Werk kommen, und Bekannte mitbringen denen sie ihre Abteilung zeigen möchten.

    Nach meiner Auffassung kann das aber nicht korrekt sein, niemand hat eine schriftliche Erlaubnis dafür, oder eine andere Freigabe. Mein Bekannter hat aber Bedenken, den Leiter des Werkes anzurufen, weil er ihn nicht am Sonntag stören möchte, Es gibt aber generell auch keine Anordnung dazu wie in so einem Fall zu verfahren ist.

    Zum Teil geht es um hochsensible Bereiche, auch wenn Führungskräfte ihre Bekannten eine Führung ermöglichen wollen, so müsste das doch von der Firmenleitung legitimiert werden, schließlich sollen wir den Zugang für nicht autorisierte Personen verhindern.

    Mein Bekannter hat aber Bedenken sich den Zorn von diesen Leuten zu zuziehen. Wie denkt ihr dazu?

  • Unter der Woche mit dem Kunden klären. Dafür muss es eine verbindliche Vorgehensweise geben.


    Sowas gehört genau wie die allgemeinen Zugangsregeln auch in die Objektbezogene Dienstanweisung.

    Wie ist denn generell der Zugang geregelt? Dürfen normal einfach so betriebsfremde ins Objekt?


    Wenn jemand zu normalen Zeiten nicht einfach so rein darf dann auch nicht am WE.


    Solange es nicht verbindlich geklärt ist würde ich den entsprechenden Ansprechpartner anrufen auch am WE. Es ist nicht Aufgabe des Sicherheitsdienstes zu entscheiden ob jemand rein darf oder nicht sofern es nicht in der DA steht. Wenn der Sicherheitsdienst jemand unberechtigt reinlässt haftet er am Ende auch wenn was passiert da er genau das ja verhindern soll.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Hatte auch mal so eine Situation. Generell war der Zutritt für Unbefugte untersagt. Dann kam Sonntags eine Dame inkl. Kind aus der Personalabteilung. Habe ihr erklärt das es nicht gestattet ist, Familienmitglieder außerhalb der Arbeitszeit und ohne Anmeldung ins Gebäude zu lassen. Wurde dann angemault und die Dame ging trotzdem ins Gebäude. Sie drohte mit Beschwerde. Hab das im Wachbuch vermerkt. Ärger bekam ich krinen, aber es wurde mir dann erklärt das könnte ich nicht machen (Ihr mit Kind den Zutritt verweigern). Ab da war es mir egal, wer reinläuft.

  • Sehr schade sowas zu lesen.

    Warum sollen wir unseren eigenen Job ernst nehmen, wenn unsere Kunden es auch nicht machen?

    Da müsste mehr passieren, auch auf Managementebene vom Dienstleister Sicherheit.


    Ich an deiner Stelle hätte die Zugangsbeschränkung durchgesetzt.

    Auch die Mitarbeiter des Hauses gelten außerhalb der eigenen Arbeitszeit als unberechtigte Personen, sie sind nicht versichert.

    Solche Fälle sind Lernstoff für GSSK und aufwärts.

  • Völlig normal, an X Objekten erlebt. Einfach reinlassen und Montags melden und beim Kunden fragen ob es ein Problem war, zu 99% lautet die Antwort das es kein Problem ist.

    Wir sind nicht für Sicherheit da sondern nur damit der Kunde bei der Versicherung Geld spart, sollte man so langsam verstanden haben.

  • Völlig normal, an X Objekten erlebt. Einfach reinlassen und Montags melden und beim Kunden fragen ob es ein Problem war, zu 99% lautet die Antwort das es kein Problem ist.

    Wir sind nicht für Sicherheit da sondern nur damit der Kunde bei der Versicherung Geld spart, sollte man so langsam verstanden haben.


    Dem kann ich nur komplett widersprechen.

    Zutrittsregeln sind da um sie durchzusetzen und nicht um am Montag dem Auftraggeber zu berichten, dass man sie nicht durchgesetzt hat,

    In dem Objekt, in welchem ich tätig bin, würde dies völlig zu recht mindestens eine Abmahnung zur Folge haben.

  • Da brauchst du nicht widersprechen, natürlich ist es richtig bei der Zutrittskontrolle an die Dienstanweisung zu halten. Dafür sind wir ja da. Aber die Erfahrung zeigt das man bei sowas gerne mal mit dem Kunden absprechen sollte wie genau man die einhalten soll. Wie schon selber ein paar mal erlebt das man wie beschrieben sich dran gehalten hat und dann vom Kunden einen Anpfiff bekommen hat weil man sich dran gehalten hat.

    Den es gibt solche und solche Kunden. Am Ende ist man immer der doofe egal wie man es macht weil Kunde will Geld sparen und deine Firma will Geld verdienen.

  • Zunächst einmal gibt es die Regeln, natürlich sind wir dazu da den Einlass zu kontrollieren. Aber alle Theorie ist grau, es kommt auf das jeweilige Objekt an,


    will man dort Ordnung oder nicht?


    Bei meinem Bekannten im Objekt ist es so, dass die Mitarbeiter heilige Kühe sind, auch gibt es von der Firma keine konkreten Verfahrensweisen, wie man damit umgeht, wenn sie am WE mit Bekannten ins Objekt wollen.


    Der Sheriff liegt da schon völlig richtig, letztendlich bestimmen die Führungskräfte im Objekt, wie die Regeln ausgelegt werden.


    Mein Bekannter muss sich eben fügen, das hat mit falschem Beruf nichts zu tun.

  • Den uneinsichtigen Personen

    Die hast Du dazugedichtet.



    ohne Genehmigung

    Die Diskussion basiert auf dieser Annahme:



    Es gibt aber generell auch keine Anordnung dazu wie in so einem Fall zu verfahren ist.


    Nehmen wir also an (Achtung: Annahme!), dass ein Werksangehöriger under der Woche betriebsfremde Dritte mit in's Werk nehmen darf (sei es nun Mitarbeiter von Drittfirmen, Kunden oder halt eventuell auch Angehörige).


    Wie geht man damit am Wochenende um?


    Es ist also bei Weitem nicht so klar und eindeutig, wie Du es hier darstellst, wenn man nicht einfach ein paar Faktoren und Optionen zur Vereinfachung weglässt und einfach mal was behauptet.


    Es stellt sich also eher die Frage, wieso die Dienstanweisung hierzu keine mit dem Kunden abgestimmte Regelung enthält, in welche Richtung die nun auch immer ausfällt.


    Und wenn es die nicht gibt, warum die Mitarbeiter den Arbeitgeber nicht auf Klärung mit dem Auftraggeber drängen.



    Wenn...

    es am Wochenende hin und wieder vorkommt

    ...sollte es ja genügend Anlass dafür gegeben haben, das mal zu klären und festzuhalten.



    Allerdings sollte einem als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst durchaus klar sein, dass mann nicht immer jeden glücklich machen kann. Insofern würde ich bis zu einer schriftlichen Klärung da niemanden reinlassen. Wie schon erwähnt, geht es um Zutrittskontrolle und den Zugang Berechtigter, nicht derer Freunde und Familie.


    Wenn der Auftraggeber das aus Gründen doch erlaubt, bitte, das ist dann aber seine (schriftliche!) Entscheidung.


    Aber wenn es da um "hochsensible Bereiche" geht und dann der Chinesische Konkurrent die Produktkopie vor dem Original auf dem Markt hat, wird dann sparsam geguckt und jeder fragt sich, wie es dazu kommen kann.


    Wenn ein paar Tonnen Kupfer und ein paar Kilo Gold fehlen, fragt sich jeder, wie sowas geht.


    Und wenn irgendwo dann ein Klimakleber in der 100 Tonnen Presse klebt, wird auch erstmal nix mehr kaltgeformt.


    auch gibt es von der Firma keine konkreten Verfahrensweisen, wie man damit umgeht,

    Warum nicht?


    Wie und in welcher Form werden die eingefordert? Schriftlich?


    Wie oft wird nachgehakt, bis es diese Verfahrensweisen gibt?


    Ein bissel Rückgrat ist durchaus erlaubt.

  • letztendlich bestimmen die Führungskräfte im Objekt, wie die Regeln ausgelegt werden.

    Wenn mit dem Kunden klare Regeln ausgemacht werden und die auch entsprechend in der Objektbezogenen Dienstanweisung niedergeschrieben werden gibt es keinen Auslegungsspielraum.


    Problem ist nur das man dann halt auch jede Variante einmal durchdacht haben muss. Das ist Aufgabe der Führungskräfte in Zusammenarbeit mit dem Kunden.


    Wenn die ODA entsprechend geschrieben ist gibt es auch keinen Ansatzpunkt für einen Anpfiff vom Kunden weil man sich ja dann nur an die vorgegebenen Regeln hält. Wenn der Kunde sich daran stört muss er sich mit seinem Ansprechpartner zusammensetzen und neue Regeln erstellen

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Nö, im ersten Beitrag wurde ganz klar geschrieben:

    ...dass der Bekannte Bedenken hat, dass abgewiesene Personen zornig werden könnten, nicht dass die Personen tatsächlich uneinsichtig sind. Das ist nur eine Befürchtung.


    Soviel zu "ganz klar".


    Auch falsch, denn im ersten Beitrag steht geschrieben

    ...dass es keine Regelung oder Anordnung gibt.


    Die Meinung des Threadstarters ist es, dass es einer Freigabe oder schriftlichen Erlaubnis bedarf. Die ist aber in der Grundschilderung der Situation mangels konketer Regelungen und Anordnungen erstmal nicht gegeben. Genau deswegen ja seine Frage.


    Ich weiss, Lesen ist schwierig.

  • Man kann das Thema auch abkürzen und sagen:


    Bei der Zutrittskontrolle im Werkschutz kann man entweder nach der Regel


    - im Zweifel ja


    oder


    - im Zweifel nein (sofern keine Rückfrage möglich)


    arbeiten. Ich bevorzuge Letzteres, denn ansonsten bräuchte man keine Zutrittskontrolle.

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